Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Projekt RegioStadtBahn

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 03.07.2008 - TOP 26


Antwort von Verkehrsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bachmann, Bosse, Emmerich-Kopatsch, Hausmann, Klein, Möhle, Schneck, Tanke und Weddige-Degenhard (SPD)

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Für die Einstufung des Projektes RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig (RSB) in die Kategorie "A" des GVFG-Bundesprogramms nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (GVFG) werden zurzeit u. a. vorbereitet:

  • Bau- und Finanzierungsverträge mit der DB Netz AG und der DB Station & Service AG sowie der Braunschweiger Verkehrs-AG,
  • Antragsprüfung für Maßnahmen auf EBO-Strecken (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) durch das EBA (Eisenbahn-Bundesamt),
  • Abstimmung zur Übernahme der Gesamtkoordination der Einstufungsanträge.

Das Land Niedersachsen kann durch die Übernahme der Gesamtkoordination des Förderantrages aufseiten der Fördergeber das Projekt positiv gegenüber dem Bund beeinflussen.

Der ZGB erwartet bezüglich der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der RSB-Strecken durch das EBA eine Entscheidung bis Ende des Jahres. Der ZGB geht von einer positiven Prüfung und einer Befürwortung der Strecken durch das EBA aus.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie wird das Land vor diesem Hintergrund und nach Vorlage der gesamten Untersuchungen und Erklärungen das Projekt weiter betreiben?
  2. Wird die Landesregierung für den Fall der positiven Prüfung durch das EBA das Ergebnis uneingeschränkt akzeptieren und dann unverzüglich den Förderantrag zur Einstufung in die Kategorie "A" stellen?

Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Anrede,

Die Infrastruktur des Projektes RegioStadtBahn wird mit Mitteln des Bundes, des Landes, des Zweckverbandes Großraum Braunschweig ( ZGB ) und der beteiligten Kommunen finanziert. Vorhabenträger ist der ZGB als ÖPNV-Aufgabenträger. Damit obliegt dem ZGB auch die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zwecks Beantragung von Fördermitteln. Das Land Niedersachsen als Finanzierungsbeteiligter bewilligt auch die Bundesmittel. Hierfür muss das Land als Bewilligungsstelle - nicht als Vorhabenträger - einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Um eine koordinierte Abwicklung des Vorhabens im Bereich der Finanzierung zu gewährleisten, besteht ein projektbegleitender Arbeitskreis, an dem Vertreter des Bundes, des Landes, des ZGB und Gutachter ständig, sowie Vertreter der DB AG und des Eisenbahnbundesamtes ( EBA ) nach Bedarf teilnehmen. Bei der Antragstellung gegenüber dem Bund hat das Land in der Vergangenheit die Gesamtkoordination übernommen. Dies kommt in einer fortwährenden Auflistung der noch für den Antrag zu erstellenden Unterlagen zum Ausdruck. Hierbei ist das Land auf die Zuarbeit des Vorhabenträgers ZGB angewiesen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Das Land wird unverzüglich nach der Vorlage der Unterlagen durch den ZGB und nach entsprechender Prüfung den Antrag auf Bewilligung von Bundesmittel stellen. Insbesondere folgende Unterlagen sind noch erforderlich:

  • Erklärung der DB AG über Vollständigkeit und Richtigkeit der Entwurfsplanung einschl. der Höhe der ermittelten Kosten und Erklärung, dass das Betriebsprogramm auf EBO-Teil (DB AG Streckenteil) vollumfänglich fahrbar ist,
  • Vorlage des Entwurfs des Bau- und Finanzierungsvertrags zwischen ZGB und DB AG,
  • Darstellung des aktuellen Gesamtkonzepts durch den ZGB. Insbesondere die Ausschreibung der Betriebsleistungen, die Beschaffung der Fahrzeuge, die Betriebshoferstellung und das Wartungskonzept sind inhaltlich und zeitlich mit dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen und der Betriebsaufnahme zu verzahnen.

Abweichend von den sonst üblichen Verfahren wird seitens des Landes die technisch-wirtschaftliche Prüfung (TWP) für den BOStrab-Teil (Straßenbahnstreckenteil) vorgezogen.

Zu 2.:
Für die beiden Projektteile werden von den zuständigen Stellen (EBO-Teil: EBA; BOStrab-Teil: Land/LNVG) jeweils eine TWP erstellt. Sowohl im Interesse der Zuwendungsgeber (Bund und Land) wie auch des Vorhabenträgers und der beteiligten Kommunen sollten diese Prüfungen in einem Umfang erfolgen, der eine größtmögliche Kostensicherheit enthält und damit die Risiken von nachfolgenden Kostensteigerungen und/oder nicht berücksichtigten Kosten minimiert. Nur hierdurch kann die Finanzierbarkeit für jeden einzelnen Beteiligten eingeschätzt werden.

In diesem Sinne wird das Land das EBA-Prüfergebnis akzeptieren und unverzüglich den Förderantrag beim Bund zur Einstufung in die Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms stellen. Nach dem aktuellen Zeitplan des ZGB werden die Unterlagen beim EBA erst Ende 2008 vorgelegt.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln