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Breitbandversorgung in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.01.2009 - TOP 23


Der Abgeordnete Karl-Heinz Hausmann (SPD) hatte gefragt:

"In Niedersachsen ist die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetzugängen nicht gewährleistet. Viele Gemeinden, aber auch Gewerbeansiedlungen und Industriegebiete sind bisher nicht an die ‚Datenautobahn’ angeschlossen. Ein ähnliches Bild zeichnet sich für Schulen, Praxen, landwirtschaftliche Betriebe und viele Freiberufler ab." Dies ist die Aussage auf der Homepage des neu eingerichteten Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen.

In Kürze soll es Breitband bis "ins letzte Haus" geben. Diese Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem IT-Gipfel wurde vom Niedersächsischen Gemeindebund (NSGB) ausdrücklich begrüßt. Der Verband betont, dass die flächendeckende Breitbandversorgung eine unabdingbare Standortsicherung insbesondere für Unternehmen ist. Nun wird erwartet, dass der flächendeckende Anschluss mit Hochgeschwindigkeit erfolgt, damit die Entwicklung in allen Bereichen nach vorn geht.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Definitionen von Breitband legt die Landesregierung bei den Untersuchungen und Zielvereinbarungen zugrunde?
  2. Wie hoch ist zurzeit die Quote der angeschlossenen Haushalte und Betriebe in ganz Niedersachsen, und welche qualitativen und quantitativen Ziele hat sich die Landesregierung in Sachen Breitbandversorgung gesteckt?
  3. Wie plant die Landesregierung diese Ziele zu erreichen, und präferiert sie in diesem Zusammenhang eine bestimmte Technologie oder einen Anbieter?

Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Anschluss an leistungsfähige Breitbandnetze stellt im Zeitalter der Wissensgesellschaft einen Standortfaktor von elementarer Bedeutung dar. Schnelle Internetanschlüsse schaffen Potenziale für Effizienzgewinne und ermöglichen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen. Der Anschluss an leistungsfähige Kommunikationsnetze ist inzwischen ein Entscheidungskriterium für Unternehmen und Privatleute im Hinblick auf ihre Standorte.

Der Aus- und Aufbau von Telekommunikationsinfrastruktur unterliegt in erster Linie marktwirtschaftlichen Kräften. Dieser Mechanismus stellt ein Flächenland wie Niedersachsen vor besondere Herausforderungen, denn häufig rechnen sich die Investitions- und Unterhaltskosten für die Netzanbieter in abgelegenen und / oder schwach besiedelten Regionen nicht.

Das Land Niedersachsen hat daher Beihilfen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für so genannte Lückenschlüsse in der Breitbandanbindung bei der Europäischen Union für die aktuelle Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 beantragt und bewilligt bekommen. Die entsprechende "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Zielgruppe Gewerbliche Wirtschaft ist Anfang Dezember 2008 in Kraft getreten. Aus dem EFRE stehen dem Land Niedersachsen 10 Millionen Euro für die Breibandförderung zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen dem Land über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ebenfalls Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung, die zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke in der Breitbandanbindung eingesetzt werden. Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume" ist am 01.09.2008 in Kraft getreten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Als Basis für die Bedarfsanalysen in den Niedersächsischen Landkreisen wird eine Anbindung mit 1 MBit/s im Download als Breitband verstanden.

Zu 2.:

Die Bedarfserhebungen des Breitband Kompetenz Zentrums Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Landkreisen schreiten zügig voran. Aktuell haben acht Landkreise die Analyse abgeschlossen, aus zwei Landkreisen werden die Befragungsergebnisse derzeit ausgewertet, sieben Landkreise führen aktuell die Befragung durch und vier weitere Landkreise bereiten die Befragung vor.

Die Ergebnisse aus den ersten Landkreisen zeigen, dass es zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Die Quote der nicht mit 1 MBit angeschlossenen Haushalte variiert zwischen 20 und 30 Prozent. Ein Referenzschluss von den derzeitigen Befragungsergebnissen aus den Landkreisen auf ganz Niedersachsen ist nicht möglich.

Zu 3.:

Im Zentrum der Breitbandstrategie des Landes Niedersachsen steht das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen. Unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" dient es als erste Anlaufstelle für Landkreise, in denen die Breitbandanbindung bisher nicht bzw. unzureichend realisiert ist.

Im ersten Schritt ist es notwendig einen Überblick über die Anbindungssituation zu erhalten. Für diese Analyse hat das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen einen Fragebogen erstellt, der von den Landkreisen / Gemeinden an die Bürger verschickt wird und u. a. den Ist-Zustand als auch den gewünschten Bedarf erfragt.

Erst mit Kenntnis dieser Daten ist es möglich, Verhandlungen mit Telekommunikationsanbietern (TKA) über eine Breitbandanbindung – möglichst ohne eine finanzielle Eigenbeteiligung - aufzunehmen.

Die gewonnenen Daten sind auch Grundlage für den Breitbandatlas Niedersachsen.

Viele Landkreise und Gemeinden sind derzeit dabei, ihren Bedarf zu ermitteln. Sie werden dabei vom Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck beraten und unterstützt.

Falls kein TKA ein Angebot vorlegt, ist ein offenes und transparentes Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) unter Hinweis auf eine mögliche finanzielle Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke durchzuführen.

Die Förderung der Schließung von Lücken in der Breitbandanbindung wird durch die beiden Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in enger Abstimmung realisiert. Die Zielgruppen der beiden Förderprogramme sind unterschiedlich, während ML auf den Lückenschluss im ländlichen Raum abstellt, ist der Anschluss der gewerblichen Wirtschaft vorrangiges Ziel des MW. Durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den beiden Ressorts, wie auch mit dem Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen, den Niedersächsischen Kommunalen Spitzenverbänden, den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften und der NBank kann sicher gestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit höchster Effizienz eingesetzt werden.

Insbesondere das Interessenbekundungsverfahren, die spätere Ausschreibung sowie die Verpflichtung zur strikten Technologieneutralität sind Forderungen der Generaldirektion Wettbewerb der KOM und werden konsequent umgesetzt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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