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Verkauf von Straßenseitenstreifen durch das Land - Ausverkauf der Kulturlandschaf

Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter (SPD)


Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:
Der Heimatbund für das Oldenburger Münsterland weist in einem Schreiben vom April 2008 darauf hin, dass er Informationen darüber erhalten habe, dass das Land Niedersachsen entlang der Bundesstraße 213 zwischen Cloppenburg und dem Anschluss zur A 29 in Lethe/Ahlhorn umfangreiche Seitenstreifen verkauft habe. Weitere Verkäufe von Seitenstreifen anderer Bundes- und Landesstraßen sollen im Interesse des Landeshaushaltes beabsichtigt sein. Zum Teil sollen auch Seitenstreifen zum Verkauf angeboten werden, für die bereits Planungen für eine verkehrsgerechte Entwicklung, z. B. Verbreiterung, avisiert sind.

Der Heimatbund weist darauf hin, dass die Straßen im alten Oldenburger Münsterland seinerzeit mit Straßenbermen als Straßenschutzwaldungen zur Belebung des Landschaftsbildes und zum Schutz der Straßen gegen Versandung erstellt worden sind. Diese Maßnahme stelle einen Erosionsschutz dar, der auch heute noch erforderlich sei.

Die Wegseitenareale der alten historischen Staatschausseen - von denen jetzt einige verkauft worden sind bzw. deren Verkauf geplant ist - werden seit 2001 zusammen mit dem Niedersächsischen Heimatbund als historische Kulturlandschaftselemente erfasst, weil sie das Landschaftsbild in einzigartiger Weise prägen. Bei einem weiteren Verkauf von Seitenstreifen besteht die Gefahr, dass die intensiv bearbeiteten Flächen - Maisfelder - zukünftig bis unmittelbar an den Straßenrand heranreichen werden und damit das Bild und auch den Erholungswert der Landschaft nach-haltig beeinträchtigen. Die Straßenbermen sind von hoher Bedeutung für den Naturhaushalt und für die ökologische Stabilität der teilweise durch naturbetonte Landschaftselemente wenig gegliederten Landschaft der Region Oldenburger Münsterland unverzichtbar.

Ich frage die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Straßenseitenstreifen im alten Oldenburger Land und im Lande Niedersachsen verkauft?
  2. Welche Einnahmen für den Landeshaushalt sind daraus erwachsen bzw. werden noch erwartet?
  3. Nach welchen Kriterien erfolgt der Verkauf von Straßenbermen, und unter welchen Umständen wird von einem Verkauf abgesehen?

Vehrkehrsminister Walter Hirche beantwortwete Namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Unterhaltung und Pflege von straßenbegleitenden Gehölzen und Seitenstreifen, die im Eigentum der Straßenbaulastträger Bund und Land stehen, obliegt der niedersächsischen Straßenbauverwaltung (SBV). Vor dem Hintergrund notwendiger Einsparungen wird von der SBV geprüft, ob Flächen, die für straßenbauliche oder straßenbetriebliche Zwecke nicht benötigt werden, abgegeben werden können.

Bundeseigene Flächen sind im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zu behandeln und in das allgemeine Grundvermögen des Bundes, an Kommunen oder Dritte abzugeben. Verkaufserlöse bundeseigener Flächen werden dem Bundeshaushalt zugeführt. Landeseigene Flächen, die für Straßenbau und -betrieb nicht erforderlich sind, unterliegen der weiteren Verfügung durch den niedersächsischen Landesliegenschaftsfonds (LFN).

Die in Rede stehenden bis ca. 30 m breiten Straßenseitenstreifen im vormaligen Land Oldenburg (sogenannte "Oldenburger Bermen") sind eine regionale Besonderheit. Die Pflege dieser landeseigenen Flächen bedingt für die SBV einen hohen personellen und finanziellen Aufwand. Der regionale Geschäftsbereich Lingen hat Mitte 2007 ca. 54 ha Waldfläche an Bundesstraße sowie ca.12 ha Waldfläche an Landesstraßen dem Landesliegenschaftsfonds gemeldet. Unberührt hiervon blieben rd. 19 ha Waldfläche im Zuge der B 213 sowie der B 72, die für den geplanten Ausbau der E 233 sowie der B 72 zwischen Cloppenburg und Friesoythe benötigt werden.

