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Vorbereitungen auf den Brexit

Leitfäden und Checklisten


Neue rechtliche Regelungen

  • Wo nötig hat die Europäische Kommission notwendige gesetzgeberische und andere rechtliche Vorkehrungen getroffen, etwa für die Ein- und Ausfuhr von Gütern.

  • Auch der Bund hat gesetzliche Regelungen zur Abmilderung der Brexit-Folgen geschaffen. Beispielsweise wurden mit einer Änderung des Umwandlungsgesetzes zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen bereitgestellt, die bislang als Limited nach britischem Recht firmieren und in eine andere Rechtsform wechseln wollen.

  • Die Niedersächsische Landesregierung hat ein Brexit-Überleitungsgesetz für Niedersachsen auf den Weg gebracht. Es regelt, dass das Vereinigte Königreich im niedersächsischen Landesrecht während des Übergangszeitraums bis voraussichtlich Ende 2020 einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gleichgestellt wird. Damit werden Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hergestellt.

Informationen, Leitfäden und Checklisten

  • In Mitteilungen und den dazu gehörenden Dokumenten erläutert die Europäische Kommission den konkreten Handlungsbedarf für Unternehmen (u.a. branchen- bzw. themenspezifische Preparedness-Mitteilungen). Auch die in so genannten Technischen Seminaren mit den Mitgliedstaaten vorgestellten Präsentationen hat die Kommission veröffentlicht.

  • Die Zollverwaltung bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zu zollrechtlichen Themen und den entsprechenden Verfahren. In einer Anhörung im EU-Ausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Zollverwaltung eindringlich dazu geraten, bei allen Zollverfahren die notwendigen Unterlagen frühzeitig an die zuständigen Zollbehörden zu übermitteln, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie sehe aber keine Gefahr, dass Güter lange Zeit in den deutschen Häfen feststecken könnten.

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