Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Die Zuständigkeiten verbunden mit den zugehörigen Aufgaben sind in der NBauO geregelt. Es gibt eine Aufgabenverteilung zwischen den unteren Bauaufsichtsbehörden, die in den Landkreisen und in kreisfreien sowie großen selbständigen Städten angesiedelt sind und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist im Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Untere Bauaufsichtsbehörden

Ansprechpartner für alle bauaufsichtlichen Fragen sind zunächst die unteren Bauaufsichtsbehörden: Die Region Hannover, alle Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie eine Reihe weiterer Städte mit in der Regel mehr als 30000 Einwohnerinnen und Einwohnern nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahr. Die Region Hannover hat eine Sonderstellung und übt über die ihr nachgeordneten unteren Bauaufsichtsbehörden die Fachaufsicht aus; sie ist auch Widerspruchsbehörde.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind u.a. zuständig für

  • die Prüfung von Bauanträgen und von Bauvoranfragen (die Anträge sind immer jedoch bei der Gemeinde einzureichen, in deren Bereich gebaut werden soll),
  • die Erteilung der Baugenehmigung,
  • die Beratung zu Bauvorhaben und Grundstücksteilungen, sowie zu Baulasten,
  • die Nachbarbeteiligung (Nachbarn dürfen die ihre Belange berührenden Teile des Entwurfs einsehen) und Einwendungen von Nachbarn,
  • die Eintragung von Baulasten,
  • Maßnahmen gegen rechtswidriges Bauen.

Die Formulare zur Durchführung des § 60 Abs. 3 und der §§ 62, 63, 64, 66 und 73 NBauO wurden zum 7. Juli 2022 aktualisiert und sind in der Infospalte rechts als Anlagen beigefügt.

Oberste Bauaufsichtsbehörde

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz übt als oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die Region Hannover, die Landkreise und Städte als untere Bauaufsichtsbehörden aus.

Die oberste Bauaufsichtsbehörde wird in Einzelfällen tätig, wenn begründete Hinweise oder Beschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an sie herangetragen werden. Auf solche Fachaufsichtsbeschwerden bzw. Eingaben werden die entsprechenden Sachverhalte geprüft, ggf. die behördlichen Entscheidungen geändert und die Bürgerin bzw. der Bürger über das jeweilige Ergebnis in einer schriftlichen Antwort informiert.

In den Fällen, in denen die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer nicht als Nachbarin oder Nachbar direkt betroffen ist, wird er aus Datenschutzgründen keine weitergehenden Informationen erhalten.

Nachbarn - im Sinne des öffentlichen Baurechts - sind diejenigen Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer, die durch ein Bauvorhaben auf ihrem Nachbargrundstück in ihren Rechten beeinträchtigt sein können.

Weitere Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde sind u.a.:

Sonstige

Für Ausführungsgenehmigungen fliegender Bauten (z.B. Karussells, Achterbahnen, Festzelte) ist der TÜV Nord für gesamt Niedersachsen zuständig.

Für Typenprüfungen ist die Landeshauptstadt Hannover (Prüfamt für Baustatik) in Niedersachsen zuständig.

Jährlich neue Preisindexzahl ab 1. Oktober

Die neue Preisindexzahl, mit der nach § 3 Abs. 1 Baugebührenordnung die Rohbauwerte zu vervielfältigen sind, wird in dem ab 01.10.2022 in Kraft tretenden Runderlass bekannt gemacht.


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