Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2004
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
HANNOVER. Umsatzsteuer zahlen, obwohl noch kein Cent in der Kasse ist? Dies kann Betriebe in die Insolvenz bringen. Die Zahlungsmoral der Kunden führt zu einer echten Liquiditätskrise nicht nur bei Handwerkern. Das vom Wirtschaftsministerium initiierte "Forum Mittelstand" forderte, die bundesweite Regelung für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer deutlich anzuheben. Hierdurch könne auch die Ungleichbehandlung zwischen alten und neuen Bundesländern endlich beseitigt werden. In den alten Ländern liegt die Grenze bei 125.000 Euro, in den neuen Ländern bei 500.000 Euro Umsatz. Wirtschaftstaatssekretär Joachim Werren sicherte zu, dieses Thema weiter zu verfolgen. Besonders in den angrenzenden Regionen zu den neuen Ländern sei eine deutliche Wettbewerbsverzerrung entstanden. Die Resolution der Verbände greife einen Vorschlag auf, der auch über die Projektgruppe Bürokratieabbau eingebracht wurde.
Grundsätzlich muss jeder Betrieb die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen, wenn die Rechnung geschrieben ist. Dies führt dazu, dass zwischen der Zahlung an das Finanzamt und der "Rück"-Zahlung dieses Betrages durch den Kunden das Geld aus dem Betrieb gezogen wird. Der Unternehmer kann diese Summe bis zum Zahlungseingang nicht für Investitionen, Lohnzahlungen oder zur Zahlung eigener Rechnungen einsetzen. Die Wirtschaftsverbände registrieren seit langem eine deutliche Verschlechterung der Zahlungsmoral. Unbezahlte Rechnungen und langwierige Mahnverfahren entziehen dem Betrieb nicht nur den Umsatz, sondern belasten durch diese "Vorfinanzierung" einer Steuer, bei der der Unternehmer nicht weiß ob und wann er sie vom Kunden zurückbekommt, die Liquidität besonders kleinerer Betriebe. Auf Antrag können kleine Betriebe diese Vorausleistung stoppen und erst die Steuer an das Finanzamt zahlen, wenn sie vom Kunden auch tatsächlich eingegangen ist. Die Grenze dieser Bundesregelung liegt hier in den neuen Ländern bei 500.000 Euro, in den alten Ländern bei 125.000 Euro Umsatz. Die Regelung für die Ostländer wird nach dem Willen der Bundesregierung um weitere zwei Jahre verlängert. Hierdurch werde nach Ansicht der Verbände die Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung in den grenznahen Regionen zementiert. Zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen sollte die Antragsgrenze bundesweit auf eine Million angehoben werden.
Im Forum Mittelstand sind u.a. der Baugewerbe-Verband Niedersachsen e.V., der Bundesverband mittelständische Wirtschaft – BVMW, der DEHOGA Landesverband Niedersachsen e.V., der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN), der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels im Land Niedersachsen e.V., der Landesverband Einzelhandel Niedersachsen e.V., der NiedersachsenMetall Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.V., der Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag, die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V., die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V., der Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Nord, der Verband der Freien Berufe im Land Niedersachsen e.V., die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V., die Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer e.V. Landesbereich Niedersachsen, der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und der Groß- und Außenhandelsverband Niedersachsen e.V. vertreten.
Die Resolution:
"Der Arbeitskreis ‚Forum Mittelstand’ hat die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, sich für eine deutliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer einzusetzen. Die derzeitige Grenze von 125.000 Euro in den alten und 500.000 Euro in den neuen Bundesländern ist zu niedrig. Der Arbeitskreis hält eine deutliche Anhebung auf bundeseinheitlich mindestens 1 Mio. Euro für sachgerecht.
Der Vorschlag der Bundesregierung, die jetzige Regelung noch für zwei Jahre beizubehalten und damit die Ungleichbehandlung fortzusetzen, ist unbefriedigend. Mit der Anhebung der Beträge könnte die Liquidität kleinerer Unternehmen wirksam verbessert werden, ohne die öffentlichen Haushalte über Gebühr zu belasten, da keine endgültigen Steuerausfälle eintreten.
Eine wirksame Hilfe für kleinere mittelständische Unternehmen ist es, wenn die Umsatz-Grenze für die Bilanzierungspflicht an die Grenze für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer angepasst wird. Mit einer vereinfachten Einnahme-Überschussrechnung werden die bürokratischen Verpflichtungen dieser Unternehmen spürbar zurückgeführt, ohne dass nennenswerte Steuerausfälle entstehen."
Kontakt:
Andreas Krischat
(0511) 120-5427
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erstellt am:
07.07.2004
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010