Zwischenbilanz der Umsetzung der EU-Strukturförderperiode für das Ziel-1-Gebiet Region Lüneburg
Der Abgeordnete Dieter Möhrmann (SPD) hatte gefragt:
Bei der Umsetzung der obigen europäischen Strukturförderung gibt es nach Aussage von Praktikern auch im zweiten Jahr der laufenden Förderperiode noch erhebliche Mängel. Kommunale Wirtschaftsförderer beklagen die Überwälzung von EU-Bürokratie, die früher von der Bezirksregierung wahrgenommen wurde. Kritisiert wird auch die fehlende Abgrenzung zwischen den Förderungen durch regionalisierte Teilbudgets in den jeweiligen Landkreisen und der Förderung seitens der Budgets der Landesministerien bei den einzelnen operationellen Programmen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Aufgaben bei der Antragsbearbeitung, die früher von der Bezirksregierung erledigt wurden, werden heute von den kommunalen Wirtschaftsförderern zusätzlich erbracht, welche Aufgaben erledigt heute das Ministerium in Hannover, welche die Außenstelle der NBank in Lüneburg, welche die Hauptstelle der NBank in Hannover, und welche Zuständigkeiten liegen bei der Regierungsvertretung in Lüneburg?
- Nach welchen Kriterien werden die einzelnen operationellen Programme (bitte einzeln benennen) und die dafür nötigen Förderungsanträge aus dem regionalen Teilbudgets der Landkreise oder aus den Mitteln der zuständigen Ministerien bewilligt?
- Es wird die fehlende Transparenz zum Sachstand der Förderrichtlinien und zu den noch verfügbaren Jahresbudgets beklagt, und das 18 Monate nach Beginn der Förderperiode.
a) Wann starten mit welchem Volumen (insgesamt und jeweilige Jahresbudgets) die Programme für Breitband und Energie, und welche Programme sind auch noch nicht gestartet worden?
b) Für welche Projekte sind die Mittel des bereits ausgeschöpften Budgets für Kultur vorgesehen?
c) Für welche Programme gibt es generelle Regelungen über die Verwendung der Förder-mittel für die gesamte Förderperiode und für welche gelten Jahresbudgets?Wie ist der aktuelle Stand der KMU-Förderung diesbezüglich?
d) Nach welchen Kriterien werden Antragsfristen gesetzt, und unter welchen Bedingungen werden Antragsfristen verschoben (z. B. bei "Natur erleben")? - Wie wird dem Vorwurf begegnet, es hätte politisch vorgeprägte Entscheidungen für Leuchtturmprojekte gegeben, und im Übrigen sei manchmal massive politische "Einflussnahme" wichtiger als ein Platz in einer Scoring-Tabelle?
- Warum hat sich das Land entgegen ursprünglich anderer Aussagen aus der Finanzierung des TZEW und der kommunalen Innovationsberatung zurückgezogen?
- Warum werden bisher nur teilweise Projektlisten veröffentlicht (ESF/EFRE/ELER), und wie sehen die Projektlisten der einzelnen operationellen Programme per 15. Oktober im Einzelnen aus?
- Warum müssen die Antragssteller bis zu drei Monate sämtliche Kosten vorfinanzieren?
- Nach welchen Kriterien werden die Entscheidungen über eine Förderung bei der NBank, beim GLL oder in den Ministerien direkt getroffen, und wofür hat sich die Landesregierung die Entscheidung vorbehalten?
Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete am 13. Dezember 2008 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Umsetzung der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist in Niedersachsen sehr erfolgreich angelaufen. Dies gilt auch für die Förderprogramme des Konvergenzgebietes "Region Lüneburg". So konnten trotz der Überschneidung mit der EU-Förderperiode 2000 bis 2006 in den zurückliegenden knapp 15 Monaten Projekte in einem Umfang von mehr als 120 Mio. Euro aus EFRE und ESF bewilligt werden. Auch der Start des neuen Instrumentes "Regionalisiertes Teilbudget" (RTB) ist überaus erfolgreich verlaufen (siehe dazu u. a. die Ausführungen zu Frage 3). Von erheblichen Mängeln kann insofern keine Rede sein, das Gegenteil ist richtig, die EU-Förderung ist sehr gut gestartet.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Die EU-Strukturfondsförderung erfolgt im Rahmen von Operationellen Programmen (OP), die in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren haben und in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung jeweils fortentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund ist ein direkter Vergleich der Strukturfondsförderung in der Förderperiode 2007 bis 2013 mit den Förderprogrammen, die zu einer Zeit galten, als es noch Bezirksregierungen gab, nicht möglich. Zudem zeichnet sich die neue Strukturfondsperiode durch eine flächendeckende Fördergebietskulisse im RWB- und Konvergenzgebiet, durch inhaltliche Neuausrichtungen und neue Maßnahmen sowie neue Finanzierungsinstrumente aus.