Nach den vorläufigen Ermittlungen aus der Jahresarbeitsplanung entstehen den beiden Straßenmeistereien Löningen und Friesoythe für die Unterhaltung, Pflege und Kontrolle dieser Waldflächen jährliche Aufwendungen in Höhe von 1,2 Mio € (Bund), 0,7 Mio € (Land) sowie 0,5 Mio € (Kreis).

Flächen, die für straßenbauliche oder straßenbetriebliche Zwecke nicht benötigt werden, werden von der SBV für die weitere Verwendung durch den niedersächsischen Landesliegenschaftsfonds freigestellt. Der Landesliegenschaftsfonds bietet die nicht mehr benötigten Flächen über das Internet zum Verkauf an. Grundsätzlich wird den Gemeinden sowie dem Landkreis vor Verkauf an Private das Vorkaufsrecht eingeräumt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen:

Umfang der Verkäufe landeseigener
Straßenrandstreifen/ in m²
HJ 2005 HJ 2006 HJ 2007 HJ 2008 (bis April )

LFN-Außenstelle Hannover

--- 1.626 --- ---
LFN-Außenstelle Braunschweig --- --- --- ---
LFN-Außenstelle Lüneburg 7.298 2.341 631 ---
LFN-Außenstelle Oldenburg 24.670 11.494 121.336 120.160
LFN-Außenstelle Göttingen --- --- --- ---
Summe 31.968 15.461 121.967 120.160

Zu 2:

Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen:

Verkaufserlöse bei Kap. 51 32/ in EURO HJ 2005 HJ 2006 HJ 2007 HJ 2008 (bis April)
LFN-Außenstelle Hannover --- 17.886 --- ---
LFN-Außenstelle Braunschweig --- --- --- ---
LFN-Außenstelle Lüneburg 35.427 1.653 10.645 ---
LFN-Außenstelle Oldenburg 11.512 22.066 107.243 116.126
LFN-Außenstelle Göttingen --- --- --- ---
Summe 46.939 41.605 117.888 116.126

Für die noch anstehenden Verwertungen rechnet die LFN-Außenstelle Oldenburg mit Erlösen von rd. 257.000,- EURO.

Zu 3.:

Die Liegenschaftsverwaltung des Landes in Form des Landesliegenschaftsfonds ist nach § 64 Abs. 2 S. 3 LHO gehalten, landeseigene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu verwerten, wenn sie in absehbarer Zeit nicht mehr zur Erfüllung von Landesaufgaben benötigt werden. Die Entscheidung über die Frage, ob landeseigene Grundstücke/ grundstücksgleiche Rechte noch für die Erfüllung von Landesaufgaben benötigt werden oder zukünftig entbehrlich sind, ist regelmäßig vom jeweiligen Nutzer bzw. Fachressort zu prüfen und zu begründen (vgl. Nr. 1.4.1 des Anwendungserlasses zu § 64 LHO).

Im vorliegenden Fall haben die jeweils zuständigen Geschäftsbereiche der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die hier in Rede stehenden Flurstücke für dauerhaft entbehrlich erklärt, indem sie die nach § 64 Abs. 2 S. 2 LHO zugrunde liegenden Überlassungsvereinbarungen gegenüber LFN gekündigt haben. Gründe, danach von einer Verwertung der Flächen abzusehen, waren für den LFN nicht erkennbar. Für die Straßenbauverwaltung sind die Flächen auch nicht für zukünftige Straßenausbaumaßnahmen von Bedeutung.

Von der der Straßenbauverwaltung mit MF-Erlass vom 27.01.2005 (Nds. MBl. S. 176) eingeräumten Möglichkeit, entbehrliche Flächen bis zu einer Größenordnung von 50.000 € eigenverantwortlich abwickeln zu können, hat diese in den vorbezeichneten Fällen keinen Gebrauch gemacht.

Die Abgabe von Flächen aus dem Bereich der Straßenbauverwaltung an den Landesliegenschaftsfonds zum Zwecke der Veräußerung erfolgt nur, wenn die Flächen für Straßenzwecke entbehrlich sind. Das ist dann der Fall, wenn sie für Ausbau, Sanierung, Unterhaltung etc. nicht benötigt werden und auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht in Betracht kommen. Flächen, die an den Straßenkörper anschließen und bei denen straßenbauliche oder straßenbetriebliche Gründe dies gebieten (z.B. Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, absehbarer Ausbau in naher Zukunft) verbleiben bei der Straßenbauverwaltung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

Ansprechpartner/in:
Christian Budde

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5426
Fax: (0511) 120-995426

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