Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Fluglärmschutzbeauftragte

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat im Rahmen seiner Aufgaben als Luftaufsichtsbehörde gemäß § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz je einen Fluglärmschutzbeauftragten für die Flughäfen Hannover-Langenhagen und Braunschweig-Wolfsburg bestellt.

Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten:

  • Bearbeitung der mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden allgemeinen Fluglärmbeschwerden und sonstigen allgemeinen Anfragen zum Thema "Fluglärm";
  • Weiterleitung von konkreten Fluglärmbeschwerden und sonstigen Anfragen an die Flugsicherungsorganisationen (FSO), sofern der Zuständigkeitsbereich der FSO betroffen ist (z. B. Abweichungen von der festgelegten Streckenführung);
  • Kontrolle der örtlichen Flugbetriebsbeschränkungen;
  • Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften durch
    - Übermittlung von Verstossmeldungen bei Nichteinhaltung von Lärmschutzvorschriften an die zuständigen Behörden,
    - Ermittlungen im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren, soweit ein entsprechendes Ersuchen auf Amtshilfe von der zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörde oder von der Staatsanwaltschaft vorliegt;
  • Auswertung der Ergebnisse der Lärmmessanlage (nur Hannover-Langenhagen);
  • Mitwirkung bei der Erörterung von Möglichkeiten zur Minderung des Fluglärms zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Flughafens, der Flugsicherungsorganisation und der Luftfahrtunternehmen;
  • fachliche Beratung sowie Teilnahme an Sitzungen der Fluglärmschutzkommission;
  • Mitwirkung bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere hinsichtlich
    - der lärmoptimalen Festlegung der An- und Abflugrouten,
    - der Anwendung lärmmindernder Start- und Landeverfahren sowie
    - der Festlegung örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen;
  • Erstellung von Jahresberichten über die fluglärmrelevanten Entwicklungen am jeweiligen Flughafen. Der Fluglärmschutzbeauftragte veröffentlicht in seinen Jahresberichten u. a. jeweils eine Jahresstatistik über Fluglärmbeschwerden.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterliegt der Fluglärmschutzbeauftragte den fachlichen Weisungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter "FAQ".


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln