Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
Ab dem ersten Oktober gehören in Deutschland der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief der Vergangenheit an. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie wir es künftig eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) geben. Diese sollen eine höhere Fälschungssicherheit besitzen. Für die Eigentümer sind die neuen Papiere mit einigen Umstellungen verbunden. Für "Alteigentümer" ergeben sich keine aktuellen Veränderungen. "Einen Zwangsumtausch wird es nicht geben", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Werren. Niedersachsen werde auf Landesebene einige Nachteile der neuen Regelung unbürokratisch korrigieren. Hierzu gehöre auch das automatische Aushändigen der alten, entwerteten, Briefe und Scheine bei z.B. Abmeldungen. Damit sind alle vorherigen Eigentümer, jede Änderung am Fahrzeug und auch der Termin der nächsten Hauptuntersuchung unproblematisch nachweisbar.
Blassgrün werden die neuen Zulassungsbescheinigungen aussehen. Statt eines lückenlosen Nachweises der gesamten früheren Eigentümer werden künftig lediglich die letzten beiden Eigentümer namentlich aufgeführt sein und die Anzahl der weiteren Vorbesitzer nur noch als Summe dargestellt. Die Änderungen am Fahrzeug (z. B. Reifengröße, usw.) werden künftig nur noch eingeschränkt eingetragen. Die Reifengröße wird lediglich noch mit einer Größe eingetragen, weitere Reifengrößen dürfen aber benutzt werden, wenn diese in der Typgenehmigung aufgeführt sind. Einen Zwangsumtausch der alten Dokumente wird es nicht geben. Dieser Umtausch erfolgt erst beim Verkauf oder einer neuen Eintragung. Bei dieser Gelegenheit sollten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nach Bundesrecht lediglich auf Antrag ausgehändigt werden. Niedersachsen hat in einem Erlass festgelegt, dass die Kunden automatisch ihre alten, entwerteten Papiere zurückbekommen. "Wir vermeiden damit einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Zulassungsstellen und erleichtern den Fahrzeugeigentümern die Nachweise zum Auto bereitzuhalten", sagte Werren.
Durch die Umstellung bieten die meisten Zulassungsstellen am ersten Oktober keinen Samstagsservice an. Mit Verzögerungen bei der Zulassung durch die angepasste Software ist in der ersten Woche zu rechnen.
Details über die neuen Dokumente im Internet unter
Hinweis für die Redaktionen:
Einen Vergleich alte Regelung zu neuer Regelung finden Sie im Internet unter
www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/info_behoerden_zfzr.htm
Kontakt:
Andreas Krischat
(0511/120-5427)
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010