Unabhängig davon war die frühere Behandlung von Anträgen in den Bezirksregierungen auf die komplette Antragsbearbeitung ausgerichtet - ebenso wie die heutige Antragsbearbeitung vollständig bei der NBank erfolgt.
Mit der Bündelung der Förderaktivitäten in der NBank konnten die Verfahren für den Antragsteller verschlankt und die Bearbeitung insgesamt effizienter gestaltet werden.
Die NBank trifft ihre Bewilligungsentscheidungen auf der Basis der Förderkriterien des Landes (Richtlinien o. ä.) und bereitet je nach Programm auch die Entscheidungen von Einplanungsrunden mit Ministerbeteiligung vor.
Innerhalb der NBank erfolgt die Antragsbearbeitung aus Gründen der Einheitlichkeit und Effektivität in der Hauptstelle in Hannover. Die Außenstellen der NBank haben gegenüber den Antragstellern eine beratende und gegenüber der Hauptstelle der NBank eine vorbereitende Funktion. Das gilt auch für die Außenstelle in Lüneburg, in dem von der EU-Kommission als besonders förderungsbedürftig eingestuften Zielgebiet "Konvergenz".
Mit den Regierungsvertretungen ist die Landesregierung im Flächenland Niedersachsen unmittelbar in den Regionen vertreten. Bearbeitungskompetenzen für die Strukturfondsförderung sind damit jedoch nicht verbunden, weil eine vollständige und einheitliche Programmbearbeitung in der NBank als zwischengeschaltete Stelle verfolgt wird. Im Bereich "Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete" sind die Regierungsvertretungen jedoch im Rahmen des Verfahrens an der Prüfung der städtebaulichen Entwicklungskonzepte beteiligt. Dies ist so auch den Behörden der EU-Kommission kommuniziert worden.
Die kommunalen Wirtschaftsförderer haben die Funktion der Information und Unterstützung von Antragstellern in ihrem örtlichen Bereich. Hier gibt es keinen Unterschied zu den Aufgaben zurzeit der Bezirksregierungen. Die kooperative Einbindung der kommunalen Wirtschaftsförderer durch die NBank bei dem gemeinsamen Ziel der Unterstützung der Wirtschaft dürfte heute jedoch gegenüber früher eine intensivere Zusammenarbeit von Stellen des Landes mit den Kommunen bedeuten und den Unternehmen insoweit zugute kommen.
Neu eingeführte Funktionen der Kommunen, wie bei den Regionalisierten Teilbudgets (RTB), die erstmals in der aktuellen Strukturfondsperiode durch die Landesregierung ermöglicht wurden, können mit den Abläufen von früheren Strukturfondsprogrammen daher nicht verglichen werden. Die Inanspruchnahme der Option der neuen Förderinstrumente ist auf Seiten der Kommunen naturgemäß mit der Übernahme zusätzlicher Verantwortlichkeiten für den ordnungsgemäßen Einsatz der Strukturfondsmittel verbunden und setzt insofern den Aufbau eigener personeller und inhaltlicher Verwaltungskompetenzen für diesen Bereich voraus. Die umfangreiche Beratung seitens der Landesministerien und der NBank sichert den Kommunen eine weitestgehende Unterstützung in diesem Prozess (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 3 c).
Zu 2:
Das Modell der Regionalisierten Teilbudgets (RTB) wurde in enger Kooperation mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erarbeitet, um den Forderungen der Kommunen und Regionen zu entsprechen, diese umfassender als bisher an der Umsetzung der Strukturfondsprogramme zu beteiligen. Aus den Mitteln dieser Regionalisierten Teilbudgets sollen Projekte gefördert werden, die im besonderen Interesse der jeweiligen Region liegen.
Mit der Einführung dieses neuen Instrumentes wurde ein europaweit vorbildliches Modell entwickelt, welches nunmehr sogar von der EU-Kommission im Hinblick auf eine Aufnahme in die künftigen Strukturfondsverordnungen geprüft wird.
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die häufig bei der Einführung neuer Förderinstrumente auftreten, hat das Land in enger Abstimmung mit den Kommunen eine Rahmenregelung für den finanziell umfangreichsten Teil der RTB, die kommunalen KMU-Programme, entwickelt. Diese besitzen einen Anteil von rund zwei Dritteln am Gesamtvolumen der Regionalisierten Teilbudgets.
