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Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung

Hand ragt aus Dokumentenstapel, andere Hand bietet Hilfe an   Bildrechte: istock/pawel.gaul

Verfahrensvereinfachungen und der damit einhergehende Bürokratieabbau sind von entscheidender Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen sowie für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum. Diese Themen bilden neben der Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft eine wegweisende Grundlage für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen.

In der aktuellen Wahlperiode erfolgt eine neue Akzentuierung der Arbeit im Bereich des Bürokratieabbaus im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung durch die Eingliederung der bisherigen Stabsstelle Bürokratieabbau in die neue Stabsstelle "Transformation der Wirtschaft“. Damit wird das Ziel, Prozesse einfacher und schneller zu gestalten, in den Kontext der notwendigen Transformation der Wirtschaft eingebettet. Neben den bereits bestehenden Aufgaben arbeitet das neue Stabsstellenreferat "Task-Force Energiewende (Geschäftsstelle MW), Verfahrensvereinfachung" verstärkt darauf hin, Verwaltungs- und Förderverfahren sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren in diesem Zusammenhang zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Referat versteht sich als zentraler Anlaufpunkt sowohl intern als auch ressortübergreifend und agiert nach außen als dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung. In diesem Zusammenhang wurde der sogenannte Bürokratiemelder eingerichtet, über den es möglich ist, bürokratische Belastungen zu melden.

Die Aufgaben im Referat umfassen daher nicht nur die Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der genannten Zielsetzung, sondern auch die kritische Prüfung des aktuellen Status der Vorschriften auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Identifikation von bürokratischen Belastungen, die abgebaut werden können, sowie der Initiierung entsprechender Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung.

Bereits etablierte Maßnahmen wie die Einführung eines "Digitalchecks" für die Landesgesetzgebung sowie die umfassende Entbürokratisierung und Digitalisierung von Förder- und Genehmigungsverfahren im Bereich Breitbandausbau haben gezeigt, wie Verfahren einfacher gestaltet und beschleunigt werden können.

Weitere Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen von Verfahrensvereinfachung sind die weitreichende Digitalisierung von Baugenehmigungsprozessen und die Einführung einer sog. qualifizierten Eingangsbestätigung im Rahmen der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung. Zusätzlich dazu hat die Niedersächsische Landesregierung aktiv zahlreiche Bundesratsinitiativen initiiert bzw. unterstützt, die direkt oder indirekt auf die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren abzielen, wie beispielsweise die unbürokratische Ausgestaltung und Handhabung der A1-Bescheinigung oder die Anhebung der Freigrenzen im Steuerrecht.

Als weiterer Meilenstein kann die Einrichtung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen bei der IHKN angesehen werden, die im Herbst 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie überprüft neue Gesetze und Verordnungen des Landes vor deren Verabschiedung auf etwaige Vereinfachungen. Dazu soll die Clearingstelle im Vorfeld und während des Rechtsetzungsprozesses analysieren, welche zusätzlichen Pflichten und damit verbundene Belastungen sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben und daraus effizientere, weniger belastende Alternativen ableiten. Im Sommer 2022 wurde die Clearingstelle durch die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) erfolgreich evaluiert; demzufolge hat die Niedersächsische Landesregierung die Projektförderung für die Clearingstelle zunächst bis Ende 2024 verlängert.


Bürokratieabbau ist eng verzahnt mit dem Thema Verfahrensbeschleunigung, so dass beide Bereiche nunmehr in ein Referat zusammengeführt werden. Im Bereich Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wurden in den letzten Jahren im Rahmen des IMAK Planungsbeschleunigung bereits eine Vielzahl von Beschleunigungsansätzen für diverse Bereiche der Verfahren identifiziert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Diese sowie weitere Handlungsoptionen werden im Stabstellenreferat weiterverfolgt.

Um Genehmigungsverfahren weiter stark zu beschleunigen, haben Bund und Länder im November 2023 ein umfassendes Paket an Maßnahmen beschlossen, den sog. Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung („Deutschlandpakt“).

Die Länder sind neben dem Bund gehalten, die im Deutschlandpakt beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung des Pakts wird regelmäßig überprüft. Dazu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen bereits im ersten Quartal 2024 vorliegen. Niedersachsen wird die Umsetzung des Deutschlandpakts entsprechend voranbringen, um auch für Niedersachsen das mögliche Beschleunigungspotenzial auszunutzen. Diverse Maßnahmen im Deutschlandpakt betreffen (auch) den Zuständigkeitsbereich des MW und werden hier entsprechend vorangetrieben.

Eine weitere Verzahnung erfolgt mit der Geschäftsstelle zur Task-Force Energiewende. Seit ihrem Auftakt im Frühjahr 2023 verfolgt die Task-Force unter Federführung des Umweltministeriums und enger Beteiligung des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und damit zusammenhängenden Infrastrukturen zu beschleunigen. Konkrete Vorschläge für die Beschleunigung von Vorhaben werden seitdem in insgesamt sechs Projektgruppen zu den Themen Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Stromnetzausbau, Wasserstoff und Transformation der Wirtschaft entwickelt. Die damit zusammenhängenden Prozesse werden durch eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei Ministerien koordiniert, wobei die das Wirtschaftsministerium betreffende Koordinierung nun ebenfalls durch das Stabsstellenreferat erfolgt.

Weiterführende Presseinformation der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Einrichtung der Task-Force Energiewende ist hier zu finden.


Die Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren stellen eine anhaltende Herausforderung dar. Wir sind daher auf konkrete Hinweise Ihrerseits angewiesen, um in Ihrem Sinne tätig werden zu können. Das Referat „Task-Force Energiewende (Geschäftsstelle MW), Verfahrensvereinfachung“ ist persönlich unter den unten genannten Kontaktdaten erreichbar.

Vanessa Albowitz

Tel: 0511 120 5608

Anja Heuck

Tel: 0511 120 5746

Lilia Kiesner

Tel: 0511 120 5753

Birgit Schmitz

Tel: 0511 120 7830

Hanna Schrage

Tel: 0511 120 5617

Nadine Koch

Tel: 0511 120 5530

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