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Schutz von Mensch und Umwelt vor Schäden durch die Erdgasförderung

Die Abgeordneten Adrian Mohr, Hans-Heinrich Ehlen, Axel Miesner und Mechthild Ross-Luttmann (CDU) hatten gefragt:

In den Landkreisen Rotenburg und Verden wird seit Jahrzehnten Erdgas gefördert. In jüngster Zeit ist es dabei zu Schäden gekommen, über die inzwischen bundesweit in den Medien berichtet wird.

Am 05.11.2013 gab es zum wiederholten Mal in der Erdgasförderregion Völkersen im Landkreis Verden ein Erdbeben. Es kam zu Schäden an Gebäuden von über 50 Grundeigentümern. Viele Menschen in Völkersen und in den umliegenden Dörfern haben Angst vor weiteren, heftigen Erdstößen.

Zudem ist es in den Erdgasförderregionen in den Landkreisen Rotenburg und Verden in den letzten Jahren zu gravierenden Umweltschäden durch den Austritt von giftigem Lagerstättenwasser aus Rohrleitungen gekommen. Dabei wurden das bodennahe Grundwasser und das Erdreich mit krebserregenden zyklischen Kohlenwasserstoffen (u. a. Benzol) verseucht. Zudem wurde über ein Jahrzehnt lang kontaminiertes Lagerstättenwasser in einer Wasserschutzzone in Verden-Scharn­horst in nur 1 000 m Tiefe unterhalb großer Grundwasservorkommen verpresst. Die Genehmigung dafür hat 1999 der damalige Wirtschaftsminister Fischer (SPD) erteilt.

Derzeit wird an fünf Stellen im Landkreis Rotenburg giftiges Lagerstättenwasser in ebenfalls nur 1 000 m Tiefe verpresst. „Man weiß nicht genau, wie es sich in diesen Bodenschichten ausbreitet“, erklärte dazu Torsten Lühring, Erster Kreisrat des Landkreises Rotenburg, in einem Bericht des Weserkuriers vom 29.05.2013.

Beunruhigt sind die Menschen in den Förderregionen auch über das offene Abfackeln erheblicher Gasmengen bei Probebohrungen, weil hierbei die Luft mit giftigen Schadstoffen, u. a. Quecksilber, belastet wird. Bestimmte Krebserkrankungen in der Region werden damit in Zusammenhang gebracht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Seit wann wird in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden (Aller) Erdgas gefördert?
  2. Welche Mengen wurden bisher insgesamt in der Region Rotenburg/Verden gefördert, und wie hoch waren die Jahresfördermengen in den einzelnen Jahren?
  3. An welchen Orten und an welchen Bohrstellen wird derzeit in beiden Landkreisen Erdgas gefördert?
  4. Welche weiteren Gasvorkommen in beiden Landkreisen sind durch Probebohrungen nachgewiesen bzw. werden aufgrund geologischer Untersuchungen vermutet, und von welchen weiteren Erkundungsvorhaben über die bisherigen Förderregionen hinaus haben die Landesbehörden Kenntnis?
  5. Wie hoch sind die Einnahmen des Landes Niedersachsen in den letzten fünf Jahren aus dem Förderzins/der Förderabgabe für Gasförderung in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden (Aller)?
  6. Welche Mengen an Lagerstättenwasser sind im Zuge der Erdgasförderung in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden (Aller) in den letzten fünf Jahren angefallen, und wie erfolgt deren Entsorgung?
  7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine unterirdische Verpressung als „Stand der Technik“ einzustufen ist?
  8. Was unternimmt die Landesregierung, um zeitnah eine oberirdische Reinigung, Aufbereitung und Entsorgung der Lagerstättenabwässer anzustreben?
  9. Ist die Landesregierung bereit, die Genehmigung für die Verpressung von Lagerstättenwasser im Wasserschutzgebiet Verden-Panzenberg zurückzunehmen, oder vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass Wasserschutzzonen grundsätzlich geeignete Gebiete für die Einpressung und Langzeitlagerung von belasteten Flüssigkeiten sind?
Wirtschaftsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 16.04.2014 wie folgt:

Seit über 60 Jahren wird in Niedersachsen Erdgas gefördert. In diesem Zeitraum wurden die angewendeten Verfahren und Technologien konsequent weiter entwickelt, verbunden mit dem Ziel, die heimische Rohstoffgewinnung zu optimieren und die in Deutschland geltenden hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Erdgasförderung in Niedersachsen im internationalen Vergleich die höchsten Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Gleichwohl ist die Anwendung dieser Technologien und Verfahren wie auch bei anderen mit Risiken verbunden, die zu Betroffenheiten sowohl der Umwelt als auch der Bevölkerung führen kann. Aufgabe aller handelnden Akteure ist es, diese Risiken zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise der geplante Verzicht auf Verpressung von Lagerstättenwasser in oberflächennahe geologische Formationen oder eingehende Untersuchungen des Zusammenhanges zwischen Erdgasförderung und seismischen Ereignissen, die u.a. zur Gründung des Niedersächsischen Erdbebendienstes geführt hat.

