Deutschlandticket
Häufig gestellte Fragen
Das 9 Euro-Ticket war ein großer Erfolg, aber nur ein Feldversuch. Das Deutschlandticket (D-Ticket) wird den Nahverkehr revolutionieren. Mit dem D-Ticket wollen wir einen Beitrag zur Mobilitätswende in Niedersachsen und ganz Deutschland leisten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu gewinnen und einen dauerhaften Anreiz für den Umstieg vom Individualverkehr hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu setzen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass das Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 eingeführt wird.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum D-Ticket:
Das D-Ticket wird in Niedersachsen bei den regionalen Verkehrsunternehmen vor Ort oder auf deren Webseiten erhältlich sein. Diese bieten bereits heute Informationen zum D-Ticket an.
Für den Kauf des Tickets gibt es bereits digitale Lösungen, wie unsere FahrPlaner-App oder die Apps der regionalen Verkehrsverbünde (z.B. vom GVH, VRB).
Das D-Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr (z.B. Busse, Straßen-, U-Bahnen und Nahverkehrszüge). Es gilt nicht im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC, Flixbus-/train).
Es gilt auch nicht in touristischen/historischen Verkehren (wie z.B. Museumsbahnen).
Das D-Ticket gilt grundsätzlich für die 2. Wagenklasse.
Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ggf. nach den Tarifen der Verbünde und Landestarifgesellschaften möglich.
Kinder unter 6 Jahren können den ÖPNV und SPNV kostenfrei nutzen. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahre benötigen ein eigenes Ticket.
Nein, Hunde benötigen eine zusätzliche Fahrkarte. Genauere Informationen, welche Fahrkarte benötigt wird, erhaltenen Sie bei dem zuständigen Verkehrsunternehmen.
Tarifupgrades sind zum Start nicht vorgesehen.
Davon unberührt sind lokale Angebote, die in den örtlichen Tarifen angeboten werden und separat zum Abo des Deutschlandtickets erworben werden können (z.B. zur Mitnahme von Fahrrädern, Personen, Hunden und/oder sperrigen Gütern). Diese Angebote sind kostendeckend zu kalkulieren oder durch die örtlichen Aufgabenträger finanziell auszugleichen.
Ja, neben dem D-Ticket werden die Unternehmen auch weiterhin Fahrtickets für Gelegenheitsfahrer anbieten.
Ja, sofern diese in den Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) eingebunden sind.
Komfortzuschläge sind aber möglich (entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Tarifen).
Bestandskunden haben in der Regel aktuell keine weiteren Schritte zu veranlassen. Wer bereits ein Abonnement beim Verkehrsbetrieb vor Ort hat, braucht nichts zu unternehmen. Die Verkehrsunternehmen melden sich rechtzeitig bei ihren Kundinnen und Kunden, wie es mit dem Abonnement weitergeht und wie sie bei Interesse in das D-Ticket-Abonnement wechseln können.
Beim Preis von 49 Euro handelt es sich um einen Einführungspreis für das erste Jahr. Die Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Jahres müssen erst evaluiert werden. Langfristig ist eine (moderate) Erhöhung des Ticketpreises aber nicht auszuschließen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass es von 2024 an eine „Dynamisierung“ in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geben soll.
Bevor die Länder das D-Ticket umsetzen, muss der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und festschreiben. Dazu hat der Bund Anfang des Jahres ein Gesetzgebungsverfahren gestartet, das insbesondere die Finanzierung des Tickets über das Regionalisierungsgesetz klärt. Das Bundesgesetzgebungsverfahren ist nicht vor Ende März 2023 abgeschlossen. Erst im Anschluss kann die rechtliche Umsetzung auf Länderebene erfolgen.
Ja. Niedersachsen, Bremen und die DB Fernverkehr AG (DB) haben nach intensiven Verhandlungen eine Einigung über die IC-Strecke Bremen-Hauptbahnhof - Norddeich-Mole erzielt. Zum Start des D-Tickets am Montag, 1. Mai, ist diese IC-Strecke für die Besitzer des neuen Angebots freigegeben.
Die Besonderheit des Streckenabschnitts liegt darin, dass dort abwechselnd der Regionalexpress (RE) und Intercity (IC) verkehren. Die Landesregierung leistet mit dem Land Bremen bereits jährliche Ausgleichzahlungen in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro an die DB, damit bereits bestehende Nahverkehrsfahrscheine im IC anerkannt werden.
Besonders hohe Preise betreffen insbesondere Tickets, die bis an die Verbundgrenzen reichen oder verbundübergreifend gelten. Da Verbundgrenzen häufig im ländlichen Raum verlaufen, kann gerade dieser vom D-Ticket profitieren.
Niedersachsen hat sich insbesondere für die monatliche Kündbarkeit des D-Tickets eingesetzt, um den unterschiedlichen ÖPNV-Bedürfnissen eines Flächenlandes gerecht zu werden, da Jahresabos bislang überwiegend in städtischen Räumen verkauft wurden.
Allgemeines
Rabattierungen des D-Tickets haben eine Auswirkung auf die Finanzierung des Gesamtangebots und können den durch Bund und Länder zu tragenden Verlustbeitrag erhöhen. Daher sollten Rabattierungen möglichst im Einklang und in Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgen, da diese das Ticketangebot auch finanzieren.
Wie im Koalitionsvertrag verankert, beabsichtigt die niedersächsische Landesregierung für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende ein 29 Euro-Ticket auf den Weg zu bringen. Derzeit wird geprüft, ob und wie das Ticket als Rabattierung zum D-Ticket ausgestaltet werden kann. Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an das D-Ticket, voraussichtlich im Jahr 2024.
Als Übergangslösung bleibt das bisher in Niedersachsen regional angebotene Schüler- und Azubi-Ticket bestehen. Das Schüler- und Azubi-Ticket dürfen schon jetzt auch Freiwilligendienstleistende nutzen. In 2023 haben bereits 22 ÖPNV-Aufgabenträger sowie Verkehrsverbünde das regionale Schüler- und Azubiticket eingeführt.
Bestehende Semesterticket-Vereinbarungen sollen (zunächst) erhalten bleiben. Studierende bezahlen also unverändert ihren Solidarbeitrag über die Semestergebühr, die über die Studierendenwerke an die Verbünde nach geltenden Regelungen abgeführt werden.
Allerdings wird es eine Upgrademöglichkeit für Studierende geben. Studierende können freiwillig den Differenzbetrag zwischen Solidarbeitrag und D-Ticket an den jeweiligen Verbund oder das Unternehmen bezahlen und erhalten dafür ein D-Ticket.
Studierende benötigen also keine 2 Tickets (heißt kein D-Ticket neben dem Semesterticket).
Ja. Bund und Länder haben sich auf ein bundeseinheitliches Rahmenmodell zur Rabattierung des D-Tickets bei der Ausgabe als Jobtickets geeinigt. Die Arbeitgeber der freien Wirtschaft können das D-Tickets als Jobticket beliebig bezuschussen. Sofern das Unternehmen mindestens 25 % des Ticketpreises übernimmt, erhält es zusätzlich einen Mengenrabatt für den Erwerb des D-Tickets in Höhe von 5 %.
Wird das Jobticket dem Arbeitnehmer vergünstigt oder unentgeltlich überlassen, wird es auch steuerlich begünstigt. Hierdurch können die Arbeitgeber das D-Ticket ihren Mitarbeitern als Jobticket zu preislich noch attraktiveren Konditionen anbieten und einen zusätzlichen Anreiz zur Nutzung des ÖPNV geben.
Der Bund wird für das D-Ticket ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung stellen – die Länder haben zugesagt, sich in selber Höhe zu beteiligen. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Das Land Niedersachsen hat hierzu bereits im ersten Nachtragshaushalt 2023 160 Millionen Euro bereitgestellt.
Von den 1,5 Milliarden Euro, die für das D-Ticket im Jahr 2023 vorgesehen sind, entfallen nach Länderschlüssel (8%) 120 Millionen Euro auf Niedersachsen.
Das D-Ticket wird kofinanziert zwischen Bund und Ländern. Da der Bund Niedersachsen (zunächst) 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt, muss Niedersachsen dieselbe Summe bereitstellen.
Im niedersächsischen Nachtragshaushalt, der Ende November 2022 verabschiedet wurde, ist aber bereits eine Summe von 160 Mio. Euro zur Umsetzung des D-Tickets hinterlegt. Hintergrund ist, dass der Gesamtfinanzierungsbedarf des Tickets nach VDV-Prognosen über 3 Milliarden Euro liegen könnte und der Bund zwar eine Nachschusspflicht für 2023 hat, die Mittel hierfür aber voraussichtlich erst in den Folgejahren ausgezahlt werden.
Neben dem D-Ticket ist auch eine langfristige strukturelle finanzielle Verbesserung des ÖPNV für die Mobilitätswende erforderlich. Nur so kann das von Bund und Ländern gesetzte Klimaziel einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 erreicht werden.
Die vom Bund Ende Dezember 2022 beschlossene Erhöhung der Regionalisierungsmittel um eine Milliarde Euro und die Anhebung der Dynamisierung von 1,8 Prozent auf 3 Prozent ab 2023 reicht gerade dafür, dass das ÖPNV-Angebot nicht eingeschränkt werden muss. Gerade in Zeiten hoher Energie- und Personalkosten ist daher eine weitere Erhöhung der RegMittel und der Dynamisierung durch den Bund notwendig, wenn wir den ÖPNV dauerhaft stärken wollen.
Niedersachsen schaut aber nicht nur auf den Bund. Im Jahr 2022 hat das Land die für den ÖPNV zuständigen Kommunen insgesamt mit bis zu 246 Millionen Euro unterstützt. Dem aktuellen Koalitionsvertrag Folge leistend wird das Land zudem die Dynamisierung des Bundes bei den Regionalisierungsmitteln schnell weitergeben. Überdies hat das Land gerade erst sein ÖPNV-Jahresprogramm für 2023 auf den Weg gebracht, mit dem wir mit 79 Millionen Euro über 1000 ÖPNV-Projekte in Niedersachsen fördern.