Taxenfarbe soll nicht mehr gesetzlich geregelt werden
Bundesrat schlägt Öffnungsklausel für Länder vor Werbung und Farbe muss nicht im Gesetz geregelt sein
HANNOVER/BERLIN. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag beschlossen die Farbe der Taxen nicht mehr zwingend allen Bundesländern vorzuschreiben. Hierzu wurde der Bund aufgefordert eine Öffnungsklausel zu erlassen. Bisher ist bundeseinheitlich die Farbe "Hellelfenbein" als gesetzlicher Tatbestand vorgeschrieben. Künftig sollen die Länder selbst entscheiden, ob sie eine gesetzliche Regelung der Farbe für notwendig halten, oder diese Regelung für ihren Bereich aufheben. Ziel ist die Entlastung der Verwaltung von stattlichen Aufgaben. Gleichzeitig wurden die komplizierten Regelungen für die Anbringung von Werbung auf dem Taxi weitgehend aufgehoben.
Was auf den ersten Blick noch Fragen aufwirft hat einen handfesten Hintergrund. "Jede Regelung muss beweisen, dass sie wirklich notwendig ist", sagte Wirtschaftsminister Walter Hirche. "Es reicht nicht aus, nur festzustellen, dass sie ja nicht schadet." Die gesetzliche "Farbvorschrift" für Taxen ziehe einen bürokratischen Regelungs- und Überwachungsapparat nach sich. So müssen diese Vorschriften von den Ordnungsämtern kontrolliert werden, Ausnahmetatbestände produzieren Anträge, Bescheide, Widersprüche und sogar Prozesse. "Wir machen ernst mit dem Abbau der Bürokratie", sagte Hirche. "Die Aufgaben müssen konsequent unter die Lupe genommen werden. Jede Aufgabe, die nicht unbedingt erledigt werden muss gehört abgeschafft. Das allein kann die Bürokratie auf allen Ebenen der Behörden eindämmen."