Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Sachverständigenwesen

Die oberste Bauaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist für die Anerkennung von Sachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht, von Prüfingenieuren für Baustatik verschiedener Fachrichtungen und Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) zuständig.

Die Sachverständigen, Prüfingenieure für Baustatik und PÜZ-Stellen erfüllen Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts. Rechtsgrundlagen dafür sind die gemäß NBauO erlassenen Landesverordnungen:
  • Bauordnungsrechtliche Sachverständigenverordnung (BauSVO),
  • Verordnung über die bautechnische Prüfung von Baumaßnahmen (BauPrüfVO),
  • Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZAVO)

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Übersichten der in Niedersachsen anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieure und PÜZ-Stellen.

Hinweise zum Datenschutz in Bezug auf Prüfingenieure für Baustatik finden Sie hier .

Hinweise zum Datenschutz in Bezug auf Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen finden Sie hier .

Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht

Sachverständige für die Überprüfung technischer Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme in Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Gebäuden zur Pflege, Betreuung oder Unterbringung von Personen, Beherbergungsstätten, Hochhäusern, Mittel- und Großgaragen, automatischen Garagen, Schulen und Gebäuden mit Sicherheitstreppenräumen sowie für die weitere regelmäßige Überprüfung dieser Anlagen werden nach Bauordnungsrecht anerkannt (§ 2 der Bauordnungsrechtlichen Sachverständigenverordnung - BauSVO). In diesen Gebäuden müssen prüfungsbedürftige technische Anlagen, wenn sie der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen, durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Prüfungsbedürftige technische Anlagen sind hierbei Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauchabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Alarmierungs- und Brandmeldeanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungsanlagen und die Sicherheitsbeleuchtung.

Die Sachverständigen nach Bauordnungsrecht haben die verantwortungsvolle Aufgabe, in den oben genannten Gebäuden, die in der Regel von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, die meist komplizierten technischen, insbesondere dem Personenschutz im Brandfall dienenden Anlagen auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen. Als Sachverständige nach Bauordnungsrecht sind daher nur ganz besonders qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure anerkannt, die nach ihrem Fachstudium in langjähriger intensiver beruflicher Tätigkeit ein hohes Maß an einschlägigen Sachkenntnissen und Erfahrungen erworben haben und die notwendige Übung besitzen, diese Fähigkeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit sachgerecht einzusetzen. Die vom Land Niedersachsen anerkannten Sachverständigen sind in nebenstehendem Verzeichnis aufgeführt.

Daneben können beauftragt werden:

  • von anderen Bundesländern nach Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige (s. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauSVO),
  • gleichwertig qualifizierte Sachverständige aus anderen Staaten, die ihre Tätigkeit zuvor der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einem anderen Bundesland gemeldet haben (s. § 5 Abs. 1,2 und 5 BauSVO) oder deren Qualifikation von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einem anderen Bundesland bescheinigt worden ist (s. § 5 Abs. 4 und 5 BauSVO) und
  • Sachverständige der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, die nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BauSVO als anerkannte Sachverständige gelten.
  • Anerkennung als Sachverständige / Sachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht in Niedersachsen

Prüfingenieure für Baustatik

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik erfüllen Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts. Sie prüfen als Beliehene der Bauaufsichtsbehörden die Standsicherheitsnachweise von baulichen Anlagen und überwachen in statisch-konstruktiver Hinsicht die Bauausführung entsprechend den geprüften Nachweisen. Die Beauftragung der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik erfolgt durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik werden von der obersten Bauaufsichtsbehörde nach erfolgreicher Prüfung durch einen bei ihr gebildeten Beirat anerkannt. Die Liste der in Niedersachsen anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure wird im Ministerialblatt bekanntgemacht. Ein Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur ist in zweifacher Ausfertigung an die oberste Bauaufsichtsbehörde zu richten. Die weiteren Informationen dazu sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) erfüllen Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts und bedürfen der Anerkennung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Sie führen als unparteiliche Stellen nach den Bestimmungen der NBauO folgende Tätigkeiten aus:

  • als Prüfstelle die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis für nichtgeregelte Bauprodukte,
  • als Prüfstelle die Überprüfung von Bauprodukten vor Abgabe der Übereinstimmungserklärung durch den Hersteller,
  • als Zertifizierungsstelle die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten,
  • als Überwachungsstelle die Fremdüberwachung bei der Herstellung von Bauprodukten,
  • als Überwachungsstelle die Überwachung bestimmter Tätigkeiten mit Bauprodukten und Bauarten sowie
  • als Prüfstelle die Ausstellung von Nachweisen gegenüber Herstellern und Anwendern, dass diese über die vorgeschriebenen Fachkräfte und Vorrichtungen zur Herstellung bestimmter Bauprodukte und Anwendung bestimmter Bauarten verfügen.
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