Die jeweiligen kommunalen Förderprogramme setzen auf dieser Rahmenregelung auf und sehen für Städte und Kreise jeweils spezifische Förderschwerpunkte und Projektauswahlkriterien vor. Alle diese Regelungen sehen dabei, gemäß den Vorgaben des Landes, transparente Vergabekriterien vor, sodass auch die Bewilligungsentscheidungen der Kreise und Städte jederzeit nachvollzogen werden können.
Die Förderung erfolgt gemäß den Kriterien der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGF-VO) und der De-minimis-Verordnung nach dem novellierten Erlass des Landes (November 2008), in dem die Rahmenregelungen und die Umsetzung für die Aufstellung eigener kommunaler Richtlinien vorgegeben werden.
Zu diesem mit der EU-Förderung generell verbundenen Transparenzgrundsatz gehört zudem, dass auch die Förderprojekte der Kommunen zusammen mit den landesseitig ausgewählten Förderprojekten in einer gemeinsamen Übersicht allgemein zugänglich im Internet dargestellt und veröffentlicht werden.
Neben der KMU-Förderung stehen den Kommunen für den Einsatz ihrer RTB-Mittel auch in den EFRE-Programmschwerpunkten 2 (Innovationsförderung) und 3 (Infrastrukturförderung) umfangreiche Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Programmschwerpunkte sehen dazu ein eigen-ständiges Fördermittelbudget für kommunale Projekte vor, welches die Kommunen über die Wahrnehmung eines qualifizierten Vorschlagsrechtes auf Basis der Förderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums abrufen können.
Folgende Förderrichtlinien können dabei von den Kommunen in Anspruch genommen werden:
- Stärkung regionaler Wirtschaftsstruktur und wirtschaftsnaher Infrastruktur,
- Innovationsförderprogramm,
- Management von Innovationsnetzwerken,
- Breitbandförderung,
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (nur Ziel Konvergenz),
- Technologietransfer in Gebietskörperschaften.
Da die EU-Mittel begrenzt sind, können für besonders finanzaufwendige größere Projekte unter Umständen Sonderabsprachen mit den entsprechenden Kommunen getroffen werden, welche die (zumindest teilweise) Anrechnung dieser Projekte auf die Teilbudgets zum Inhalt haben.
Die einzelnen Richtlinien und die Auswahlkriterien werden vom MW und der NBank im Internet veröffentlicht.
Zu 3:
Im Gegensatz zu früheren EU-Programmen sind die Programme der Förderperiode 2007 bis 2013 in einem hochtransparenten Prozess unter Beteiligung einer Vielzahl kommunaler und regionaler Akteure aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung (bis hin zur Europäischen Kommission) entwickelt worden. Nicht zuletzt deshalb war es möglich, die Genehmigung für die niedersächsischen EU-Programme so frühzeitig zu erhalten wie noch niemals zuvor. So vergingen von der Programmeinreichung bis zur Genehmigung gerade einmal 7 Monate, während es bei den vorhergehenden Programmen rund 15 Monate waren. In diesem Zusammenhang war Niedersachsen das erste Bundesland, welches sowohl für seine EFRE- als auch für seine ESF-Programme die Genehmigung durch Brüssel erhielt.
Heute, rund 15 (nicht 18) Monate nach Erhalt der Programmgenehmigungen sind die Förderrichtlinien bis auf sehr wenige Ausnahmen fertig gestellt und schon seit längerem angelaufen. Eine entsprechende Übersicht zum Sachstand der ESF- und EFRE-Richtlinien ist als Anlage 1 a und 1 b beigefügt. Die Förderrichtlinien sind nicht nur im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht worden, sondern wurden zudem auch noch auf dem neu eingerichteten Internetportal www.eu-foerdert.niedersachsen.de sowie auf den Internetseiten der NBank veröffentlicht. Auf diesen Internetseiten findet sich zudem vielfältiges Ergänzungsmaterial (Programmtexte u. ä. bis hin zu Informationsbroschüren, Arbeitshilfen und Merkblättern zur Antragstellung).
Darüber hinaus wurden und werden regelmäßig mindestens zwei Mal im Jahr große Informationsveranstaltungen (z. B. die so genannten EFRE- und ESF-Messen) durchgeführt, auf denen beispielhafte Projekte vorgestellt und die Praxis im Umgang mit den Förderrichtlinien erläutert und mit mehreren Hundert Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik diskutiert werden.
Weiterhin ist ganz aktuell ein Internetportal unter www.efre.niedersachsen.de bzw. www.esf.niedersachsen.de eingerichtet worden, auf welchem best-practice-Beispiele aus der EU-Förderung präsentiert werden. Daneben erfolgte zum Dezember 2008 die erstmalige Veröffentlichung der Projektlisten der EU-Förderung gemäß Artikel 7 Abs. 2 der EU-Durchführungsverordnung (VO (EG) 1828/2006).
Bezüglich der Budgethöhe gibt es im Bereich der EU-Förderung im Gegensatz zum nationalen Haushaltsrecht kein striktes Jährlichkeitsprinzip. Entsprechend der so genannten ,n+2-Regel‘ besteht nach den einschlägigen EU-Verordnungen der Grundsatz, dass die im Rahmen des EU-Haushaltes festgelegten und in den Programmdokumenten genannten "Jahrestranchen" zum Ende des übernächsten Kalenderjahres verausgabt (d. h. ausgezahlt, nicht nur gebunden/bewilligt) sein müssen. Dies bedeutet, dass die Jahrestranchen 2007 der vier niedersächsischen EU-Programme zum 31.12.2009 von der NBank an die Endempfänger ausgezahlt sein müssen. Nach heutigen Erkenntnissen wird dieses Ziel, wie auch schon in den vergangenen Jahren, erreicht, so dass ein Mittelverlust nicht zu erwarten ist. Die verschiedenen Jahrestranchen können den öffentlich zugänglichen und im Internet veröffentlichten Programmdokumenten entnommen werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird an dieser Stelle auf eine Auflistung verzichtet.
Zu 3 a:
Eine Übersicht zum Sachstand der ESF- und EFRE-Richtlinien ist als Anlage 1 a und 1 b beigefügt.
Unterfrage Breitbandförderung
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation - Breitbandförderung Niedersachsen -" wird voraussichtlich Anfang Dezember 2008 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie tritt am 01.12.2008 in Kraft. Für die Breitbandförderung im Zielgebiet "Konvergenz" stehen für die Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 aus dem EFRE 3,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Unterfrage Förderung des Energiemanagements
Für die Förderung von Vorhaben zur Optimierung des Energiemanagements sind im Schwer- punkt 4 des EFRE-Finanzplans insgesamt 12 Mio. Euro (je 6 Mio. Euro in den Gebieten Konvergenz und RWB) eingeplant. Da diese Förderrichtlinie erst später eingeplant wurde, verschiebt sich der Start dieser Richtlinie im Vergleich zu den anderen EFRE-Richtlinien des Umweltministeriums "Brachflächenrecycling", "Kommunale Abwasserreinigung", "Küstenschutz auf den Inseln" und "Natura 2000/Nachhaltigkeit". Mittel gehen für diese Richtlinie dadurch nicht verloren.
Die Ressortabstimmung der Förderrichtlinie "Energieeffizienz" soll zügig abgeschlossen und die Richtlinie dann umgehend veröffentlicht werden, sodass voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2009 Anträge bewilligt werden können.
Zu 3 b:
Für die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Modernisierung der kulturellen Infrastruktur sowie der Inwertsetzung kulturellen Erbes durch kulturhistorische Schwerpunkte (Kulturförderrichtlinie) stehen aus dem EFRE EU-Mittel in Höhe von 24 Mio. Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Übersicht über die bereits bewilligten und einplanten Mittel (Stand 19.12.2008) ist als Anlage 2 beigefügt.
Zu 3 c:
Die generellen Regelungen der EFRE-Förderung sind in dem von der Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) für die Interventionen der Gemeinschaft unter Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Region Lüneburg in Niedersachsen im Rahmen des Ziels "Konvergenz" vom 07.08.2007 beschrieben. Weitergehende Regelungen über die Verwendung der Fördermittel sind durch Richtlinien und Fördergrundsätze der einzelnen zuständigen Ressorts erlassen worden (siehe dazu die Auflistung der Richtlinien in der Anlage 1 a).
Das genehmigte OP beinhaltet u. a. einen Finanzplan mit Aufteilung der Mittel auf Schwerpunktebene der Förderjahre 2007 bis 2013 (Jahrestranchen).
Des Weiteren ist das verfügbare Jahresbudget des Programms im Zielgebiet Konvergenz im Haus-haltsplan des Landes Niedersachsen, Einzelplan 08, dokumentiert. Dieser ist jederzeit einsehbar und damit transparent. In dem hier angesprochenen Kapitel 08 02 sind in den Erläuterungen zu Titelgruppe 68 neben der Aufstellung der geltenden rechtlichen Grundlagen im Zuständigkeitsbereich des MW die einzelnen Jahrestranchen auf Schwerpunktebene und für das aktuelle Haushaltsjahr sogar auf Maßnahmeebene dargestellt.
