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Bahnhof Bramsche

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.06.2009 - TOP 29


Die Abgeordnete Filiz Polat (GRÜNE) hatte gefragt:

Laut der öffentlichen Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 29. April 2009 hat die DB Netz AG die Genehmigung zum Rückbau von Weichen und einem Gleis im Bahnhof Bramsche beantragt. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft nun die verkehrliche Entbehrlichkeit dieser Anlagen und gibt Nutzern und Nutzungsinteressierten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die beantragten Rückbaumaßnahmen?
  2. Sind der Landesregierung Nutzer oder Nutzungsinteressierte bekannt, deren Interessen durch diese Maßnahmen beeinträchtigt werden könnten?
  3. Sieht die Landesregierung für den zukünftig in Niedersachsen massiv wachsenden Güterverkehr Nachteile aus diesen Maßnahmen erwachsen?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Beabsichtigt ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Stilllegung einer Eisenbahnstrecke oder eines für die Betriebsabwicklung wichtigen Bahnhofes, so benötigt es die vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist auch für Vorhaben notwendig, durch die die Kapazität einer Strecke mehr als nur geringfügig verringert wird (§ 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes – AEG). Die Aufsicht über die Eisenbahnen des Bundes obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt. Vor der Entscheidung über den Antrag der DB Netz AG gibt das Eisenbahn-Bundesamt dem betroffenen Land Gelegenheit zur Stellungnahme. Liegen die Voraussetzungen des § 11 AEG nicht vor und ist somit keine vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich, bestehen für die Landesregierung keine rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten.

Der Bahnhof Bramsche liegt an der eingleisigen Hauptbahn Oldenburg – Osnabrück. Die von der DB Netz AG zum Rückbau vorgesehenen Anlagen dienen dem örtlichen Güterverkehr. Es handelt sich dabei überwiegend um Stumpfgleise, die nur einseitig an die Strecke angebunden sind. Die Anlagen sind nicht als Kreuzungs- oder Überholungsgleise nutzbar. Der Rückbau vermindert daher die Leistungsfähigkeit der Strecke nicht. Da auch der Bestand des Bahnhofes Bramsche an sich nicht gefährdet ist, bedarf das Vorhaben der DB Netz AG keiner vorherigen Genehmigung nach § 11 AEG.

Die Strecke Oldenburg – Osnabrück könnte zur Entlastung des Knotens Bremen Verkehre aus dem JadeWeserPort in Richtung Ruhrgebiet aufnehmen. Unabhängig von den geplanten Rückbaumaßnahmen im Bahnhof Bramsche ist die Landesregierung bestrebt, alles zu vermeiden, was die Nutzung von geeigneten Ausweichstrecken für die Anbindung der norddeutschen Seehäfen erschweren oder gar unmöglich machen könnte. Aus diesem Grunde beobachtet die Landesregierung die Entwicklung der Infrastruktur der für die Aufnahme von Seehafenhinterlandverkehren geeigneten Strecken. Dies gilt auch für die Strecke Oldenburg – Osnabrück.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das von der DB Netz AG geplante Rückbauvorhaben beeinträchtigt den Schienenverkehr auf der Strecke Oldenburg – Osnabrück nicht. So wird insbesondere die Leistungsfähigkeit der eingleisigen Strecke dadurch nicht vermindert. Durch die Verlegung von Weichenverbindungen im südlichen Bereich des Bahnhofes steht künftig ein weiteres Gleis für Einfahrten aus Richtung Osnabrück zur Verfügung. Diese Möglichkeit besteht im derzeitigen Ausbauzustand nicht.

Zu 2.:
Nein.

Zu 3.:
Nein.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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