Erhalt von Radwegen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.12.2008 - TOP 19
Antwort von Verkehrsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Victor Perli (LINKE)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Die Wolfenbütteler Zeitung berichtete am 22. November 2008 über die Sperrung eines Radwegs in der Nähe der L495 bei Wolfenbüttel-Halchter durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der Radweg sei durch Risse in der Fahrbahn zu einer Gefahrenquelle geworden. Da eine Instandsetzung für das Land aus finanziellen Gründen nicht infrage käme, müsse der Radweg aus haftungsrechtlichen Gründen entfernt werden.
Bislang stellte der Radweg für Fußgänger und Radfahrer, die entlang der L495/L615 und L630 zwischen dem Stadtteil Halchter und Wolfenbüttel unterwegs waren, eine Abkürzung dar, da er abseits der Landestraße durch ein kleines Waldstück führt. Für die zuständige Landesbehörde sei die Aufrechterhaltung "eine Kür", da es entlang der Landesstraßen einen parallelen - aber längeren - Radweg gibt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche kalkulierten Kosten für den Abriss bzw. für die Instandsetzung des Radwegs liegen der Entscheidung zugrunde?
- Weshalb hat sich die Landesregierung nicht für Alternativen eingesetzt, die den Erhalt des Radwegs ermöglichen, beispielsweise durch eine Vereinbarung mit der Kommune?
- In welchem Umfang und mit welchen Vorgaben stellt die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den einzelnen regionalen Geschäftsbereichen finanzielle Mittel zur Unterhaltung und Instandsetzung von Radwegen zur Verfügung?
Verkehrsminister Walter Hirche beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Bericht der Wolfenbütteler Zeitung gibt den Sachverhalt in einem maßgeblichen Detail nicht korrekt wieder. Bei dem gesperrten "Radweg" handelt es sich nicht um einen Radweg, sondern um einen rd. 1,20 m breiten, unbeschilderten Weg als Überbleibsel der vor dem Bau der A 395 seinerzeit an dieser Stelle verlaufenden B4.
Eine Erneuerung dieses Weges zu Lasten des Landes kann angesichts der hier vorhandenen Straßen begleitenden Radwege im Zuge der L 495 und L 630 nicht in Betracht kommen, zumal die Abkürzung durch das Waldstück lediglich rd. 50m beträgt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Eine Kostenkalkulation war für die Entscheidung insoweit entbehrlich.
Zu 2:
Der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat der Stadt Wolfenbüttel angeboten, den in Rede stehenden Weg in die Zuständigkeit der Stadt zu übernehmen. Dies wird von zurzeit von der Stadt Wolfenbüttel geprüft.
Zu 3:
Für die Erhaltung der Landesstraßenradwege stehen im Haushaltsjahr 2008 rd. 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Haushaltsmittel orientiert sich an der Radweglänge und am Zustand der Radwege in den einzelnen regionalen Geschäftsbereichen (rGB) wie folgt (Mio. Euro):
rGB Aurich (0,22), rGB Gandersheim (0,03), rGB Goslar (0,10), rGBHameln (0,08), rGB Hannover (0,13), rGB Lüneburg (0,14), rGB Lingen (0,39), rGB Nienburg (0,13), rGB Oldenburg (0,28), rGB Osnabrück (0,21), rGB Stade (0,18), rGB Verden (0,23), rGB Wolfenbüttel (0,11).
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
Ansprechpartner/in:
Christian Haegele
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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