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Zulassung von neuen Lastzugkombinationen in der EU

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2009 - TOP 29


Die Abgeordneten Björn Thümler und Ernst-August Hoppenbrock (CDU) hatten gefragt:

Das Land Niedersachsen hatte im Juni 2006 als erstes Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für den Probebetrieb einer Fahrzeugkombination aus Sattelzugmaschine, Auflieger und zusätzlichem Anhänger (den sogenannten Gigaliner) erteilt. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich im Oktober 2008 allerdings gegen eine bundesweite Zulassung ausgesprochen. Demgegenüber plädierte neben Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auch Niedersachsen für eine Einführung der Gigaliner.

Eine kürzlich im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie kommt zu dem Schluss, dass eine Zulassung der Gigaliner in ganz Europa sinnvoll wäre. Die Ersparnisse beim Straßengütertransport seien größer als mögliche Zusatzkosten infolge einer stärkeren Belastung von Straßen und Brücken. Bei einer EU-weiten Zulassung sei wegen des effektiveren Spritverbrauchs mit einer CO2-Verringerung um 3,6 %zu rechnen. Außerdem würden wegen des höheren Transportgewichts pro Kilometer 13 % weniger Fahrzeuge benötigt.

In Schweden, Dänemark und den Niederlanden sind die Gigaliner schon seit längerer Zeit zugelassen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat wiederholt seine ablehnende Haltung hinsichtlich der Zulassung solcher Fahrzeuge deutlich gemacht.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, neue Initiativen zur EU-weiten Zulassung der Gigaliner zu prüfen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund des prognostizierten Anstiegs des Güterverkehrs bis zum Jahr 2015 um 60 % das Fazit der Studie, nach der eine Zulassung der Fahrzeuge in ganz Europa sinnvoll wäre?

2. Wie bewertet die Landeregierung die Behauptung der Gigaliner-Gegner, nach der es durch die EU-weite Zulassung dieser überlangen Fahrzeuge zu einer massiven Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße kommen könnte?

3. Plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang neue Initiativen?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage wie folgt:

Der im Juni 2006 mit drei 25m langen Fahrzeugkombinationen gestartete Modellversuch hat prinzipiell gezeigt, dass solche Fahrzeuge ohne Probleme auf bestimmten Routen verkehren können. Bei Einhaltung der heutigen Gewichtsgrenze von 40 t ergeben sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur. Auf der anderen Seite kann der Gigaliner durch seine größeren Ladevolumina einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung der Autobahnen leisten. Damit verbunden sind Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch und CO2 –Ausstoß.

Angesichts der immer stärker steigenden Güterverkehrsmengen ist es für die Landesregierung unverständlich, dass sich der Bundesverkehrsminister einer sachlichen Diskussion des Themas verschließt. Um so mehr, als auch die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie der niedersächsische Modellversuch.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1:

Die Ergebnisse der EU-Studie decken sich im Kern mit den Ergebnissen des Niedersächsischen Pilotversuchs und belegen, dass die innovativen Fahrzeuge viele Vorteile gegenüber herkömmlichen LKW bieten: mehr Effizienz beim Transport, weniger Betriebskosten bei rund 30 Prozent Treibstoffersparnis und 30 Prozent Schadstoffreduzierung. Das ist gleichermaßen gut für die Wirtschaft und für die Umwelt.

Bei einer sinnvollen Gewichtsbeschränkung auf 40 t, wie im Niedersächsischen Modellversuch, sind keine stärkeren Schädigungen der Infrastruktur im Vergleich zu herkömmlichen LKW zu erwarten.

Insgesamt sieht sich die Landesregierung durch die Ergebnisse der EU-Studie bestätigt.

Zu 2:

Wenn man die heutige Auslastung der Autobahnen auf den Hauptachsen in Niedersachsen betrachtet, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der Straßengüterverkehr in seiner heutigen Form an seine Grenzen stößt. Auch unter Nutzung aller Optimierungsmöglichkeiten auf der Straße, wie beispielsweise einer besseren Verkehrslenkung oder dem Einsatz von Gigaliner, wird der Straßengüterverkehr nur einen Teil der prognostizierten Steigerung von 60 % tragen können. Die anderen Verkehrsträger werden deshalb erheblich dazu beitragen müssen, dass das erwartete Gesamtverkehrsvolumen überhaupt bewältigt werden kann.

Insofern rechnet die Landesregierung nicht mit einer massiven Verlagerung von der Schiene auf die Straße, sondern geht davon aus, dass die Steigerungen von allen Verkehrsträgern gemeinsam getragen werden müssen.

Zu 3:

Auf das Land Niedersachsen beschränkte Initiativen erscheinen aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, da die erhofften positiven Effekte zur Entlastung der Autobahnen erst bei einer EU-weiten Umsetzung des Konzepts ihre Wirkung entfalten können.

Die Landesregierung verfolgt deshalb mit großem Interesse die Entwicklungen in Brüssel und begrüßt die Ankündigung der EU, sich in den kommenden Monaten mit diesem Thema zu befassen.

Auch die von der Kommission angekündigte Fortführung der Studie, die insbesondere mögliche Verschiebungen zwischen den Verkehrsträgern untersuchen soll, wird von der Landesregierung unterstützt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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