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Brückenbau an der Bahnstrecke Bremen-Bremerhaven

Die Abgeordnete Daniela Krause-Behrens (SPD) hatte gefragt:

Seit 30 Jahren kämpfen die Gemeinden Bokel und Stubben für eine Autobrücke über die Bahnstrecke Bremen–Bremerhaven, die als Hinterlandanbindung des Hafens Bremerhaven stark befahren ist und stündlich zu mehreren Rückstaus in beide Gemeinden führt. Mehr als 7 000 Lkw und Pkw überqueren den Bahnübergang täglich, etwa 150-mal am Tag sind die Schranken wegen durchfahrender Personen- und Güterzüge geschlossen. Nach neusten Prognosen der Bahn werden im Jahr 2015 über 200 Züge täglich diese Strecke befahren.

Zurzeit ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bei der Planung einer Brücke im Zuge der L 134. Da die Gemeinden seit 30 Jahren auf diese Brücke warten, hoffen sie nun auf einen frühen Baubeginn. Auf einer Bürgerversammlung vor Ort wurde von der NLStBV der Zeitraum von 2011 bis 2013 als wahrscheinlicher Baustart genannt.

Im Moment werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beim Landkreis Cuxhaven, z. B. in Bezug auf Ausgleichsflächen und ökologische Verträglichkeit, geprüft. In Bokel und Stubben hofft man, noch in diesem Jahr die Planungsunterlagen zur Anhörung vorgelegt zu bekommen.

Ein schnellstmöglicher Baubeginn wäre am Bahnübergang Bokel-Stubben wünschenswert, da die Anwohner durch die massiven Rückstaus erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Zudem ist absehbar, dass sich die Probleme in Zukunft noch verstärken werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Auf welche Höhe werden sich die Kosten für den Brückenbau belaufen?
  2. Welche Finanzierungsmodelle gibt es?
  3. Welches dieser Finanzierungsmodelle soll beim Brückenbau an der L 134 zum Einsatz kommen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass ein früherer Baubeginn im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes ermöglicht wird, und wie wird sie dies unterstützen?
  5. Wie wird sich die Landesregierung für einen zügigen Durchlauf des Planfeststellungsverfahrens und einen frühen Baubeginn einsetzen?
  6. Ist die Landesregierung bereit, nach Abschluss der Bauplanung die nötigen Mittel zum Brückenbau zur Verfügung zu stellen?

Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete am 12. Januar 2009 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Notwendigkeit einer Überführung der L 134 über die DB-Strecke Bremen - Bremerhaven zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges am Bahnhof Stubbenist völlig unstrittig.

Der Baubeginn dieses Um- und Ausbauvorhabens ist jedoch abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und den Finanzierungsmöglichkeiten zu gegebener Zeit.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu1.:

Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 4,2 Mio. Euro.

Zu 2. und 3.:

Maßgebend für die Finanzierung dieses Bauwerks ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. An den Kosten haben sich die Deutsche Bahn AG, der Bund und das Land mit je einem Drittel zu beteiligen. Da das Bauvorhaben im EFRE Ziel 1 Fördergebiet liegt, wird die Landesregierung, sofern sich hier finanzieller Spielraum eröffnet, auch diesen für den Landesanteil nutzen.

Zu 4.:

Das avisierte Konjunkturprogramm des Bundes ist für die Finanzierung des anteiligen allgemeinen Bundesdrittels nicht relevant.

Zu 5.:

Auf den vorgegebenen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens hat die Landesregierung keinen Einfluss.

Zu 6.:

Die Um- und Ausbauvorhaben des Landes sind bis einschließlich 2010 bereits fest disponiert. Ende 2009/Anfang 2010 wird über die Bauvorhaben der Jahre 2011 – 2013 zu entscheiden sein.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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