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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Mit dem Investitionspakt, der eine Ergänzung der Städtebauförderung darstellt, wird die Sanierung und der Ausbau von Sportstätten unterstützt um die städtebauliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Qualität im Quartier zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit kommunaler Infrastruktur zu stärken.

Der Investitionspakt, der an die Systematik der Städtebauförderung anknüpft, verfolgt gemäß der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung – unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes – folgende Ziele:

  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
  • Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen
  • Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume).

Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist der Ersatzneubau förderfähig. In besonders begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten förderfähig, insbesondere wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen. Darüber hinaus sind angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen förderfähig.

Es können Sportstätten in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung zur Förderung angemeldet werden. In besonderen Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Die Anmeldung auf Förderung muss durch die Städte und Gemeinden erfolgen, mit den Zielsetzungen der Integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung übereinstimmen und die geplante Maßnahme muss kurzfristig umsetzbar sein.

Information für das Programmjahr 2023:

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten wird im Jahr 2023 voraussichtlich nicht fortgesetzt. Hintergrund ist, dass der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 keine neuen Programmmittel für den Investitionspakt Sportstätten vorsieht.

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