Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Bauleitplanung

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet und die Bebauungspläne für einzelne Baugebiete als verbindliche Bauleitpläne. Die Gemeinde als Planungsträger ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich und für die Aufstellung der Bauleitpläne zuständig. Innerhalb von Samtgemeinden ist die Samtgemeinde für die Aufstellung des Flächennutzungsplans zuständig.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde getroffenen und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen in den Grundzügen, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der von der Gemeinde aufgestellte Flächennutzungsplan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden, er kann jederzeit geändert werden.
Für die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf den Baugrundstücken entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält die allgemein verbindlichen Festsetzungen, die u. A. die Art und das Maß der baulichen Nutzung , die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrs- und Grünflächen betreffen. Die Bebauungspläne sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.

Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch detaillierte Regelungen, die von der Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

Seit Mai 2017 sind die ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die von der Gemeinde auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet der Gemeinde einzustellen. Zudem sind diese Informationen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Das Internetportal des Landes finden Sie hier. Über dieses Portal finden Sie auch die Links zu den von den Gemeinden im Internet bereitgestellten wirksamen Flächennutzungsplänen und rechtskräftigen Bebauungsplänen.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln