Bürokratieabbau
Bürokratieabbau ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum. Das Thema Bürokratieabbau ist neben der Digitalisierung zukunftsweisend für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen.
Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung versteht sich die Stabsstelle Bürokratieabbau als Schnittstelle eines ressortübergreifenden Ansatzes und gemeinsamer Anstrengungen.
Neben Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger bürokratischer Erschwernisse ist es Aufgabe der Stabsstelle Bürokratieabbau, den derzeitigen Ist-Zustand der Regelungen in Niedersachsen, auf Bundes- und EU- Ebene in den Blick zu nehmen, vermeidbare bürokratische Lasten zu identifizieren und entsprechende Änderungen anzuregen.
So wurden exemplarisch die Verankerung eines „Digitalchecks“ für die Landesgesetzgebung sowie die umfassende Entbürokratisierung und Digitalisierung von Förder- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Breitbandausbaus umgesetzt.
Weiterhin wurde bei der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung in hohem Maßen Bürokratie abgebaut, etwa durch die weitreichende Digitalisierung von Baugenehmigungsprozessen und die Einführung der so genannten qualitativen Eingangsbestätigung. Verfahren wurden beschleunigt, beispielsweise durch das neue Hafenbeschleunigungsgesetz sowie die Änderungen im Niedersächsischen Straßengesetz. Zudem hat die Niedersächsische Landesregierung zahlreiche Bundesratsinitiativen mit direktem oder indirektem Bezug zum Bürokratieabbau eingebracht, wie zur so genannten A1-Bescheinigung oder zur Erhöhung der Freigrenzen im Steuerrecht.
Als weiterer Meilenstein kann die Einrichtung der „Clearingstelle des Landes Niedersachsen“ bei der IHKN angesehen werden, die im Herbst 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie überprüft neue Gesetze und Verordnungen des Landes vor deren Erlass auf etwaige bürokratische Lasten. Dazu soll die Clearingstelle im Vorfeld und während des Rechtsetzungsprozesses analysieren, welche zusätzlichen Pflichten und damit verbundene Belastungen sich für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben und effizientere Alternativen anstoßen. Im Sommer 2022 wurde die Clearingstelle durch die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) erfolgreich evaluiert.
Weitere Informationen zur Clearingstelle des Landes Niedersachsen sind hier zu finden.
Bürokratieabbau ist ein „dickes Brett“, das es weiter zu bohren gilt. Wir sind daher auf konkrete Hinweise Ihrerseits angewiesen, um in Ihrem Sinne priorisieren zu können. Die Stabsstelle Bürokratieabbau ist über den Bürokratiemelder oder persönlich unten der unten genannten Kontaktdaten erreichbar.
Vanessa Albowitz
Tel: 0511 120 5608
Anja Heuck
Tel: 0511 120 5746
Lilia Kiesner
Tel: 0511 120 5753
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