In Niedersachsen stehen bereits heute bei der Genehmigung und Überwachung der heimischen Erdgasförderung neben den Belangen der Sicherheit auch die Belange des Umweltschutzes im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. So werden mögliche Umweltrisiken im Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des geltenden Umwelt- und Bergrechts detailliert bewertet und Genehmigungen versagt, wenn den Vorhaben überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Zu diesen öffentlichen Interessen gehören insbesondere die Schutzgüter des Umweltrechts wie Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft und Boden, die damit in jedem Zulassungsverfahren umfassend zu prüfen sind.

So ist beispielsweise bei der Erdgasförderung das Abfackeln von brennbaren gasförmigen Stoffen nur aus sicherheitstechnischen Gründen oder besonderen betrieblichen Erfordernissen zulässig. Aktuell vorliegende Hinweise aus der Bevölkerung in der Förderregion Söhlingen auf mögliche schädliche Umweltauswirkungen, die im Zusammenhang mit Gasfackeln stehen können, werden seitens des LBEG umfassend geprüft. Entsprechende Messungen an Böden und Bewuchs der Umgebung sind vorgesehen.

Nicht zuletzt der Austritt von Lagerstättenwasserbestandteilen aus Kunststoffrohrleitungen in den Erdgasfeldern Söhlingen und Völkersen hat gezeigt, dass es bei der Erdgasförderung zu begrenzten Störungen kommen kann. Aufgrund dieser Erkenntnis wurden zwischenzeitlich die Anforderungen an den rohrleitungsgebundenen Lagerstättenwassertransport weiter verschärft. Die verursachten Grundwasserverunreinigungen führten jedoch zu keiner grundlegenden Gefährdung der Schutzgüter Wasser, Natur und Landschaft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Der Produktionsbeginn für die ganz oder teilweise in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden liegenden Erdgasfelder stellt sich wie folgt dar:

Erdgasfeld

Produktions-
beginn

Einloh

1989

Hamwiede

1978

Ostervesede

1984

Rotenburg / Taaken

1983

Söhlingen

1980

Völkersen

1992

Weissenmoor

1998

Wittorf

1984

Zu 2.:
Die Erfassung der in Niedersachsen geförderten Erdgasmengen wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf Ebene der Erdgasfelder und nicht der Landkreise vorgenommen. Unter Berücksichtigung der sich ganz oder teilweise in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden befindenden Erdgasfelder Einloh, Hamwiede, Ostervesede, Rotenburg / Taaken, Söhlingen, Völkersen, Weissenmoor und Wittorf ergab sich in dieser Region eine kumulative Rohgasproduktion bis zum 31.12.2013 von insgesamt rund 122 Milliarden Normkubikmeter (Vn).

Die jährlichen Fördermengen dieser Erdgasfelder stellen sich wie folgt dar:

Jahr

Jahresproduktion
(Rohgas) in m3(Vn)

1978

5.311.000

1979

29.116.000

1980

6.046.000

1981

37.868.000

1982

87.266.000

1983

241.193.000

1984

546.259.000

1985

725.547.000

1986

648.753.000

1987

1.171.585.000

1988

1.338.997.000

1989

1.866.086.000

1990

2.401.269.000

1991

2.890.435.000

1992

3.350.451.000

1993

3.549.574.000

1994

4.348.604.000

1995

4.674.128.013

1996

5.987.204.027

1997

5.833.061.502

1998

5.480.299.892

1999

6.050.798.606

2000

5.553.480.235

2001

5.322.393.131

2002

5.342.355.896

2003

6.039.899.445

2004

5.134.677.087

2005

5.093.759.309

2006

5.424.071.871

2007

4.934.416.897

2008

4.823.168.086

2009

4.860.747.863

2010

4.316.624.397

2011

3.742.907.433

2012

3.396.850.645

2013

3.066.727.705

Die kumulative Rohgasproduktion bis Ende 2013 sowie die jeweiligen Jahresfördermengen seit dem Jahr 2001 entstammen der Datenbank des LBEG. Die Jahresfördermengen der Jahre 1978 bis 2000 wurden anhand der statistischen Zusammenstellungen des LBEG „Die Erdgasförderung in Deutschland von 1951 bis 1996 nach Feldern in Tabellenform“ sowie der Jahresberichte „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG manuell ermittelt. Diese Unterlagen sind auf der Internetseite des LBEG unter (http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=655&article_id=936&_psmand=4) veröffentlicht.

