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Kreativwirtschaft in Niedersachsen

Die Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt (FDP) und Jörg Hillmer (CDU) hatten gefragt:

Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine vielfältige Wachstumsbranche. Sie erwirtschaftete im Jahr 2009 131,4 Mrd. Euro. Rund 238 000 Unternehmen mit knapp 1 Million Erwerbstätigen waren in diesem Zeitraum in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Damit gehört sie zu den wichtigen deut-schen Wirtschaftsbranchen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern, hat die Bundesregierung im Jahr 2007 die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ gestartet. Einen Schwerpunkt bildete die Einrichtung des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft in Eschborn sowie weiterer acht Regionalbüros. Eines davon befindet sich in Hannover und ist für den Raum Niedersachsen und Bremen zuständig. Es soll Kulturunternehmen und Kreative unternehmerisch professionalisieren, kreative Gründer und Selbstständige beraten sowie den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung un-terstützen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Wie wird das Angebot des Regionalbüros für Niedersachsen und Bremen von der Kreativwirt-schaft angenommen?
  2. Mit welchen Fragestellungen und Problemen treten die Kreativen zuvorderst an das Kompetenzzentrum heran?
  3. Wie vielen Kreativen konnte bereits bei der Existenzgründung geholfen werden?
  4. Welche Netzwerke und Kooperationen konnten bereits initiiert werden?
  5. Wie schneidet die niedersächsische Kreativwirtschaft im bundesweiten Vergleich ab?
  6. Inwiefern besteht Bedarf nach der Gründung einer weiteren Beratungs- und Fortbildungseinrichtung, wie es in einigen anderen Bundesländern der Fall ist?
  7. Welche Angebote können die Kreativen zum Schutz ihrer Ideen in Anspruch nehmen?
  8. Welche Angebote gibt es für die Kreativen hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Beratung bei der Existenzgründung?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 27.12.2011 wie folgt:

Die Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt auch in Niedersachsen eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung. Ausweislich des Kulturwirtschaftsberichtes für Niedersachsen 2007 macht die nieder-sächsische Kulturwirtschaft einen jährlichen Umsatz von rund 6 Mrd. €. Unter Anwendung des für den Kulturwirtschaftsberichts 2002 verwendeten Modells ist die Niedersächsische Kulturwirtschaft zwischen 1999 und 2005 sowohl hinsichtlich der Umsätze als auch hinsichtlich der Steuerpflichtigen gewachsen. Für die Erwerbstätigkeit kann, die Methodik des Arbeitskreises Kulturstatistik zugrunde gelegt, von mindestens 62.000 Personen im niedersächsischen Kultursektor ausgegangen werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung die im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirt-schaft der Bundesregierung eingerichteten Regionalbüros als wichtigen Beitrag zur weiteren Stärkung dieser Branche.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Angebot des Regionalbüros Bremen/Niedersachsen des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes umfasst:

  • Kostenlose Orientierungsberatungen für die Akteure an aktuell 10 Standorten in Kooperation mit den örtlich ansässigen Anbietern von Beratung und Infrastruktur, z. B. Wirtschaftsförderungen, Kulturämter oder Kammern.
    Sprechtagsorte sind: Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Göttingen, Hannover, Lüchow, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg.
  • Die Etablierung und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen in der Region.
    Dabei stehen der gegenseitige Austausch von kreativen Unternehmern und das Sichtbarmachen der Potentiale im Vordergrund.
Die Sprechtage und Veranstaltungen erfreuen sich reger Nachfrage, insgesamt konnten seit Projektstart im Februar 2010 ca. 1000 Akteure erreicht werden.

Zu 2.:
Schwerpunktthemen in den Orientierungsberatungen sind:
Klärung erster unternehmerischer Ideen, erfolgsorientierte Weiterentwicklung konkreter Geschäftsideen, Vermittlung an geeignete bestehende Unterstützungsangebote in der Region, Aufzeigen geeigneter Angebote der Wirtschaftsförderung, Networking und Erfahrungsaustausch.

Eine Befragung von 4000 Klienten, die bundesweit Orientierungsberatungen in Anspruch genommen haben, zeigte folgende Ergebnisse:
Die Akteure haben ein großes Bedürfnis der Spiegelung ihrer meist nicht standardisierbaren Geschäftsideen. Die inhaltliche Auseinandersetzung steht dabei im Vordergrund. Wichtigste Themenbereiche dabei sind:
  • Identifizierung und Platzierung des eigenen Produktes am Markt,
  • Marktanalyse, Vermarktung und vor allem Marktzugänge,
  • Preisbildung,
  • Kundenakquise.
Bedeutend ist in den Orientierungsberatungen auch die Frage nach Netzwerken und den Austauschmöglichkeiten mit erfahrenen kreativen Unternehmern sowie die Frage nach bezahlbaren Räumen für die Verwirklichung von Ideen.

Zu 3.:
Das Angebot der Regionalbüros ist kein speziell auf Existenzgründer fokussiertes Angebot. Gleichwohl sollen gezielt diejenigen kreativ Schaffenden angesprochen werden, die erwerbswirtschaftlich tätig sind und bisher nicht bestehende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen haben.

