Börse
Börse
Börsen sind Märkte auf denen bestimmte Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen, Unternehmensanteile, Kreditverbriefungen usw.) gehandelt werden. Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen einer staatlichen Börsenaufsicht.
Börsenaufsicht
Börsenaufsichtsbehörde ist in Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Aufsicht umfasst die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen durch die Börsenorgane (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung (Marktaufsicht).
Zu den börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen zählen insbesondere die anlässlich der Genehmigung einer Börse getroffenen Regelungen sowie die Genehmigung der Börsen- und Gebührenordnungen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht nimmt die Börsenaufsicht auch an den Börsenratssitzungen der Niedersächsischen Börse zu Hannover teil.
Die Marktaufsicht erstreckt sich auf die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse. Bei der Marktaufsicht wird die Börsenaufsichtsbehörde von der bei jeder Börse eingerichteten Handelsüberwachungsstelle unterstützt, die als Börsenorgan den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung überwacht. Dabei hat sie die entsprechenden Handelsdaten, wie zum Beispiel die Preisbildung, systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten. Maßstäbe hierfür sind die Transparenz der Preisbildung, die Chancengleichheit der Marktteilnehmer und die Marktgerechtigkeit der Preise.
Über die Börsen versorgen sich die Unternehmen und Finanzmärkte mit Liquidität. Börsen sind daher unentbehrliche Einrichtungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung und bedeutende Standortfaktoren. Die Betreuung und die Begleitung der Börse ist für die Landesregierung ein wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen.
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Ansprechpartner:
Herr Cord Bräuer, Tel. 0511/120-5706
E-Mail an Börsenaufsicht
Börsen sind Märkte auf denen bestimmte Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen, Unternehmensanteile, Kreditverbriefungen usw.) gehandelt werden. Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen einer staatlichen Börsenaufsicht.
Die Niedersächsische Börse zu Hannover ist eine Wertpapierbörse mit über 225 jähriger Tradition, die sich 1999 mit der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg zur "BÖAG Börsen Aktiengesellschaft“ zusammengeschlossen hat.
Börsenaufsichtsbehörde ist in Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Aufsicht umfasst die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen durch die Börsenorgane (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung (Marktaufsicht).
Zu den börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen zählen insbesondere die anlässlich der Genehmigung einer Börse getroffenen Regelungen sowie die Genehmigung der Börsen- und Gebührenordnungen. Im Rahmen der Rechtsaufsicht nimmt die Börsenaufsicht auch an den Börsenratssitzungen der Niedersächsischen Börse zu Hannover teil.
Die Marktaufsicht erstreckt sich auf die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse. Bei der Marktaufsicht wird die Börsenaufsichtsbehörde von der bei jeder Börse eingerichteten Handelsüberwachungsstelle unterstützt, die als Börsenorgan den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung überwacht. Dabei hat sie die entsprechenden Handelsdaten, wie zum Beispiel die Preisbildung, systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten. Maßstäbe hierfür sind die Transparenz der Preisbildung, die Chancengleichheit der Marktteilnehmer und die Marktgerechtigkeit der Preise.
Über die Börsen versorgen sich die Unternehmen und Finanzmärkte mit Liquidität. Börsen sind daher unentbehrliche Einrichtungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung und bedeutende Standortfaktoren. Die Betreuung und die Begleitung der Börse ist für die Landesregierung ein wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen.
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Aufgabe der zum 1. Januar 2011 errichteten Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist es, zur Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beizutragen. Dies erfolgt zum Teil durch Erlass von Leitlinien, die von der Börsenaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Aufsicht zugrunde gelegt werden.
ESMA-Leitlinien - Compliance Erklärungen der Börsenaufsicht Niedersachsen
- Leitlinien zur Meldung von Geschäften, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren nach MiFID II
- Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze
- Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen gemäß MiFID II
- ESMA-Leitlinien zu den Leitungsorganen von Marktbetreibern und Datenbereitstellungsdiensten
- Endgültige Leitlinien zu den Marktdaten betreffenden Verpflichtungen gemäß MiFID II/ MiFIR
Ansprechpartner:
Herr Cord Bräuer, Tel. 0511/120-5706
E-Mail an Börsenaufsicht
Link zum Thema
Leitlinien der ESMA
- Leitlinien zur Meldung von Geschäften, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung .......
- Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze
- Leitlinien zur Kalibrierung von Notfallsicherungen und Veröffentlichung von Handelseinstellungen....
- Leitlinien zu den Leitungsorganen von Marktbetreibern und Datenbereitstellungsdiensten
- Endgültige Leitlinien zu den Marktdaten betreffenden Verpflichtungen gemäß MiFID II/ MiFIR
Artikel-Informationen