Gas-Ölpreisbindung
Die Abgeordneten Matthias Nerlich, André Wiese und Wittich Schobert (CDU) hatten gefragt:
Die Medien berichten, dass viele Energieversorger in Niedersachsen die Gaspreise innerhalb kurzer Zeit zum wiederholten Mal um einen erheblichen Betrag erhöhen. Verschiedene Energieunternehmen haben ebenso eine Erhöhung der Strompreise angekündigt. So berichtete z. B. die Aller-Zeitung in Gifhorn am 11. September 2008 über eine von der SVO Energie - die wie andere regionale Energieversorger zum E.ON-Konzern gehört - geplante Preisanhebung der Gaspreise von 7,5 % zum 1. November 2008. Dies ist damit die zweite Erhöhung innerhalb nur weniger Monate. Unter dem Titel "Gaspreise: Erneute Erhöhung steht an" berichtet die Aller-Zeitung ebenfalls am 30. September 2008 über eine eventuelle Preiserhöhung der LSW. Bereits im August war eine Steigerung von bis zu 21 % erfolgt. Ähnliche Berichte über mehrfache Gaspreisanhebungen von erheblichem Umfang innerhalb weniger Monate gibt es auch aus anderen Regionen Niedersachsens.
Begründet werden die Erhöhungen des Gaspreises mit der Ölpreisbindung und einem gestiegenen Ölpreis. Tatsächlich ist aber der Rohölpreis in den vergangenen Wochen gefallen. Der Rohölpreis hat auf dem Weltmarkt einen Stand von unter 100 Dollar erreicht (Stand 30. September 2008). Die Preise für Heizöl sinken derzeit. Aus Sicht von Vertretern des Verbraucherschutzes sind die angekündigten Preisanhebungen daher in dieser Phase sinkender Ölpreise nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig verzeichnen die Energieversorger steigende Gewinne in ihren Geschäftsberichten.
Hinzu kommt, dass nach Aussagen des Bundes der Energieverbraucher viele Versorger ihr Gas ohne Ölpreisbindung kaufen würden und die Gaspreiserhöhungen daher nicht mit der Kopplung an den Ölpreis begründet werden könnten.
Insgesamt stellt die angekündigte Runde der neuesten Gaspreiserhöhung für die betroffenen Verbraucher eine deutliche Mehrbelastung innerhalb kürzester Zeit dar. Ein Großteil der Haushalte dürfte Schwierigkeiten haben, diese Steigerungen noch aus dem verfügbaren Einkommen zu bestreiten.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Energieversorger in Niedersachen haben den Gaspreis im Jahr 2008 bereits mehrfach angehoben und in welcher Höhe jeweils?
- Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung mit Blick auf die steigenden Gaspreise bisher unternommen, und welchen Erfolg haben diese Maßnahmen gehabt?
- Welche weiteren Maßnahmen bestehen aus Sicht der Landesregierung - auch im Zusammenwirken mit dem Bund - darüber hinaus, wenn die Energieversorger auch zukünftig die Gaspreise in immer kürzeren Zeiträumen ungebremst anheben?
- Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche Energieversorger in Niedersachsen die Preissteigerungen mit der Kopplung an den Ölpreis begründen, obwohl sie ihr Gas ohne Ölpreisbindung kaufen? Welche Konsequenzen lassen sich daraus ziehen?
- Am 1. Juli 2007 ist die staatliche Strompreisaufsicht außer Kraft getreten, und die Stromtarife der Energieversorgungsunternehmen unterliegen seitdem nicht mehr der behördlichen Genehmigung. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Hinblick auf steigende Strompreise unternommen?
- Stimmt die Landesregierung mit der Aussage des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom 23. September 2008 (veröffentlicht auf der Homepage des Verbandes unter www.bdew.de) überein, dass "der Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt funktioniert"?
Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete am 17. November 2008 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Aufgrund der derzeitigen Situation steigender Gaspreise bei sinkendem Ölpreis wird erneut die Abschaffung der Öl- Gaspreisbindung gefordert, da diese als Hauptursache für steigende Gaspreise angesehen wird.
Die Ölpreisbindung ist weder durch Gesetz noch durch ein internationales politisches Abkommen geregelt, sondern im Rahmen internationaler privatrechtlicher Verträge zwischen Gasproduzenten und Gasimporteuren, bzw. durch Verträge zwischen Gasimporteuren und Regionalversorgern, Stadtwerken und anderen Großkunden vereinbart.
