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Straßenbau

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für eine funktionierende Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Unser Ziel ist es daher, dafür zu sorgen, dass das Verkehrswegenetz in Niedersachsen den steigenden Anforderungen entsprechend modernisiert und ausgebaut wird. Im Vordergrund des breiten Aufgabenspektrums stehen landesweite Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten sowie die Vertretung niedersächsischer Interessen auf Bundes- und Europaebene. Darüber hinaus ist unser Haus Oberste Straßenbaubehörde des Landes.


Bundesfernstraßen

Das Netz der Bundesautobahnen hat in Niedersachsen eine Länge von rund 1400 Kilometern mit etwa 1900 Brücken. Das Netz der Bundesstraßen weist eine Länge von rund 4700 Kilometern auf (mit etwa 2300 Brücken). Hinzu kommen noch Radwege an den Bundesstraßen mit einer Länge von rund 3000 Kilometern.

Das Land ist aufgrund gesetzlicher Auftragsverwaltung (Artikel 90, Abs. 2 Grundgesetz) für Planung, Bau und Betrieb der Bundesstraßen zuständig. Die Aufgaben werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) wahrgenommen. Dieser Behörde obliegt u. a. die Planung, der Neu- und Umbau, die Erhaltung und der Betrieb des gesamten Bundesstraßennetzes in Niedersachsen.

Bis zum 31.12.2020 war das Land auch für die Bundesautobahnen zuständig. Aufgrund einer Änderung des Grundgesetzes wird diese Aufgabe ab dem 01.01.2021 in Bundesverwaltung geführt. Zuständig für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen ist "Die Autobahn GmbH des Bundes". Für hoheitliche Tätigkeiten bei den Bundesautobahnen ist das Fernstraßenbundesamt zuständig.

Neubaumaßnahmen oder größere Ausbauvorhaben von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (z.B. von Ortsumgehungen) gibt der Bund mit dem Bundesverkehrswegeplan und dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vor. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier oder bei der NLSTBV.


Landesstraßen

Die Fakten sprechen für sich. Nach der jüngsten, nach bundesweit einheitlichen Kriterien vorgenommenen Zustandserfassung steht fest: Der Zustand der Landesstraßen in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren merklich verbessert. Besonders positiv: Der Anteil der Straßen in gutem und mittlerem Zustand hat sich um 650 Kilometer erhöht. Der Anteil der schlechten Straßen ist landesweit in den letzten fünf Jahren von 1.850 Kilometer auf 1.330 Kilometer zurückgegangen. Von den rund 8.000 Kilometer Landesstraßen sind nun 83,5 Prozent, das sind 6.700 Kilometer, in einem guten oder zumindest mittleren Zustand. Bei der letzten Zustandserhebung im Jahr 2010 hatte dieser Wert noch bei lediglich 77,8 Prozent gelegen. In 2020 erfolgt die nächste turnusmäßige Überprüfung. Gegen Ende des Jahres wissen wir, ob sich der Einsatz in den letzten Jahren gelohnt hat.

Um die in den letzten Jahren vernachlässigten Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen zu sanieren, sind in den Jahren 2014 bis 2017 pro Jahr zehn Millionen Euro zusätzlich investiert worden. In den Jahren 2019 und 2020 schloss sich ein weiteres Sonderprogramm mit jährlich 15 Millionen Euro an. Unter dem Titel „Sondervermögen Ortsdurchfahrten“ soll dieses mit einer zweiten Tranche in 2021 und 2020 fortgesetzt werden.

Wir wollen die Qualität der Landesstraßen weiter verbessern. Dieses Ziel verlieren wir nicht aus den Augen. Um unserem Qualitätsanspruch an das Landesstraßennetz gerecht zu werden, müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Bereits 2019 verfügte der niedersächsische Straßenbau mit 115 Millionen Euro über die höchste Finanzausstattung der zurückliegenden Jahre. Um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, wurden im Haushaltsjahr 2020 die Mittel mit nun insgesamt 117 Millionen auf dem hohen Vorjahresniveau festgeschrieben.

Kreisstraßen
Die Zuständigkeit für den Bau, die Unterhaltung sowie für den Betrieb der Kreisstraßen liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Landkreisen. In 13 der 38 niedersächsischen Landkreise (incl. der Region Hannover) hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die technische Verwaltung der Kreisstraßen gegen Kostenerstattung übernommen.

Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
Das Land Niedersachsen fördert nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Das Land gewährt Zuwendungen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für förderfähige Vorhaben kommunaler Baulastträger (Gemeinden und Landkreise). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Bewilligung entsprechender Vorhaben. Diese Aufgabe wird in Niedersachsen dezentral in den Geschäftsbereichen Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel wahrgenommen.

Unterhaltung und Betrieb

Durch die vielfältigen Aufgaben, die von den 56 Straßenmeistereien im Rahmen des Unterhaltungs- und Betriebsdienstes durchgeführt werden, trägt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einen wesentlichen Anteil zu einem möglichst reibungslosen Verkehrsablauf auf den niedersächsischen Straßen und Radwegen bei. Zuständig für den Betriebsdienst auf den Bundesautobahnen wird seit dem 01.01.2021 "Die Autobahn GmbH des Bundes".


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