Luftsicherheit
Die Maßnahmen zur Luftsicherheit sind durch EU-Verordnungen und Bundesrecht geregelt. Seit dem 15. Januar 2005 gilt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Neben umfangreichen behördlichen Kontrollen der an Bord von Luftfahrzeugen zu bringenden Personen und Gegenstände (§ 5 LuftSiG) sind Sicherungsmaßnahmen der Flughafenbetreiber (§ 8 LuftSiG) und der Luftfahrtunternehmen (§ 9 LuftSiG) vorgeschrieben.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung genehmigt und überwacht die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafen Hannover-Langenhangen GmbH. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständige Luftsicherheitsbehörde (§ 5 und § 8 LuftSiG) für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Alle weiteren Landesaufgaben im Bereich Luftsicherheit für die niedersächsischen Flugplätze und auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG werden ebenfalls durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wahrgenommen.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Steinsiek
Telefon: (0511) 120 7871
Frau Erlewein
Telefon: (0511) 120 7826