Zudem gibt es nicht die Ölpreisbindung, sondern diverse verschiedene Preisformeln entlang der Lieferkette für Erdgas. So sind die Gaspreise in den Importverträgen zwischen Produzenten und Ferngashändlern an den internationalen Rohölpreis gekoppelt (Grenzübergangspeis- BAFA).
Die Ferngashändler wiederum verwenden in ihren Verträgen mit Regionalversorgern, Stadtwerken und anderen Großkunden Preisformeln, die an schweres oder leichtes Heizöl gekoppelt sind. Die Preisanpassungen erfolgen dabei meist quartalsweise oder halbjährlich aufgrund eines Durchschnitts aus drei oder sechs Monaten Preisentwicklung bei schwerem oder leichtem
Heizöl. Dementsprechend wirken sich Änderungen des Ölpreises also erst mit zeitlicher Verzögerung von drei oder sechs Monaten auf die Gasbezugskosten von Stadtwerken aus. Zudem werden Schwankungen des Ölpreises in der Höhe dadurch geglättet, dass der Referenzpreis als Durchschnitt von drei oder sechs Monaten - häufig noch mit einem Monat Zeitversatz - gebildet wird. So wird zum Beispiel bei einer zwischen Stadtwerk und Vorlieferant vereinbarten sogenannten "6/1/3 Regelung" der Referenzpreis für die Anpassung der Bezugskosten zum 01.01.09 aus dem durchschnittlichen Preis für leichtes Heizöl "Rheinschiene" in den Monaten Juni bis November 2008 gebildet. Dieser Preis hat dann für drei Monate Gültigkeit. Damit sinken die Bezugskosten der Stadtwerke zunächst zwar nur verzögert und auf Grund der Durchschnittsbildung auch nicht in gleichem Maße wie die Ölpreise, würden aber auch bei einer Steigerung der Ölpreise in diesen drei Monaten konstant bleiben. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Öl-Gaspreisbindung grundsätzlich in beide Richtungen wirkt. Es werden also sowohl die Steigerungen des Ölpreises, als auch fallende Ölpreise mit zeitlicher Verzögerung an die Stadtwerke und von diesen an die Verbraucher weitergegeben.
Nehmen die Energieversorgungsunternehmen entsprechende Senkungen nicht vor, so kann dies einen Verdacht auf missbräuchliche Preisgestaltung begründen, die von den Kartellbehörden im Rahmen ihrer kartellrechtlichen Aufsicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermittelt und geahndet wird.
Die Landeskartellbehörde im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat gem. § 48 GWB die Aufgabe der Missbrauchsaufsicht über Energieversorgungsunternehmen wahrzunehmen. Ihr obliegt es im Rahmen dieser Missbrauchsaufsicht gemäß §§ 19, 29 GWB u. a. gegen die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Energieversorgungsunternehmen vorzugehen.
Von der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Energieversorgungsunternehmen als Netzinhaber ist dann auszugehen, wenn diese Unternehmen überhöhte Entgelte fordern, die von denjenigen vergleichbarer Märkte abweichen oder die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.
Bei ihren Ermittlungen ist die Landeskartellbehörde unabhängig und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie ein Amtsverfahren durchführt und welche konkreten Ermittlungen sie anstellt. Die Befugnisse der Kartellbehörde ergeben sich aus §§ 32 ff GWB. Der Ablauf des Kartellverwaltungsverfahrens richtet sich nach §§ 54 ff. GWB. Gemäß § 56 Abs. 1 GWB erhalten die Versorgungsunternehmen als Verfahrensbeteiligte Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die niedersächsischen Gasversorgungsunternehmen haben ihre Preise für die Versorgung von privaten Endverbrauchern mit Erdgas in den letzten Jahren mehrfach flächendeckend erhöht. Die niedersächsische Landeskartellbehörde führt deshalb in regelmäßigen Abständen - insbesondere zur Heizperiode - Gaspreisabfragen und -vergleiche durch. Die Ergebnisse der jeweils aktuellen Gaspreisabfragen werden auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (www.mw.niedersachsen.de) veröffentlicht, damit sich die niedersächsischen Verbraucher informieren und ggf. zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
Die Wechselbereitschaft der Verbraucher ist ein wesentlicher Aspekt zur Förderung des Wettbewerbs.
