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Freigabe von Rundfunkfrequenzen für Breitbandanwendungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.06.2009 - TOP 29


Die Abgeordneten Heinrich Aller, Daniela Behrens, Sigrid Rakow, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD) hatten gefragt:

Ministerpräsident Wulff hat in einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2009 bekannt gegeben, dass sich die Regierungschefs der Länder auf die Freigabe von Rundfunkfrequenzen für Breitbandanwendungen verständigt haben und dass dabei die Zusicherung des Bundes, sich an den Umstellungskosten bei Rundfunksendeunternehmen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen in angemessener Form zu beteiligen, Voraussetzung war.

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 38. Sitzung am 14. Mai 2009 eine Entschließung mit dem Titel "Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funken - Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich" angenommen. Darin ging es vor allem darum, die durch die Neuverteilung der Rundfunkfrequenzen betroffenen Kultureinrichtungen und -veranstalter nicht zu benachteiligen. Es wurden klare Erwartungen an die Neuordnung der Rundfunkfrequenzen definiert.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Der Bund sollte die Umstellungskosten an die die Frequenzen bisher nutzenden Kultureinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstatten. Welche Verabredungen wurden diesbezüglich für das Land Niedersachsen getroffen?
  2. Welche Lösung wurde zur Vermeidung von Störungen für drahtlose Produktionsmittel und Rundfunkübertragungen gefunden?
  3. Wie wird die Landesregierung nun nach der Neuordnung der Rundfunkfrequenzen mit den betroffenen Medienunternehmen, öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk- sowie Kultur- und Sportveranstaltern die weiterhin störungsfreien Übertragungen organisieren, und wie wird der Dialog mit den Betroffenen darüber aufgenommen?

Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung sieht die Zuweisung eines Teils der Frequenzen (790 bis 862 Megahertz) aus dem bisherigen Rundfunkspektrum für die Verwendung zur Breitbandversorgung per Funk in ländlichen Bereichen vor. Damit bildet sie einen wichtigen Baustein innerhalb der Breitbandstrategie der Bundes- und der Landesregierung.

Wegen der seinerzeit ungeklärten Frage der Übernahme der durch den Frequenzwechsel entstehenden Umstellungskosten durch den Bund im Bereich von Kultur- und Bildungseinrichtungen wurde der Punkt von der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 15. Mai 2009 abgesetzt.

Vor diesem Hintergrund und in Ausführung der Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom 14.05.2009 (Drs. 16/1279) hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung um eine kurzfristige Klärung hinsichtlich der Erstattung von Umstellungskosten und des technischen Störpotenzials für drahtlose Produktionsmittel und für leitungs- und nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragungen gebeten.

Am 29. Mai 2009 konnte unter der Leitung des Bundeskanzleramtes, zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesfinanzministeriums einerseits und Vertretern der Staatskanzleien der Länder andererseits ein Kompromiss erzielt werden.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Bundesregierung hat sich bereiterklärt, die Kosten, die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form zu tragen.

Zu 2. und 3.:
Die Bundesregierung wird die Punkte der Beschlussfassung des Kulturausschusses des Bundesrates aufnehmen. In einem ersten wichtigen Schritt werden die Störszenarien zwischen drahtlosen Produktionsmitteln und Rundfunkübertragung entwickelt. Im Rahmen der Vorbereitung der neuen Technik (Long Term Evolution) wird technisch für Abhilfe gesorgt werden. Für die drahtlose Produktionstechnik hat die Bundesnetzagentur ein Konzept entworfen, das mit den Betroffenen umgesetzt wird. Soweit im weiteren Betrieb Störungen berechtigter Nutzungen auftreten sollten, wird die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auf eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung hinwirken.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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