Etwaige Differenzen der Jahresfördermengen gegenüber der kumulativen Rohgasproduktion beruhen auf diesen unterschiedlichen statistischen Grundlagen sowie darauf, dass in der kumulativen Rohgasproduktion der Felder neben den jährlichen Fördermengen auch die bei Fördertests, die vor der Aufnahme der regelmäßigen Produktion stattgefunden haben, geförderten Erdgasmengen enthalten sind.

Zu 3.:

Fördernde Erdgasbohrungen im

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Stadt/Gemeinde

Name der Bohrung

Rotenburg (Wümme)

Bötersen Z 2 , Z 5, Z 6, Z 8, Z 10 und Z 11

Borchel Z 1

Hemsbünde Z 3 bis Z 6

Mulmshorn Z 1 und Z 2

Hemsbünde

Hemsbünde Z 1

Preyersmühle-Hastedt Z 1

Preyersmühle-Süd Z 1

Worth Z 1a

Bothel

Hemsbünde Z 2

Scheeßel

Höhnsmoor Z 1

Langenhörn Z 1

Westerholz Z 1

Bötersen

Bötersen Z 1, Z 3, Z 4 und Z 7

Reeßum

Bötersen Z 9

Taaken Z 2

Horstedt

Mulmshorn Z 3a und Z 6

Taaken Z 1

Gyhum

Mulmshorn Z 4 und Z 5

Scheeßel

Einloh Z 1

Ostervesede Z 1

Hemslingen

Söhlingen Z 1, Z 2, Z 4, Z 7, Z 8, Z 10 bis Z 12, Z 15 und Z 16

Visselhövede

Söhlingen Z 3a und Söhlingen Z 9

Brockel

Söhlingen Z 5

Fördernde Erdgasbohrungen im

Landkreis Verden

Stadt/Gemeinde

Name der Bohrung

Kirchlinteln

Weißenmoor Z 1

Hamwiede Z 2

Langwedel

Völkersen Z 1 bis Z 3, Z 7 bis Z 11

Völkersen Nord Z 1 bis Z 6

Verden (Aller)

Völkersen Z 4 bis Z6

Der Name der Bohrung ergibt sich dabei regelmäßig durch den nächstgelegenen Ort.

Die genaue räumliche Lage dieser Erdöl-/ Erdgasbohrungen sowie aller anderen Erdöl-/ Erdgasbohrungen und der Erdöl-/Erdgasfelder in Niedersachsen kann dem Kartenserver des LBEG entnommen werden

(http://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=kFYPjrJ).

Zu 4.:´
Weitere wirtschaftlich förderbare Erdgasvorkommen sind in den beiden Landkreisen bislang nicht bekannt. Allerdings haben einige Erkundungsbohrungen in diesem Raum Erdgasvorkommen nachgewiesen, die wegen der geringen Ergiebigkeit nicht wirtschaftlich förderbar waren. Aufgrund der geologischen Verhältnisse sind grundsätzlich weitere wirtschaftlich förderbare Vorkommen im Untergrund zu vermuten. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Diese Erlaubnisgebiete überdecken den gesamten Landkreis Verden und den südlichen Teil des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Im Bereich des Landkreises Verden wird von der RWE Dea AG derzeit die Bohrung Weißenmoor Z 2 erstellt. Für die Bohrung Völkersen Nord Z 7 hat das LBEG den erforderlichen Rahmenbetriebsplan genehmigt.

Weiterhin plant die Exxon Mobil Production Deutschland GmbH im Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Erdgasbohrung Worth Z 2 zu erstellen. Diese soll neben der bestehenden Bohrung Worth Z 1a abgeteuft werden. Dem LBEG liegt hierzu der Sonderbetriebsplan für die Platzerweiterung der Bohrung Worth Z 1a vor.

