Ausbau des Bahnübergangs (Strecke Lehrte–Nordstemmen) über die L 410 zwischen Bolzum und Sehnde
Die Abgeordnete Dr. Silke Lesemann (SPD) hatte gefragt:
Im Jahr 2005 ist entlang der L 410 zwischen Bolzum nach Sehnde ein Teilabschnitt des Fuß- und Radweges fertiggestellt worden. Da bis Juni 2008 Arbeiten an der Brücke über die Schleuse Bolzum erfolgten, konnte ein weiteres Teilstück erst im Juni 2008 mit Ausnahme der Kreuzung über die Bahnstrecke fertiggestellt werden. Der Fuß- und Radweg wird rege genutzt. Fußgänger und Radfahrer müssen jedoch bei Kreuzung der Bahnstrecke aufgrund des fehlenden Fuß- und Radweges auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch einer erhöhten Gefahrensituation ausgesetzt. Im November 2008 wurde eine endgültige Lösung zwischen den verschiedenen Straßenbaulastträgern (u. a. Stadt Sehnde, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover, Region Hannover) und der DB Netz AG, Regionalbereich Nord, abgestimmt. Geplant war eine Fertigstellung bis Ende 2009. Der Zeitplan verzögerte sich jedoch weiter, sodass ein Abschluss der Maßnahme zunächst bis September 2011 angekündigt worden war. Mittlerweile gibt es einen nächsten Termin: Frühester Baubeginn soll Juni 2012 sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Gründe führten zur wiederholten Verschiebung des Baubeginns bzw. des Abschlusses der Maßnahme „Lückenschluss Radweg“?
- Welche Erkenntnisse gibt es zur Genehmigungsplanung, dem umweltplanerischen Gutachten sowie zur Kreuzungsvereinbarung mit der DB?
- Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, sollte es nicht zum Baubeginn im Juni 2012 kommen?
Die allgemeinen Ausführungen zur Kleinen Anfrage geben den Sachverhalt zutreffend wieder. Der Radweg zwischen Bolzum und Sehnde ist bis auf den besagten Bereich des direkten Bahnüberganges fertig gestellt und als Radweg ausgeschildert.
Dem Eisenbahn-Bundesamt obliegt als Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen u. a. die Betriebserteilung, die Eisenbahnaufsicht und die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Deutschen Bundesbahn (DB AG). Für den Bahnübergang (BÜ) im Zuge der L410 ist die zuständige Aufsichtsbehörde das Eisenbahn-Bundesamt in Hannover.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
In den Jahren 2008 und 2009 haben enge Abstimmungen zwischen der DB AG, der Stadt Sehnde, der Verkehrsbehörde, der Polizei und dem regionalen Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) stattgefunden. Im August 2009 wurde eine gemeinsame bauliche Lösung am BÜ Bolzum gefunden und vereinbart, nach der Überarbeitung des Straßenentwurfs das Eisenbahn-Bundesamt Hannover um die Genehmigung zu bitten. Da man von einer schnellen Prüfung ausging, wurde die Bauausführung für das Jahr 2010 vorgesehen. Personelle Schwierigkeiten der DB AG führten zu Verzögerungen in der Genehmigungsphase.
Zu 2.:
Nach Auskunft der DB AG liegen die vollständigen Unterlagen dem Eisenbahn-Bundesamt Hannover nunmehr seit Januar 2012 zur Plangenehmigung vor. Die DB AG geht weiterhin von einer kurzfristigen Genehmigung aus. Anschließend ist die im Jahre 1977 geschlossene Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB AG und der NLStBV zu aktualisieren und die umfangreiche Ausführungsplanung der Leit- und Sicherungstechnik zu erstellen. Diese Arbeiten wird die DB AG an ein Fachbüro übergeben. Die DB AG geht von einem Baubeginn Ende August 2012 und einem Betrieb spätestens zum DB-Fahrplanwechsel im Dezember 2012 aus.
Zu 3.:
Die Genehmigung erteilt das Eisenbahn-Bundesamt als selbstständige Bundesoberbehörde. Sie untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Bauarbeiten werden durch die DB AG vorbereitet und durchgeführt. Die Verkehrssicherheit im BÜ-Bereich obliegt der DB AG. Alternativmaßnahmen der NLStBV sind im BÜ-Bereich aus Gründen der gebotenen Sicherheit im Bahnverkehr nicht möglich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2012