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Statement von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zum Beitritt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Mittelstandsbeirat der Clearingstelle des Landes Niedersachsen

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist heute dem Mittelstandsbeirat der Clearingstelle des Landes Niedersachsen beigetreten. Dazu sagt Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann:

„Bürokratieabbau und -vermeidung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum. Insbesondere auch für landwirtschaftliche Betriebe sind überzogene bürokratische Anforderungen eine große Belastung. Es freut mich daher sehr, dass die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus eigener Initiative dem Mittelstandsbeirat der Clearingstelle beigetreten ist und dort fortan die Interessen der überwiegend mittelständisch geprägten Landwirtschaftsbetriebe vertreten wird. Diese starke Stimme wird dazu beitragen, überflüssige Bürokratie bereits im Entstehungsprozess von Landesrecht im Sinne der niedersächsischen Landwirte zu vermeiden.“

Über die Clearingstelle und den Mittelstandsbeirat:

Die Clearingstelle überprüft Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Landes Niedersachsen bereits im Entstehungsprozess auf ihren bürokratischen Mehraufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Da die Clearingstelle unabhängig und weisungsfrei agieren soll, ist sie außerhalb der Landesverwaltung bei der IHKN angesiedelt.

Ein Clearingverfahren wird bei neuen Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben auf Landesebene eingeleitet, die erhebliche Relevanz für den Mittelstand haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Vorhaben für KMU einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeuten – etwa durch Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze. Ob ein Gesetz oder eine Verordnung erhebliche Relevanz für den Mittelstand hat, wird vom federführenden Ressort bei der Erstellung des Verordnungs- oder Gesetzgebungsentwurfes geprüft.

Abschließend erstellt die Clearingstelle ein zusammenfassendes Gutachten. Änderungsvorschläge haben empfehlenden Charakter und dienen der Beratung des Ressorts, das für das Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben zuständig ist, der Landesregierung und des Landtags. Auf Wunsch der am Gesetzgebungsprozess beteiligten Stellen kann die Clearingstelle zudem zu sonstigen rechtlichen Fragestellungen, die eine erhebliche Mittelstandsrelevanz ausweisen, beratend tätig werden.

Der Mittelstandsbeirat, der die Arbeit der Clearingstelle aktiv und konstruktiv begleitet, bestand seit Einrichtung am 14.07.2020 aus: der Niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch das MW, der IHK Niedersachsen – Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern e.V. (IHKN), den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN), den Unternehmensverbänden Handwerk Niedersachsen e.V. (UHN), der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN), dem Verband der Freien Beruf im Lande Niedersachsen e.V. (FBN) sowie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSpV).



Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.07.2022

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