Das grundsätzliche Verfahren zur Verwendung der Fördermittel wurde mit dem Ziel entwickelt, die EFRE-Mittel im Anschluss an eine Förderentscheidung möglichst zeitnah zu bewilligen und auszuzahlen. Deshalb wird der Bewilligungsstelle, NBank, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres die aktuelle maßnahmengenaue Jahrestranche des EU-Programms sowie eventuelle unbelegte Restmittel der Vorjahre zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Mittelbedarfe, die in die Jahrestranche des übernächsten Jahres vorgreifen, können bei Bedarf im MW angefordert werden. Darüber hinausgehende Vorgriffe bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden.
Im Bereich der MW-Programme zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung (nach der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"), der touristischen- und Infrastrukturförderung sowie der Wachstumsprojekte werden nach Vorbereitung durch die NBank drei bis vier Mal jährlich Einplanungsrunden mit Beteiligung der Hausleitung des MW durchgeführt. Als Ergebnis dieser Einplanungsrunden werden anschließend die für die Förderung der ausgewählten Projekte notwendigen Haushaltsmittel der Bewilligungsstelle (NBank) zugewiesen.
Die generellen Regelungen der ESF-Förderung sind im von der Kommission genehmigten Operationellen Programm für die Interventionen der Gemeinschaft unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds in der Region Lüneburg in Niedersachsen im Rahmen des Ziels "Konvergenz" vom 24.07.2007 enthalten. Weitergehende Regelungen über die Verwendung der Fördermittel sind durch Richtlinien und Fördergrundsätze der einzelnen zuständigen Ressorts erlassen worden. Zu den ESF-Programmen können die Einzelheiten der Anlage 1 b entnommen werden.
Das grundlegende Verfahren im ESF-Bereich entspricht weitgehend jenem des EFRE. Auch hier wird der Bewilligungsstelle NBank zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres die aktuelle maßnahmengenaue Jahrestranche des EU-Programms sowie eventuelle unbelegte Restmittel der Vorjahre zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Mittelbedarfe, die in die Jahrestranche des übernächsten Jahres vorgreifen, können bei Bedarf bei der Bescheinigungsbehörde im MW angefordert werden. Darüber hinausgehende Vorgriffe bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden.
Regelungen aus dem Bereich des ELER
Im Bereich ELER/PROFIL gilt das Jährlichkeitsprinzip. Dieses wird zur flexibleren Abwicklung des Programms und zur Förderung des Mittelabflusses entsprechend dem Grundsatz "n+2" gehandhabt.
Unterfrage aktueller Stand KMU-Förderung
Die Förderung von KMU erfolgt innerhalb der EFRE-Programme aus dem ersten Programmschwerpunkt "Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von KMU" heraus. Hierfür stehen in den EFRE-Programmen insgesamt 313 Mio. Euro zur Verfügung (Konvergenz: 113 Mio. Euro und RWB: 200 Mio. Euro). Dieser Programmschwerpunkt umfasst neben der einzelbetrieblichen Förderung von Unternehmen durch das Land bzw. die Kommunen (im Rahmen der Regionalisierten Teilbudgets) ebenfalls die Fondsprogramme des Landes sowie die Beratungsförderung.
Im Rahmen des EFRE-OP sind die Landkreise genauestens über die Mittelkontingente in der KMU-Förderung informiert und gestalten diese in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde. Unmittelbar nach Genehmigung des OP für Niedersachsen durch die EU-Kommission im August 2007 wurden EFRE-Mittel zur kommunalen Förderung von KMU in hohem Maße durch Bewilligungen gebunden. Die kommunale KMU-Förderung wird landesweit, speziell auch in der Region Lüneburg, sehr gut angenommen.
Die Auszahlung der Fördermittel an die Zuwendungsempfänger richtet sich nach den Regularien der EU sowie in Abhängigkeit vom zeitlichen Verlauf der Projektrealisierungen. Die Auszahlungsmodalitäten für EU-Fördergelder erfolgen nach dem von der EU-Kommission festgelegten Prinzip der Erstattung. Das heißt, dass Mittelauszahlungen nur auf der Grundlage von tatsächlich getätigten Ausgaben vorgenommen werden können.
Die kommunalen Projekte können über maximal 24 Monate abgerechnet werden, so dass die tatsächlichen, durch Rechnungen belegten Mittelerstattungen mit der Realisierung der Vorhaben seit 2008 verzögert anlaufen und teilweise noch ausstehen.
Durch die relativ kurzen Projektlaufzeiten ist ein vollständiger Mittelabfluss in der Programmperiode gewährleistet. Positiv in diesem Zusammenhang sind die derzeit hohen Bewilligungsraten der Landkreise und die Ausschöpfung der zugewiesenen Tranchen.
