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Verfügungsfonds

Die Beteiligung lokaler Akteure an Stadtentwicklungsprozessen und die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements tragen erwiesenermaßen zur Entwicklung und Aufwertung benachteiligter Gebiete und zur Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Quartier bei.

Im Rahmen der Städtebauförderung haben die Städte und Gemeinden daher die Möglichkeit, in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet unter Einsatz von Fördermitteln einen Verfügungsfonds einzurichten. Der Verfügungsfonds ist ein flexibles und wirkungsvolles Instrument der Engagementförderung.

Mit dem Verfügungsfonds wird den Akteuren vor Ort (Bewohnerschaft, Gewerbetreibenden, Vereinen etc.) ein Budget bereitgestellt, über dessen Verwendung ein lokales Gremium entscheidet. Damit können eher kleinere Maßnahmen schnell und unbürokratisch realisiert werden.

Die Finanzierung des Verfügungsfonds und die daraus förderungsfähigen Maßnahmen richten sich nach dem Städtebauförderungsprogramm, in dem die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme gefördert wird.

Für nähere Informationen siehe nebenstehend:

  • den Auszug aus der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) mit dem Regelungen zum Verfügungsfonds,
  • die schematische Übersicht zur Finanzierung eines Verfügungsfonds und den daraus förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen,
  • die Frequently-Asked-Questions-Liste (FAQ-Liste), die Antworten auf die bislang wiederholt aufgetretenen Fragen zum Verfügungsfonds gibt.
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