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Gaststättenangelegenheiten

Nds. Gaststättengesetz (NGastG)

Das Nds. Gaststättengesetz vom 10.11.2011 wurde am 17.11.2011 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. S. 415) verkündet. Gem. § 14 Abs. 1 NGastG trat dieses am 01.01.2012 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen das bis dahin gültige Gaststättenrecht des Bundes. Zuletzt geändert wurde das Nds. Gaststättengesetz durch Gesetz vom 26.01.2022 (Nds. GVBl. S. 36).

Zuständig für den Vollzug des Nds. Gaststättengesetzes sind seit dem 01.01.2012 in Niedersachsen die Gemeinden (siehe § 1 Abs. 1 in Verbindung mit lfd. Nr. 3.4.1 der Anlage (zu § 1 Abs. 1) der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft)).

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung führt die oberste Fachaufsicht.

Ansprechpartnerin
Frau Frevert, Tel. 0511/120-5558

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