Zudem wurden in den letzten Jahren auch immer wieder Ermittlungsverfahren gegen auffällige Unternehmen eingeleitet und Preissenkungen erreicht.
In diesem Jahr hat die Landeskartellbehörde ihre Abfrage auf das Enquête-Recht nach §§ 32e, 59 GWB gestützt und untersucht abweichend zu den Vorjahren dabei verstärkt die Kosten- und Erlösdaten der Unternehmen, um sich so einen besseren Überblick über den gesamten Wirtschaftszweig zu verschaffen. Zusätzlich ermöglicht der zum 22.12.2007 in Kraft getretene neue Missbrauchstatbestand des § 29 GWB nunmehr ausdrücklich auch eine Kostenkontrolle zur Überprüfung eines Preishöhenmissbrauchs. Überschreiten die Preise der Energieversorgungsunternehmen deren Kosten in unangemessener Weise – wofür die nicht erfolgte Weitergabe gesunkener Bezugskosten ein Indiz sein kann - so kann die Landeskartellbehörde konkrete Missbrauchsverfahren gegen diese Unternehmen einleiten.
Dass die freie Bildung von Marktpreisen im Erdgasbereich nicht automatisch zu niedrigeren Preisen führt, zeigen im Übrigen auch die Erfahrungen in den USA und Großbritannien. In beiden Ländern findet keine Kopplung des Gas- an den Ölpreis statt und dennoch sind die Preise auch in diesen Ländern gestiegen. Dies deutet darauf hin, dass auch ohne eine vertragliche Ölpreisbindung eine faktische Bindung an den Ölpreis besteht. Der Ölpreis fungiert insofern als "Leitwährung" für die anderen Energieträger. Ein Wegfall der Bindung würde zu volatileren Preisen führen, da der Gaspreis wie der Ölpreis täglich schwankt und dies könnte ggf. die Kunden mit viel häufigeren Preisanpassungen belasten. Insoweit sorgt die Bindung für gleichmäßigere, weniger schwankende Preise.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Zwischen der Abfrage der niedersächsischen Landeskartellbehörde zum Stichtag 15.10.2007 und der Abfrage zum Stichtag 30.06.2008 haben alle Stadtwerke mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten ihre Gaspreise angehoben:
- Stadtwerke Stade GmbH,
- Stadtwerke Bucholz GmbH,
- Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH,
- Stadtwerke Soltau GmbH,
- Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH,
- Gemeindewerke Lilienthal GmbH,
- Gemeindewerke Ritterhude GmbH,
- GWS Stadtwerke Hameln.
Sämtliche vorgenannten Stadtwerke haben allerdings nach dem 30.06.08 ebenfalls ihre Gaspreise erhöht. Die Erhöhungen der Gaspreise zwischen dem 15.10.2007 und dem 30.06.2008 betragen zwischen 0,40 und 15,87%. Die Höhe der Abweichung im Einzelfall kann in den Gaspreistabellen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (www.mw.niedersachsen.de) eingesehen werden.
Zu 2.:
Die Landeskartellbehörde Niedersachsen fragt bereits seit mehreren Jahren regelmäßig zu bestimmten Stichtagen die Gaspreise der 69 niedersächsischen Unternehmen ab, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Abgefragt wurde jeweils der günstigste Tarif, der ohne zusätzliche Vertragsbedingungen für den entsprechenden Abnahmefall grundsätzlich allen Kunden dauerhaft offen steht. Daher wurden z. B. Festpreisangebote nicht berücksichtigt. Gegenstand dieser Abfrage waren u. a. folgende Verbrauchsfälle:
- das Einfamilienreihenhaus (20.000 kWh/13 KW),
- das freistehende Einfamilienhaus (35.000 kWh/20 KW) sowie
- das 6-Familienhaus (90.000 kWh/50 KW).
Aufgrund der Daten, die die Landeskartellbehörde zum Stichtag 15.10.2007 erhalten hat wurden 8 Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Preisabweichungen eingeleitet. Die Gaspreisabfrage zum Stichtag 30.06.2008 hat zur Einleitung von weiteren 16 Ermittlungsverfahren geführt. Sämtliche Verfahren dauern noch an.
In der Vergangenheit konnte die Landeskartellbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungsverfahren bereits mehrfach Preissenkungen der Gasversorgungsunternehmen erreichen.
