Erfüllungserklärung nach §92 Abs. 1 (GEG)
Erfüllungserklärung nach §92 Abs. 2 (GEG)
Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO
Untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner für alle bauaufsichtlichen Fragen sind zunächst die unteren Bauaufsichtsbehörden: Die Region Hannover, alle Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie eine Reihe weiterer Städte mit in der Regel mehr als 30000 Einwohnerinnen und Einwohnern nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahr. Die Region Hannover hat eine Sonderstellung und übt über die ihr nachgeordneten unteren Bauaufsichtsbehörden die Fachaufsicht aus; sie ist auch Widerspruchsbehörde.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind u.a. zuständig für
Die Formulare zur Durchführung des § 60 Abs. 3 und der §§ 62, 63, 64, 66 und 73 NBauO wurden zum 7. Juli 2022 aktualisiert und sind in der Infospalte rechts als Anlagen beigefügt.
Oberste Bauaufsichtsbehörde
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz übt als oberste Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die Region Hannover, die Landkreise und Städte als untere Bauaufsichtsbehörden aus.
Die oberste Bauaufsichtsbehörde wird in Einzelfällen tätig, wenn begründete Hinweise oder Beschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an sie herangetragen werden. Auf solche Fachaufsichtsbeschwerden bzw. Eingaben werden die entsprechenden Sachverhalte geprüft, ggf. die behördlichen Entscheidungen geändert und die Bürgerin bzw. der Bürger über das jeweilige Ergebnis in einer schriftlichen Antwort informiert.
In den Fällen, in denen die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer nicht als Nachbarin oder Nachbar direkt betroffen ist, wird er aus Datenschutzgründen keine weitergehenden Informationen erhalten.
Nachbarn - im Sinne des öffentlichen Baurechts - sind diejenigen Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer, die durch ein Bauvorhaben auf ihrem Nachbargrundstück in ihren Rechten beeinträchtigt sein können.
Weitere Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde sind u.a.:
Sonstige
Für Ausführungsgenehmigungen fliegender Bauten (z.B. Karussells, Achterbahnen, Festzelte) ist der TÜV Nord für gesamt Niedersachsen zuständig.
Für Typenprüfungen ist die Landeshauptstadt Hannover (Prüfamt für Baustatik) in Niedersachsen zuständig.
Jährlich neue Preisindexzahl ab 1. Oktober
Die neue Preisindexzahl, mit der nach § 3 Abs. 1 Baugebührenordnung die Rohbauwerte zu vervielfältigen sind, wird in dem ab 01.10.2022 in Kraft tretenden Runderlass bekannt gemacht.