Zu 4.:
Seit Februar 2010 wurden z. B. folgende Netzwerke gegründet oder unterstützt:
  • Braunschweig: „einraumdienstag.“ in Kooperation mit der Galerie „einRaum“,
  • Lüneburg: „Creative Lab“ in Kooperation mit dem Coworking Space „FREIRAUM Lüneburg“,
  • Oldenburg: „erfolgreich.kreativ.arbeiten“ in Kooperation mit dem Atelierhaus „Staublau“,
  • Osnabrück: „werk.statt.gespräch.“ in Kooperation mit dem Medienhaus Osnabrück und dem Coworking Space „.space“.
Ferner besteht eine Kooperation des Regionalbüros mit der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum für die Veranstaltungsreihe „neugierig“ für innovative Veranstaltungsformate.

Mit der Architektenkammer Niedersachsen, hannoverimpuls und dem Verein für die Kreativwirtschaft in Hannover, „kreHtiv“, bestehen seitens des Regionalbüros Kooperationen bezüglich verschiedener Veranstaltungen und es besteht ein regelmäßiger Austausch.

Für die Sprechtage des Regionalbüros und die Nutzung entsprechender Räumlichkeiten bestehen Kooperationen mit:
  • "Ideenlotsen Bremen“ Beratung und Coaching für Kreativschaffende in Bremen,
  • „t.i.m.e.Port II in Bremerhaven,
  • Kultur- und Kommunikationszentrum „Brunsviga“ in Braunschweig,
  • „Café Riptide“, Plattenladen und Netzwerkcafé für Musikschaffende in Braunschweig,
  • GWG Ges. für Wirtschaftsförderung Göttingen,
  • Kulturamt Göttingen,
  • Coworking Space „Edelstall“ Hannover,
  • Wirtschaftsförderung des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
  • „e-novum“ Lüneburg, Innovation- und Gründerzentrum,
  • Kulturetage Oldenburg,
  • Wirtschaftsförderung Oldenburg,
  • Kulturzentrum „Hallenbad“ Wolfsburg,
  • Kulturamt Wolfsburg.
Darüber hinaus besteht eine Medienpartnerschaft mit dem Oldenburger Lokalsender „O1“, der im vom Regionalbüro initiierten Format „Kreativwirtschaft Nordwest“ regelmäßig kreative Unternehmer aus dem gesamten Nordwesten Niedersachsens zu Wort kommen lässt.

Zu 5.:
Die diesbezüglichen zentralen Befunde des Kulturwirtschaftsberichtes Niedersachsen 2007 sind:

Die niedersächsische Kulturwirtschaft macht einen jährlichen Umsatz von rund 6 Mrd. €. Die Differenz zu den im Bericht des Jahres 2002 ermittelten 10 Mrd. € jährlichen Umsatzes erklärt sich aus dem Fehlen verschiedener Kategorien, die seinerzeit der Kulturwirtschaft im weiteren Sinne zugeordnet worden waren (Aktivitäten aus dem Druckgewerbe, der Handelsvermittlung und des Großhandels). Unter Anwendung des für den Kulturwirtschaftsberichts 2002 verwendeten Modells ist die Niedersächsische Kulturwirtschaft zwischen 1999 und 2005 sowohl hinsichtlich der Umsätze als auch hinsichtlich der Steuerpflichtigen sogar gewachsen. Für die Umsätze gilt dieses pauschale Ergebnis bei Betrachtung der einzelnen Teilmärkte allerdings nicht durchgängig, denn zwei der fünf unterschiedenen Teilmärkte, nämlich der Kunst- und der Musikmarkt, haben absolute Umsatzeinbußen zu verzeichnen.

Im Vergleich zur bundesdeutschen Entwicklung schneidet Niedersachsen mit dieser Entwicklung für den genannten Zeitraum günstiger ab, da die Kulturwirtschaft bundesweit absolut an Bedeutung eingebüßt hat. Das bedeutet, dass die häufig vorgenommene generelle Klassifizierung der Kulturwirtschaft als Wachstumsbranche nur eingeschränkt zutrifft.

Der Kulturwirtschaftsbericht 2007 belegt ebenso wie die Studie aus dem Jahr 2002, dass Niedersachsen im Vergleich zur bundesweiten Wirtschaftsstruktur nur unterdurchschnittlich auf die Kulturwirtschaft spezi-alisiert ist. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Feststellung zunächst nur andere wirtschaftliche Schwerpunktsetzungen der niedersächsischen Wirtschaft impliziert, nämlich vorrangig die Mobilitätswirtschaft, und auch nicht per se als Hinweis auf Handlungsbedarf oder Standortschwächen zu interpretieren ist. Darüber hinaus ist die empirisch belegte Bevorzugung kulturwirtschaftlicher Aktivitäten durch urbane Räume zu berücksichtigen.

