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Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende

NBankVoraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnheimplätze für die Dauer von 30 Jahren Personen vorbehalten werden, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind oder sich in Ausbildung befinden. Die vom Land anfänglich festgelegte Miethöhe darf nicht überschritten werden.

Die Förderung mit anfänglich zinslosen Darlehen beträgt bis zu 90.520 Euro je Wohnheimplatz bzw. bis zu 114.070 Euro bei Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen oder als Eltern-Kind-Apartment. Darüber hinaus kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent des Darlehensursprungsbetrages in zwei Teilbeträgen gewährt werden. Zwei Drittel des Betrages werden nach Bezugsfertigkeit und bestimmungsgemäßer Belegung des geförderten Wohnraumes oder dem Abschluss der baulichen Maßnahme vom Darlehensursprungsbetrag abgezogen. Das restliche Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.

Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der NBank.

Fragen zu den Förderkonditionen im Rahmen des Mietwohnungsbaus beantworten Ihnen die örtlichen Wohnraumförderstellen bei den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie selbständigen Gemeinden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der NBank, Tel. 0511/30031-9333, Fax 0511/3003111333, E-Mail: info@nbank.de.


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