Kassensturz für Planung der Küstenautobahn A 22
Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Klein, Enno Hagenah (GRÜNE)
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
In Niedersachsen laufen die Planungen zur sogenannten Küstenautobahn A 22 zwischen Drochtersen im Landkreis Stade und Westerstede im Landkreis Ammerland. Nach der Festlegung des Untersuchungsraumes, der Erarbeitung und Bewertung verschiedener Trassenvarianten und der Festlegung einer Vorzugstrasse wurde im Oktober 2007 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Mitte Januar 2008 lief die Einwendungsfrist dazu aus.
Die A 22 steht im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur in der Kategorie "weiterer Bedarf". Ein Planungsrecht ohne Kostenbeteiligung des Bundes ist auf Drängen der Landesregierung erteilt und aufgrund eines außerordentlich hohen Umweltrisikos dieser Autobahn mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag belegt. Das Land und weitere Akteure sind mit der freiwilligen Übernahme der Planungskosten für ein im BVWP nur nachrangig berücksichtigtes Projekt ein hohes Kostenrisiko eingegangen. Die Chancen für eine Realisierung oder zeitlich planungsnahe Realisierung der Küstenautobahn sind angesichts der finanziellen Restriktionen der Bundesebene vor dem Hintergrund der stark wachsenden Instandhaltungskosten am bestehenden Verkehrsnetz und der demografischen Entwicklung eher gering.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Personal- und Sachkosten sind bisher für welche Planungsschritte entstanden?
- Wer hat im Einzelnen zur Deckung dieser Kosten in welcher Höhe beigetragen?
- Wie hoch werden die zu erwartenden weiteren Planungskosten für die einzelnen weiteren Planungsschritte voraussichtlich in den kommenden Jahren jeweils veranschlagt, und wie ist die Finanzierung vorgesehen und abgesichert?
Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bun¬desstraßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Der Bund erstattet den Ländern – bis auf einen Ausgleich für Zweckaufgaben in Höhe von insgesamt 3 % der Bauausgaben – keine Verwaltungskosten für die Auftragsverwaltung. Eine Finanzierung der Planungskosten für die A 22 durch den Bund ist – wie für andere Bundesfernstraßenmaßnahmen auch – aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gegeben.
Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen". Dieses Gesetz wurde von einer rot-grünen Bundesregierung ausgearbeitet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf vom Bund definiert. Es ist damit auch vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bundes in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen.
Die A 22 - Küstenautobahn ist im Bedarfsplan dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag" zugeordnet. Mit dieser Einstufung ist die Notwendigkeit der Küstenautobahn gesetzlich begründet und zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.
Der A 22 kommt in ihrer Funktion als überregionale Fernstraße, zur Hinterlandanbindung der Seehäfen, zur Strukturentwicklung des nordwestdeutschen Raumes und zur notwendigen Entlastung des vorhandenen Straßennetzes besondere Bedeutung zu. Das Land hat deshalb im November 2004 mit den Landkreisen Ammerland und Cuxhaven – stellvertretend für die Region – sowie mit den Industrie- und Handelskammern Oldenburg und Stade – stellvertretend für die niedersächsische Wirtschaft – eine Vereinbarung über die Mitfinanzierung der Kosten für die Linienplanung geschlossen. Im Rahmen des Gesamtforschungsprogrammes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat der Bund einen Kostenanteil übernommen.
Die Linienplanung wurde von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Jahr 2005 begonnen und bis Herbst 2007 abgeschlossen. Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Küstenautobahn ist im Oktober 2007 eingeleitet worden. Nach dem ROV erfolgt das Linienbestimmungsverfahren durch das BMVBS. Hieran schließt sich ab Frühjahr 2009 die technische Entwurfsbearbeitung zur Aufstellung der Vorentwürfe (Genehmigungsentwürfe) und der Planfeststellungsunterlagen an. Die ersten Planfeststellungsverfahren sollen im Jahr 2011 beginnen. Bis Ende 2016 soll für die gesamte A 22 Baurecht vorliegen.
Das Projektmanagement und die Projektsteuerung erfolgt durch die NLStBV mit eigenem Personal und mit Einsatz Externer. Damit frühzeitig der Einsatz von Fachgutachtern und Ingenieurbüros vorbereitet und die Entwurfsaufstellung konzipiert werden kann, wurde der NLStBV Ende März d. J. der Entwurfsauftrag erteilt.
Niedersachsen und die anderen norddeutschen Länder setzen sich gegenüber dem Bund gemeinsam für den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und für die dafür erforderliche Finanzierung ein. In der Projektliste der Maßnahmen, die als besonders prioritär anzusehen sind, ist auch die A 22 - Küstenautobahn enthalten.
Die Baufinanzierung der A 22 setzt zunächst voraus, dass Baurecht vorliegt. Das Baurecht für die Küstenautobahn wird Niedersachsen konsequent durch die Berücksichtigung und Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages in den einzelnen Planungsschritten erwirken.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Für Fachgutachten und für Ingenieurleistungen in der Linienplanung wurden Finanzmittel in Höhe von rd. 2,560 Mio. € aufgewendet. Im Einzelnen haben davon der Bund rd. 0,260 Mio. €, die Wirtschaft rd. 0,750 Mio. €, die Region rd. 0,750 Mio. € und das Land Niedersachsen rd. 0,800 Mio. € getragen.
Für eigenes Personal der NLStBV entstanden in der Linienplanung Kosten in Höhe von rd. 0,430 Mio. €.
Zu 3.:
Die detaillierte Entwurfsplanung bis zur Erlangung des Baurechts erfolgt in den Jahren 2008 bis 2016. Die Kosten für den Einsatz Externer, die Erstellung von Fachgutachten und die Erbringung von Ingenieurleistungen betragen nach Berechnungen der NLStBV rd. 39 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt und ist gesichert (s. Kapitel 0820, Titelgruppe 65).
Für den Personaleinsatz der NLStBV in der Entwurfsplanung wird mit Kosten in Höhe von ca. 4,3 Mio. € gerechnet. Die Personalkosten werden mit den einzelnen Haushaltsbudgets der NLStBV abgedeckt.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
10.04.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010