Nach Fertigstellung der Projekte erfolgt zunächst die Verwendungsnachweisprüfung beim Landkreis. Anschließend beantragt der Landkreis die Erstattung von der NBank. Hieraus ergeben sich technische Abläufe, die erklären, warum der Landkreis Uelzen beispielsweise bei einem weit ausgeschöpften und schon aufgestockten Kontingent von rund 1,68 Mio. Euro derzeit erst Auszahlungen von rund 0,147 Mio. Euro meldet.
Diese Tabelle macht deutlich, wie erfolgreich das neue Instrument RTB gestartet ist. Schon jetzt ein gutes Jahr nach Förderbeginn sind viele Kreisprogramme sehr gut ausgelastet und zum Teil schon erheblich mehr Mittel bewilligt worden, als im Rahmen einer Normalverteilung (je ein Siebtel der Fördersumme pro Jahr) zu erwarten gewesen wäre.
Eine weitere wichtige Maßnahme der KMU-Förderung stellt die einzelbetriebliche Investitionsförderung (nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur), Maßnahme 1.2, dar. Bis zum 29.10.2008 sind in der Region Lüneburg in insgesamt 44 Förderfällen insgesamt knapp 18,25 Mio. Euro EFRE-Mittel bewilligt und 4,26 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Bei der Maßnahme 1.4 "Unternehmensberatungen für KMU" sind in 73 Fällen mit einem Gesamtumfang von rund 0,5 Mio. Euro EFRE-Mittel bewilligt sowie rund 0,08 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Ausschlaggebend für den Barmittelabfluss ist eine von den Unternehmen gemäß den bewilligten Auszahlungsplänen zeitgerechte Umsetzung der geplanten Investitionen.
Eine Einflussnahme durch die Landesregierung ist nur eingeschränkt möglich, da ein planmäßiger Mittelabfluss weitgehend von den unternehmerischen Entscheidungen zur Durchführung von Investitionen abhängt. Diese unterliegen verschiedensten Faktoren wie konjunktureller, finanzieller oder auch persönlicher Einflüsse, die schnell zu Verzögerungen in der Realisierung führen können. Die NBank steht aber in Kontakt mit den Unternehmen und unterstützt diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Im Bereich des ESF werden KMU durch MW überwiegend indirekt gefördert: Eine besondere Ausrichtung des ESF auf KMU besteht bei jenen Maßnahmen, die sich an Beschäftigte richten. Hierzu zählen die Maßnahmen "Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand" (WOM), die "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" (IWiN) sowie die Förderung "Transnationaler Projekte."
Mit dem Programm "Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand", MW-Maßnahme A 1.1, werden Projekte zur überbetrieblichen beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten sowie zur Stärkung der Kompetenzen von KMU im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung gefördert. In diesem Bereich sind bis zum 03.12.2008 (im Konvergenzgebiet) 6,6 Mio. Euro ESF-Mittel bewilligt, davon sind bereits rund 1,5 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Bei der "Individuellen Weiterbildung in Niedersachsen", MW-Maßnahme A 1.2, unterstützen regionale Anlaufstellen KMU bei der Ermittlung des Weiterbildungsbedarfes ihrer Beschäftigten und bei der Auswahl passgenauer Qualifizierungen auf dem Weiterbildungsmarkt. In diesem Bereich sind bis zum 03.12.2008 (im Konvergenzgebiet) 5,3 Mio. Euro ESF-Mittel bewilligt, davon sind 0,6 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Im Rahmen der "Transnationalen Projekte", MW-Maßnahme E 4.1, werden länderübergreifende Modellprojekte gefördert, deren Projektträger oder Partner über einen europäischen Erfahrungshintergrund verfügen. So sollen beispielsweise traditionell geprägte KMU Hilfestellungen beim Zugang zu internationalen Märkten und bei der internationalen Vernetzung von Unternehmen erhalten. In diesem Bereich sind bis zum 28.10.2008 insgesamt rund 0,12 Mio. Euro ESF-Mitte bewilligt, davon sind bereits rund 0,02 Mio. Euro ausgezahlt worden.
Zu 3 d:
Bei den verschiedenen Fördergrundlagen sind nicht überall Antragsfristen vorgesehen. Dieses ist vom jeweiligen Förderbereich abhängig und orientiert sich an dem Grundsatz eines effizienten und ökonomischen Verwaltungsvollzugs.
Eine entsprechende Übersicht, ob für Fördergrundlagen des ESF und EFRE Antragsfristen vorgesehen sind, und unter welchen Bedingungen diese eventuell verschoben werden können, kann den Anlagen 1 a und 1 b entnommen werden.