Zu 3.:
Auf Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 09./10.06.2008 wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene beauftragt, sich mit dem Thema Öl- und Gaspreisentwicklung zu befassen. Einen ersten Bericht wird diese Arbeitsgruppe auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 15./16.12.2008 geben und vorschlagen, die zukünftige Energiepolitik auf die Ziele einer zuverlässigen, bezahlbaren und umweltgerechten Energieversorgung auszurichten und hierbei insbesondere auf einen umfassenden Energiemix aller Energieträger und Technologien zu setzen. Gefördert werden soll durch die zukünftige Energiepolitik gleichzeitig ein sparsamer Umgang mit Energie und eine Steigerung der Energieeffizienz als Grundvoraussetzungen für Preisgünstigkeit, Zuverlässigkeit und Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung.
Weiterhin regt die Arbeitsgruppe an zu überprüfen, ob eine Senkung von Energiesteuern auf Kraftstoffe europarechtlich zulässig und volkswirtschaftlich sinnvoll sein könnte. Darüber hinaus könnten die durch den Verkauf bzw. die zukünftige Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten erzielten zusätzlichen Einnahmen des Bundes dazu verwendet werden den Letztverbraucher zu entlasten.
Zu 4.:
Der Landeskartellbehörde Niedersachsen sind derzeit keine Energieversorgungsunternehmen bekannt, die ihr Gas ohne Ölpreisbindung beziehen. Laut Auskunft des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft haben niedersächsische Gasversorgungsunternehmen nach wie vor in ihren Bezugsverträgen eine Gas-Ölpreisbindung vereinbart.
Die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der in den Bezugsverträgen vereinbarten Preisformeln fällt in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, das bereits durch die Untersagung langfristiger Gaslieferverträge die Grundlagen für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt geschaffen hat. Als zulässig erachtet das Bundeskartellamt im Falle einer Deckung des tatsächlichen Vertriebsbedarfs des Abnehmers von über 80 % eine Laufzeit von maximal zwei Jahren und im Falle einer Deckung des tatsächlichen Vertriebsbedarfs des Abnehmers von über 50 % bis einschließlich 80 % eine Laufzeit von maximal vier Jahren.
Zu 5.:
Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat zu den Stichtagen 01.01.2008 und 30.06.2008 erstmalig nach Außerkrafttreten der BTOElt eine Erhebung der Stromtarife der Niedersächsischen Stromversorgungsunternehmen durchgeführt. Abgefragt wurden die günstigsten Tarife der Unternehmen für verschiedene repräsentative Jahresverbrauchsmengen, die den Kunden dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse dieser Abfragen sind auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht worden. Zudem hat die Niedersächsische Landeskartellbehörde im Rahmen ihrer Strompreisabfrage zum 30.06.2008 Erlösdaten der Stromversorgungsunternehmen erhoben, um so einen besseren Überblick über die Kosten- und Erlössituation der Stromversorgungsunternehmen zu erlangen. Auf Grundlage dieser Daten prüft die Landeskartellbehörde derzeit, ob gegen niedersächsische Stromversorgungsunternehmen ein Anfangsverdacht wegen Preishöhenmissbrauchs nach §§ 19, 29 GWB vorliegt.
Zu 6.:
Im Zusammenhang mit der unter 5. genannten Strompreisabfrage zum 30.06.2008 hat die Niedersächsische Landeskartellbehörde die Wettbewerbssituation in den Netzgebieten der niedersächsischen Stromnetzbetreiber untersucht. Dabei sind die durch Wettbewerber gelieferten Strommengen und die von ihnen belieferten Kunden sowie die Anzahl der Lieferantenwechsel in den jeweiligen Netzgebieten evaluiert worden. Das Ergebnis dieser Marktuntersuchung hat die Niedersächsische Landeskartellbehörde in Form eines Abschlussberichts auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht. Es hat sich herausgestellt, dass die Marktanteile von Wettbewerbern in den jeweiligen Netzgebieten noch sehr gering sind (6,57 % der Zählpunkte und 4,56 % der Liefermengen). Die Anzahl der Lieferantenwechsel ist im Kalenderjahr 2008 jedoch angestiegen. Diese Zahlen führen dazu, dass die Niedersächsische Landeskartellbehörde – bezogen auf ihr Zuständigkeitsgebiet – die Aussage des BDEW, "dass der Wettbewerb auf dem deutsche Strommarkt funktioniert", sehr skeptisch bewertet.
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erstellt am:
11.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010