Zu 5.:
Die Frage bezieht sich explizit auf Bereiche, für die eine umfassende Vertraulichkeit gegeben ist, denn nach § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) haben Verfahrensbeteiligte Anspruch auf die Wahrung ihrer Geheimnisse, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

In den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden sind lediglich zwei Förderunternehmen tätig. Weil die Antworten auf Kleine Anfragen Bestandteil der Landtagsdrucksachen werden (§ 19 Abs. 1 GO LT), die "jede Person... beim Landtag einsehen" kann (§19 Abs. 3 GO LT) und durch die Angabe der Förderabgabe Rückschlüsse auf betriebliche Daten möglich sind, sieht die Landesregierung davon ab, die Einnahmen des Landes Niedersachsen in den letzten fünf Jahren aus der Förderabgabe der sich ganz oder teilweise in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden befindenden Erdgasfeldern zu benennen.

Die Landesregierung ist aber selbstverständlich jederzeit bereit, in vertraulicher Sitzung des federführenden Ausschusses die Einnahmen des Landes Niedersachsen in den letzten fünf Jahren aus der Förderabgabe der sich ganz oder teilweise in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden befindenden Erdgasfeldern anzugeben.

Aufgrund der Systematik der Förderabgabenerhebung sind Aussagen zum Förderabgabeaufkommen nicht auf Landkreisebene, sondern nur auf Ebene der Erdgasfelder möglich.

Zu 6.:
Die Entsorgung des Lagerstättenwassers erfolgt im Regelfall über Tiefbohrungen in tiefe geologische Schichten, die entweder sekundären oder tertiären Fördermaßnahmen dienen (Einpressbohrungen) oder zur sonstigen Einleitung von Stoffen in den Untergrund bestimmt sind (Versenkbohrungen).

In den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden sind in den vergangenen fünf Jahren folgende Mengen an Lagerstättenwasser versenkt worden:

Jahr

Landkreis Rotenburg (Wümme)

in m³

Landkreis Verden

in m³

2009

187.391

33.866

2010

176.129

42.688

2011

135.310

43.369

2012

138.647

12.568

2013

127.595

0

Zu 7.:
Das Versenken von Lagerstättenwasser ist ein weltweit eingesetztes Verfahren, das seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandt wird. Die Technologie gilt als ausgereift und findet in Niedersachsen nur dann Anwendung, wenn eine Beeinflussung von nutzbaren Grundwasserhorizonten bzw. Grundwasserkörpern sicher ausgeschlossen ist. Das Versenken von Lagerstättenwasser soll entsprechend einem Erlassentwurf des Landes nur noch zugelassen werden, wenn eine Rückführung in den geogenen Speicherhorizont erfolgt. Alternativ ist eine Aufbereitung an der Oberfläche zu prüfen.

Zu 8. und 9.:
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Bei der Versenkung von Lagerstättenwasser handelt es sich naturgemäß auch um Eingriffe in den Untergrund, die mit gewissen Risiken verbunden sind, deren sorgfältige Beurteilung zu den prioritären Aufgaben im Hinblick auf den Erhalt einer hochwertigen und sicheren Trinkwasserversorgung in Niedersachsen zählt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung die bisherige Praxis der Versenkung von Lagerstättenwasser bei der Erdgasförderung auf den Prüfstand gestellt. In einem ersten Schritt wurden die Unternehmen dazu aufgefordert, neue Aufbereitungs- und Entsorgungskonzepte zu konzipieren.

Die Zielsetzung der Landesregierung besteht darin, schnellstmöglich eine Reduzierung der jährlichen Versenkmengen zu erreichen sowie auf die unterirdische Versenkung von Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung weitestgehend zu verzichten. Darüber hinaus strebt die Landesregierung eine Änderung des Bergrechts an, nach der zukünftig für die Genehmigung von Versenkbohrungen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Eine entsprechende Bundesratsinitiative befindet sich in Vorbereitung.

Bei den vom LBEG zugelassenen Betriebsplänen für die Versenkbohrung Völkersen H1 handelt es sich um rechtmäßige begünstigende Verwaltungsakte. Ein Widerruf eines rechtmäßig begünstigenden Verwaltungsakts und sich daraus ergebende mögliche Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile, die der Betroffene dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat, richten sich nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Veranlassungen, wonach die Voraussetzungen für einen Widerruf der genannten Genehmigungen gegeben sein könnten, sind nicht ersichtlich.

Anzumerken ist, dass in der genannten Bohrung seit über einem Jahr keine Lagerstättenwässer mehr versenkt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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