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Fluglärmschutzkommission Hannover-Langenhagen

Sie erhalten hier Grundinformationen, Protokolle und Kontaktdaten der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hannover-Langenhagen.

Welche gesetzliche Grundlage hat die Fluglärmschutzkommission?

Die Bildung der Fluglärmschutzkommission ist gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind ebenfalls in § 32b LuftVG geregelt.

Alles Weitere ist der Geschäftsordnung zu entnehmen, welche sich die Mitglieder der Kommission selbst gegeben haben und von der Obersten Luftfahrtbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung genehmigt worden ist.

Welche Aufgaben hat die Fluglärmschutzkommission?

Die Fluglärmschutzkommission ist ein Beratungsgremium der Luftfahrt- und Flugsicherungsbehörden für Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.

Zu diesem Zweck ist die Kommission über die beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und schlägt ihrerseits Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Flugzeuge in der Umgebung des Flughafens vor.

Die Unterrichtung über alle aus Lärmschutzgründen oder zur Verringerung von Luftverunreinigungen beabsichtigten Maßnahmen erfolgt gemäß § 32b Abs. 2 LuftVG durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Die Kommissionsvorschläge werden bei Bedarf berücksichtigt, die Entscheidungsbefugnis der Genehmigungsbehörde und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle wird durch die Kommission nicht eingeschränkt.

Der Flughafen hat gem. § 19a LuftVG innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden Frist auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben. Die Ergebnisse dieser Fluglärmmessung sind der Kommission nach § 32 b LuftVG mitzuteilen. Diese nutzt die Daten ihrerseits, um die zu beratenden Stellen (siehe unten) zu sinnvollen möglichen Maßnahmen zu informieren. Diese Aufgabe wird regelmäßig durch den Lärmschutzbeauftragten wahrgenommen.

Die Kommission arbeitet im öffentlichen Interesse und vertritt nicht die Individualinteressen der Beteiligten. Die Kommission ist kein politisches Gremium. Sie ist nicht zuständig für Themen außerhalb von Fluglärmschutz und Vermeidung von Luftverunreinigungen.

Wer ist Mitglied dieser Fluglärmschutzkommission?

In der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen setzt sich aus Vertretern von Verbänden, Nutzern sowie Behörden und dem Flughafenbetreiber zusammen. In Erfüllung des § 32 b Abs. 4 LuftVG sind folgende Stellen mit Stimmrecht vertreten:

  • die Flughafenanliegerkommunen Burgwedel, Garbsen, Hannover, Isernhagen, Langenhagen, Neustadt/Rbge., Seelze, Wedemark und Wunstorf,
  • die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH,
  • die Luftverkehrsgesellschaften Condor und TuiFly,
  • die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der BUND-Landesverband Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft Fluglärm-Großraum Hannover,
  • das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz,
  • die Region Hannover sowie
  • die Industrie- und Handelskammer Hannover.

Der Fluglärmschutzkommission gehören insgesamt 20 Mitglieder an, welche durch die Oberste Luftfahrtbehörde auf Vorschlag der entsendenden Stelle berufen (oder aus wichtigem Grunde) abberufen werden.

Die berufenen Mitglieder sind an Weisungen der sie entsendenden Stelle nicht gebunden. Sie können jedoch von der entsendenden Stelle jederzeit zurückgezogen werden.

Die Kommission kann darüber hinaus Gästen das Recht einräumen, an den Sitzungen teilzunehmen, Sachverständige oder Auskunftspersonen zur Beratung oder Vorbereitung über einzelne Gegenstände zulassen bzw. hinzuziehen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sind als zu beratende Stellen zu den Sitzungen zu laden. Darüber hinaus nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte des Flughafens Hannover-Langenhagen ebenfalls regelmäßig an den Sitzungen teil.

Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Die Kommission tagt nicht öffentlich.

Wer wird beraten?
Die Kommission berät die Genehmigungsbehörde, also die beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung angesiedelte Oberste Luftfahrtbehörde, sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

Zu welchen Themen wird beraten und wie läuft das Beratungsverfahren ab?

Die Mitglieder können alle Maßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarem Fluglärm zu schützen. Ferner können sie Vorschläge zur Verringerung der Luftverunreinigung (durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flughafens) unterbreiten.

Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • An- und Abflugverfahren
  • Nachtflugbeschränkungen
  • Mindestflughöhen
  • Schallschutzmaßnahmen
  • Aufstellung von Messgeräten
  • Lärmschutzhallen

Die Genehmigungsbehörde und das Flugsicherungsunternehmen sind an die Vorschläge der Kommission nicht gebunden. Halten die Genehmigungsbehörde, also die beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung angesiedelte Oberste Luftfahrtbehörde, bzw. die Deutsche Flugsicherung GmbH die vorgeschlagenen Maßnahmen nach entsprechender Prüfung für ungeeignet, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.

Diskutierte Maßnahmen können direkt beim Flughafen veranlasst werden.

Dieses Verfahren soll bewirken, dass die Diskussionen sachgerecht geführt, alle denkbaren Vorschläge geprüft und die Entscheidungen transparent und kontrolliert getroffen werden. Kommunikation ist das wesentliche Mittel, um Konfliktfelder deutlich zu machen und die Interessenskonflikte zu lösen.

Wer führt die Geschäfte der Fluglärmschutzkommission?

Die Aufgabe der Geschäftsstelle der Fluglärmschutzkommission obliegt der Flughafen-Genehmigungsbehörde. Dies ist die Oberste Luftfahrtbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Sie unterliegt der Neutralitätspflicht, beruft die Mitglieder und lädt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Kommission zu den Sitzungen ein.

Wer führt den Vorsitz der Fluglärmschutzkommission?

Die Mitglieder der Kommission wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende.

Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende leitet die Kommission und führt die Sitzungen, in seiner / ihrer Abwesenheit wird er / sie durch den stellvertretenden Vorsitzenden bzw. die stellvertretende Vorsitzende vertreten. Darüber hinaus vertritt der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende die Kommission nach außen.

Wie oft tagt die Fluglärmschutzkommission?

Die Kommission tagt bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich. In der Praxis der vergangenen Jahre hat die Kommissionssitzung viermal jährlich stattgefunden.

Wer ist Lärmschutzbeauftragte/r und welche Aufgaben nimmt diese Person wahr?

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat im Rahmen seiner Aufgaben als Luftfahrtbehörde gemäß § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz einen Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Hannover-Langenhagen bestellt.

Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten:

  • Bearbeitung der mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden allgemeinen Fluglärmbeschwerden und sonstigen allgemeinen Anfragen zum Thema "Fluglärm"
  • Weiterleitung von konkreten Fluglärmbeschwerden und sonstigen Anfragen an die Flugsicherungsorganisationen, sofern dieser Zuständigkeitsbereich betroffen ist (z. B. Abweichungen von der festgelegten Streckenführung)
  • Kontrolle der örtlichen Flugbetriebsbeschränkungen
  • Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften durch
    - Übermittlung von Verstoßmeldungen bei Nichteinhaltung von Lärmschutzvorschriften an die zuständigen Behörden,
    - Ermittlungen im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren, soweit ein entsprechendes Ersuchen auf Amtshilfe von der zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörde oder von der Staatsanwaltschaft vorliegt
  • Mitwirkung bei der Erörterung von Möglichkeiten zur Minderung des Fluglärms zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Flughafens, der Flugsicherungsorganisation und der Luftfahrtunternehmen
  • fachliche Beratung sowie Teilnahme an Sitzungen der Fluglärmschutzkommission;
  • Mitwirkung bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere hinsichtlich
    - der lärmoptimalen Festlegung der An- und Abflugrouten,
    - der Anwendung lärmmindernder Start- und Landeverfahren sowie
    - der Festlegung örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen
  • Erstellung von Jahresberichten über die fluglärmrelevanten Entwicklungen am Flughafen Hannover-Langenhagen. Der Fluglärmschutzbeauftragte veröffentlicht in seinen Jahresberichten u. a. jeweils eine Jahresstatistik über Fluglärmbeschwerden.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterliegt der Fluglärmschutzbeauftragte den fachlichen Weisungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Welche Inhalte der Kommissionssitzungen sind öffentlich zugänglich?


Im Nachgang jeder Kommissionssitzung wird auf dieser Homepage ein Protokoll veröffentlicht.


Wie kann ich mich an die Fluglärmschutzkommission wenden?

Sie können sich über den Vorsitzenden, die Geschäftsstelle sowie die einzeln berufenen Mitglieder an die Fluglärmschutzkommission wenden.

Kontakt der Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Frau Diana Rabe

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Telefon: (0511) 120-7875

Fax: (0511) 120-99-7875

E-Mail an die Ansprechpartnerin

 

Protokolle der Fluglärmschutzkommission Hannover-Langenhagen 2018/19/20/21/22/23

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