Für die Erwerbstätigkeit kann, die Methodik des Arbeitskreises Kulturstatistik zugrunde gelegt, von mindestens 62.000 Personen im niedersächsischen Kultursektor ausgegangen werden. Dies sind 1,9 % aller Erwerbstätigen in Niedersachsen, dem Bund liegt dieser Anteil bei 2,7 %. Auch wenn bei anderer Abgrenzung der Teilmärkte die Zahlen höher wären, bleibt der strukturelle Befund der unterdurchschnittlichen Spezialisierung Niedersachsens erhalten.

Zu 6.:
Nach den bisherigen Erfahrungen des Regionalbüros zeichnet sich ab, dass ein weiterführendes Coaching-Angebot für die wirtschaftliche Weiterentwicklung von kreativen Geschäftsideen von Bedeutung sein könnte. Jedoch wird erst eine umfassende Auswertung der über einen längeren Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse des Regionalbüros Aufschluss über diese Frage geben können.

Zu 7.:
Die Idee selbst ist nicht geschützt. Schutzfähig kann allein die konkrete Ausformung einer Idee sein. De-ren Schutz hängt davon ab, ob es sich um ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, um eine technische Idee oder um ein Wort-, Bild- oder Hörzeichen handelt.

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, zu denen insbesondere Sprachwerke, Musikwerke, Tanz-werke, Werke der bildenden Künste, Fotografien, Filme und Darstellungen wissenschaftlicher oder techni-scher Art gehören, werden vom Urheberrecht geschützt. Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Das Urheberrecht schützt den Schöpfer in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks, was die Sicherung einer angemessenen Vergütung einschließt. Das ausschließliche Recht des Schöpfers umfasst die körperliche Verwertung seines Werkes (Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung) und das Recht der öffentlichen Wiedergabe (Vortrag, Aufführung, Vorführung, öffentliche Zugänglichmachung, Senderecht, Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger und Rundfunk).

Bei noch nicht veröffentlichten Werken muss der Urheber gegebenenfalls nachweisen können, zu welchem Zeitpunkt das Werk von ihm geschaffen wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Komponist geltend macht, dass der Produzent, dem er zuvor ohne Erfolg sein Werk zur Vermarktung angeboten hatte, nun das im Wesentlichen identische Werk unter anderem Titel und Namen veröffentlicht habe. Für diesen Fall bietet sich eine sogenannte notarielle Prioritätsverhandlung an, die dem Urheber den Nachweis ermöglicht, dass er an einem bestimmten Tag sein Werk in der mit der Urkunde verbundenen Fassung als von ihm stammend bei dem beurkundenden Notar vorgelegt hat.

Handelt es sich bei der Idee um eine technische Erfindung, kommt ein patent- oder gebrauchsmusterrechtlicher Schutz in Betracht. Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Als Gebrauchsmuster werden Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Dies kann zum Beispiel bei der Entwicklung einer ästhetischen Gestaltungsform der Fall sein. Die Eintragung als Patent oder Gebrauchsmuster hat die Wirkung, dass allein der Inhaber befugt ist, die patentierte Erfindung bzw. den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen.

Wortzeichen, Bild- und Hörzeichen können mit dem Markenrecht geschützt werden. Das Markenrecht schützt angemeldete Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, gegen die gewerbliche Verwendung durch andere.

Neben dem gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums können Kreative auf die Angebote internationaler Interessenverbände zurückgreifen. So haben die TV-Produzenten die Formatschutz-Organisation FRAPA gegründet. Diese betreibt eine Online-Datenbank, in der jedes Mitglied seine Idee eintragen kann. Rechtliche Konsequenzen hat dies zwar nicht. Die Registrierungsbestätigung kann jedoch als Beweis vor Gericht dienen. Ähnlich funktioniert der Ideentresor des Kommunikationsverbandes.

Zu 8.:
Grundsätzlich kommen für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft die Förderprogramme der NBank in Frage, dass können z. B. sein:
  • Gründungscoaching Niedersachen – Beratungsförderung in der Vorgründungsphase
    Begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, Antragsteller ist eine natürlich Person, die noch nicht selbständig tätig ist.
  • Niedersachsen-Gründerkredit – Förderdarlehen im Hausbankverfahren
    Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln (bis 500.000 €) bis drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Auch ein anfänglicher Nebenerwerb kann gefördert werden.
    Niedersachsen-Kredit – Förderdarlehen im Hausbankverfahren
    Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln (bis 500.000 €) für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind.
  • Gründercoaching Deutschland – Beratungsförderung in der Nachgründungsphase
    Es handelt sich um ein eine personenbezogene Förderung, Antragstellung bis fünf Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
  • Marketingberatung (Web-Marketing) - Beratungsförderung in Niedersachsen
    Gefördert wird die begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet.
  • Chance betriebliche Ausbildung – Lohnkostenzuschuss
    Lohnkostenzuschuss für die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit schwächeren Bewerberinnen und Bewerbern
  • Messeförderung Inland und Ausland
    Förderung der Teilnahme an Messen im Inland (niedersächsische Gemeinschaftsstände) und Ausland.
  • Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) – Weiterbildung
    Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2012

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