Unterfrage "Natur erleben"
Die Antragsfristen werden durch das für die jeweilige Förderung zuständige Ministerium festgelegt. Kriterium ist z. B. die für die fachliche Bewertung und administrative Abwicklung eines Förderantrags regelmäßig erforderliche Bearbeitungszeit. Ziel ist, eine zügige Bewilligung und Umsetzung der Projekte zu ermöglichen. "Natur erleben"-Projekte sind bis zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr zu beantragen. Infolge der administrativ aufwendigen Genehmigung der Programme der neuen EU-Förderperiode durch die EU-Kommission wurde die Antragsfrist u. a. für "Natur erleben"-Projekte in 2007 nach Bekanntgabe der neuen Förderrichtlinie im Interesse der Antragsteller einmalig hinausgeschoben und auf den 31.12.2007 festgelegt. Für die weitere Förderperiode gilt die Regelantragsfrist.
Regelungen aus dem Bereich des ELER:
Sofern vorhanden, sind Antragsfristen im Programm PROFIL jeweils maßnahmebezogen angeführt. Ist das der Fall, sind hierfür Gründe der Verwaltungseffizienz und -ökonomie ausschlaggebend.
Zu 4:
Der in der Fragestellung formulierte Vorwurf ist der Landesregierung nicht bekannt.
Im Übrigen wäre ein solcher Vorwurf nicht zutreffend, da für eine Förderung mit Mitteln der EU die Qualität der Projekte und damit das Erfüllen der jeweiligen festgelegten Bewertungskriterien ausschlaggebend ist. Dies gilt auch für sogenannte Leuchtturmprojekte. Gerade die Einführung des Punktesystems als Basis der Antragsbewertung (Scoringmodell) ermöglicht erstmals eine besonders transparente und damit auch vergleichbare Beurteilung von Förderentscheidungen bis hin zu den Ministereinplanungsrunden.
Zu 5:
Im Dezember 2005 erhielt die "Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden" (Elbe-Weser-Region) ein Schreiben des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums mit der Zusage der Förderung des Technologietransfers bis 30.04.2007. Dies wurde auch entsprechend umgesetzt. Darüber hinaus wurde gegebenenfalls eine weitere Förderung in Aussicht gestellt, sofern die dann geltenden Vorgaben eine weitere Förderung zulassen.
Mit Einführung der Regionalisierten Teilbudgets (RTB) fehlen dem Land Mittel, die ursprünglich für die Förderung einkalkuliert waren. In einem Gespräch über die Förderung des Transfer-Zentrums
Elbe-Weser im April 2008 stellte Herr Minister Hirche gegenüber den Vertretern der Landkreise fest, dass aufgrund fehlender Mittel eine Finanzierung des TZEW ab 01.05.2008 durch das MW nicht mehr möglich ist.
Um die Möglichkeit der Förderung durch die Landkreise/Städte im Rahmen der RTB zu ermöglichen (sofern diese entsprechende Projekte für förderfähig erachten), wurde die Richtlinie "Beratung für Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften" entwickelt, die aus den RTB finanziert werden kann. Dadurch kann jetzt jeder Landkreis selbst entscheiden, ob er seine kommunale Innovationsberatung über sein RTB finanzieren will.
Zu 6:
Unterfrage EFRE-/ESF-Förderung
Da die Veröffentlichung von Angaben über Begünstigte, die im Rahmen der EU-Kofinanzierung Mittel erhalten, in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt wurde, wurden in Abstimmung mit der Europäischen Kommission Mindestanforderungen festgelegt, um es der Öffentlichkeit zu ermöglichen, die Verwendung der Gemeinschaftsmittel nachzuvollziehen.
Die Rechtsvorschriften schreiben die Veröffentlichung von drei Kategorien von Informationen vor, und zwar die Veröffentlichung:
a) des Verzeichnisses der Begünstigten,
b) der Bezeichnung der Vorhaben und
c) des Betrags, der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen. Der Begriff "öffentliche Beteiligungen" bezieht sich auf die Gemeinschaftsbeteiligung und die nationalen öffentlichen Mittel, nicht jedoch auf private Beiträge.
Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Veröffentlichung zu bevorzugen ist. Daher werden die Projektlisten für den ESF und EFRE gemäß Artikel 7 der EU-Durchführungsverordnung (VO (EG) 1828/2006) auf der Internetplattform des MW www.eu-foerdert.niedersachsen.de veröffentlicht.
Die Veröffentlichung soll mindestens einmal jährlich erfolgen und Informationen über die Begünstigten des vorangegangenen Jahres enthalten.
Für Niedersachsen ist die erstmalige Veröffentlichung Anfang Dezember 2008 erfolgt.
