Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Luftsicherheit

Die Maßnahmen zur Luftsicherheit sind durch EU-Verordnungen und Bundesrecht geregelt. Seit dem 15. Januar 2005 gilt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Neben umfangreichen behördlichen Kontrollen der an Bord von Luftfahrzeugen zu bringenden Personen und Gegenstände (§ 5 LuftSiG) sind Sicherungsmaßnahmen der Flughafenbetreiber (§ 8 LuftSiG) und der Luftfahrtunternehmen (§ 9 LuftSiG) vorgeschrieben.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und genehmigt und überwacht die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafen Hannover-Langenhangen GmbH. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständige Luftsicherheitsbehörde (§ 5 und § 8 LuftSiG) für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Alle weiteren Landesaufgaben im Bereich Luftsicherheit für die niedersächsischen Flugplätze und auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG werden ebenfalls durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wahrgenommen.

Ansprechpartner:

Herr Dr. Steinsiek
Telefon: (0511) 120 7871

Frau Erlewein
Telefon: (0511) 120 7826

Zuverlässigkeitsprüfung

Wenn Sie einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG stellen möchten oder Fragen zum Thema Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG haben, wenden Sie sich an die hierfür zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (klicken Sie bitte hier):

Ansprechpartner/in:

Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

Tel: (0511) 3034-01

Fax: (0511) 3034-2099

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