Unterfrage ELER-Förderung
Mit der VO 1290/2006 und der dazu gehörenden ELER-Durchführungsverordnung (VO (EG) 259/2008) ist festgelegt worden, dass die ELER-Zahlungen vom 01.01.2007 bis 15.10.2007 bis zum 30.09.2008 im Internet zu veröffentlichen waren. In Deutschland ist jedoch noch ein entsprechendes nationales Gesetz zu verabschieden und eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Beides wird auf Bundesebene in Kürze geschehen. Das Gesetz hat den Bundesrat bereits passiert; eine Eilverordnung ist in Vorbereitung. In der 51. Kalenderwoche werden die Daten im Internet bundeseinheitlich über die Internetplattform der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) veröffentlicht.
Zu 7:
Unterfrage EFRE/ESF
In konsequenter Umsetzung der EU-Abrechnungsverfahren erfolgt im Bereich des EFRE schon seit dem Jahr 2000 die Abrechung von Projektkosten ausschließlich auf der Basis des so genannten "Erstattungsprinzips". Danach wird die anteilige Zuwendung nach Prüfung der eingereichten Ausgabenbelege durch die Bewilligungsbehörde (NBank) an den Projektträger (Zuwendungsempfänger) ausgezahlt. Für die Einreichung der Belege (Rechnungen) bestehen förderprogrammspezifische Mittelabruftermine, welche aber in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde weitgehend projektspezifisch angepasst werden können.
Im ESF wird dagegen nach wie vor aufgrund der besonderen Struktur der Antragsteller das Erstattungsprinzip nur in besonderen Fällen angewendet. Im Regelfall kommt das Verfahren gemäß VV Nr. 7 zu § 44 LHO zur Anwendung, wonach für die Mittelabrufe des Zuwendungsempfängers sowohl eine rückwirkende Erstattung der aufgelaufenen Ausgaben wie auch eine Vorschusszahlung für die kommenden zwei Monate erfolgt.
Unterfrage ELER
Die Zahlungen aus ELER/PROFIL erfolgen nach dem Erstattungsprinzip. Die Erstattungen erfolgen fortlaufend, sobald die Erstattungsvoraussetzungen (abgerechnete Projekte) gegeben sind.
Zu 8:
Unterfrage EFRE/ESF
Für alle Förderbereiche des EFRE und ESF bestehen Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien (in der Regel verbunden mit Scoringmodellen), welche die Projektauswahl und -umsetzung im Detail regeln. Auswahl und Umsetzung erfolgt durch die NBank, wobei Fachressorts und weitere Landesdienststellen sowie gegebenenfalls auch externe Gutachter je nach Richtlinie beteiligt werden. Einzelheiten können den Förderrichtlinien entnommen werden, diese sind ebenso wie die Auswahlkriterien auf der Internetplattform www.eu-foerdert.niedersachsen.de veröffentlicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird hier auf eine Auflistung verzichtet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 erwähnt, ist die Qualität der Projekte und das zur Verfügung stehende Finanzvolumen ausschlaggebend für eine Förderung.
Unterfrage ELER
ML behält sich folgende Entscheidungen vor:
1. Freigabe von REK nach Leader, von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) und Regionalmanagement,
2. Entscheidung über die Einleitung von Flurbereinigungsverfahren,
3. Verkündigung des Dorferneuerungsprogramms; Vorschlag über die aufzunehmenden Dörfer erfolgt auf Antrag der jeweiligen Gemeinde durch die GLL (Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften).
Im Rahmen der zugewiesenen Budgets entscheiden die GLL eigenverantwortlich bzw. bei Leader unter Beachtung der entsprechend dem bottum-up-Ansatz erfolgten LAG-Beschlüsse über die Projekte, die gefördert werden sollen. In der Regel bilden regionale Entwicklungskonzepte oder Dorferneuerungsplanungen die Grundlage. Es findet eine enge Abstimmung in den Regionen zwischen den GLL, den Gemeinden, Bürgern und den sonstigen Akteuren statt.
Alle bei den GLL eingegangenen Förderanträge werden - innerhalb der einzelnen Maßnahmen - nach einem Bewertungsschema beurteilt und eingestuft.
Anlagen
Förderrichtlinien und -grundsätze für das EFRE-Programm 2007-2013 des Landes Niedersachsen im Ziel "Konvergenz"
(PDF, 0,03 MB)
Übersicht Förderrichtlinien und -grundsätze für das ESF-Programm 2007-2013 des Landes Niedersachsen im Ziel "Konvergenz"
(PDF, 0,02 MB)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Förderperiode 2007-2013, Konvergenzgebiet, bewilligte und eingeplante Projekte
(PDF, 0,02 MB)
Weitere Informationen
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010