Ausbildungsplatzsituation in Niedersachsen 2009
Die Abgeordneten Gerd Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD) hatten gefragt:
Der Ausbildungsmarkt in Niedersachsen ist sehr heterogen. In einigen Regionen besteht eine Vollversorgung, und Ausbildungsbetriebe müssen bereits vergebens nach Bewerbern suchen, während in anderen Teilen des Landes ein deutliches Unterangebot besteht.
Im Verlauf der Wirtschaftskrise stellen Industrie, Handel und Handwerk 7 % weniger Auszubildende ein als im Vorjahr. Eine große deutsche Wirtschaftszeitung titelte bereits "Wirtschaft spart an Azubis".
Ungeachtet dieser Entwicklung geht der Anteil an betrieblichen Ausbildungsstellen im dualen System kontinuierlich zurück. Ein immer größer werdender Teil der Schulabgänger befindet sich in sogenannten Übergangsystemen, also in einer Warteschleife zwischen Schule und einer regulären betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung. Während nach Berechnungen des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) der Universität Göttingen 1995 noch 51,2 % im dualen System ausgebildet wurden, gelang dies 2006 nur noch 43,5 %. Gleichzeitig ist der Anteil der Schulabgänger in Übergangssystemen von 31,9 % auf 39,7 % gestiegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie ist die aktuelle Ausbildungsplatzsituation (Anzahl gemeldeter Berufsausbildungsstellen und gemeldeter Bewerber), dargestellt nach Regionen der Agentur für Arbeit?
- Wie ist der Stand der bei den Kammern eingetragenen neuen Ausbildungsverhältnisse, aufgeteilt nach Landkreisen bzw. Regionen der Agentur für Arbeit?
- Mit welcher Zahl unversorgter Bewerber (aufgeteilt nach Geschlecht) rechnet die Landesregierung bis zum Schluss des laufenden Ausbildungsjahres in den einzelnen Regionen?
- Welche Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um den Rückgang an betrieb-lichen Ausbildungsplätzen auszugleichen?
- Wie viele Jugendliche (aufgeteilt nach Geschlecht) haben 2009 eine allgemeinbildende Schule verlassen (aufgeschlüsselt nach Schulform), und wie ist ihr Verbleib (z. B. betriebliche Ausbildung, schulische Ausbildung, Übergangssysteme, unversorgte Bewerber, usw.)?
- Wie werden sich die Schulabgängerzahlen, aufgeschlüsselt nach Schulform und Geschlecht, in den Jahren 2009 bis 2011 voraussichtlich entwickeln?
- Wie haben sich die Anmeldezahlen (aufgeteilt nach Geschlecht) zu vollschulischen, nicht berufsqualifizierenden Maßnahmen ("Übergangssysteme" zwischen allgemeinbildender Schule und Berufsausbildung) in den letzten zehn Jahren bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 in den einzelnen Landkreisen bzw. Regionen der Agentur für Arbeit entwickelt?
- Wie viele potenzielle Ausbildungsbewerber (aufgeteilt nach Geschlecht) befinden sich zum Schuljahresbeginn 2009/2010 bereits zumindest im zweiten Jahr eines "Übergangssystems" und stellen damit latente Ausbildungsplatzbewerber dar, die künftig einen Ausbildungsplatz nachfragen werden?
- Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um das weitere Anschwellen dieser "Übergangssysteme" zu verhindern und Jugendlichen künftig schneller den Weg in eine reguläre Berufsausbildung zu ermöglichen?
- Wie bewertet sie die aktuelle Kritik von Arbeitgeberverbänden an der Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern, und welchen Zusammenhang sieht sie zwischen dieser Kritik und dem von vielen als rückständig eingestuften niedersächsischen Schulsystem?
Arbeitsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 04.10.2009 namens der Landesregierung wie folgt:
Die Lage auf dem niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden - im Ausbildungsjahr 2007/2008 wurde mit fast 60.000 neuen Verträgen sogar der höchste Stand seit dem Jahr 1992 erreicht.
Auch im laufenden Ausbildungsjahr ist der Ausbildungsstellenmarkt in Niedersachsen trotz der Wirtschaftkrise bislang sehr stabil. Ein Einbruch bei den Ausbildungsleistungen der Unternehmen ist für das in Kürze zu Ende gehende Ausbildungsjahr ausgeblieben. Die Chancen der Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz haben sich in diesem Jahr trotz der Wirtschaftskrise nicht verschlechtert, da sich die Unternehmen zur Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs ihrer Verantwortung bewusst sind.
Weiterhin hat der von Landesregierung, Kammern, Verbänden und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur geschlossene Niedersächsiche Pakt für Ausbildung ganz erheblich zu der erfreulichen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt beigetragen. Durch die engagierte Zusammenarbeit der Akteure am Ausbildungsmarkt wurden die mit dem Pakt für Ausbildung verabredeten Ziele erreicht. Die Zusagen der Partner wurden nicht nur erfüllt, sondern deutlich übertroffen.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
zu 1:
Die Zahl der gemeldeten Bewerber sowie der zur Besetzung gemeldeten Ausbildungsstellen kann dargestellt nach Agenturbezirken der Anlage 1 entnommen werden.
Anzumerken ist, dass die Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht den gesamten Markt abbildet, da sich weder alle Bewerber bei den Agenturen für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaften melden, noch alle zu besetzenden Ausbildungsstellen von den Unternehmen gemeldet werden.
zu 2:
Im Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern wurden bis Ende August 2009 insgesamt rund 41.000 neue Ausbildungsverträge eingetragen.
Die Anzahl der eingetragenen neuen Ausbildungsverträgen aufgeteilt nach Landkreisen kann der Anlage 2 entnommen werden.
zu 3:
Eine verlässliche Prognose der in den einzelnen Regionen zum Ende des Ausbildungsjahres unversorgten Bewerber kann nicht abgegeben werden.
Generell ist festzustellen, dass die Zahl der noch unversorgten Bewerber deutlich zurückgegangen ist. Ende August standen den rund 9.950 unversorgten Bewerbern (davon rd. 4.500 weiblich) noch 5.250 unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber. Vor einem Jahr waren zu diesem Zeitpunkt noch rund 2.100 Bewerber mehr unversorgt. Die Anzahl der unversorgten Bewerber wird sich bis zum Ende des Ausbildungsjahres durch die noch laufenden Vermittlungsbemühungen weiter verringern.
Die aktuelle Situation der unversorgten Bewerber (aufgeteilt nach Geschlecht) in den einzelnen Agenturbezirken kann der Anlage 3 entnommen werden.
zu 4:
Die Anzahl der neu eingetragenen Ausbildungsverträge hat sich bis 2008 kontinuierlich auf den höchsten Stand seit 1992 gesteigert, so dass nicht von einem Rückgang der betrieblichen Ausbildungsplätze gesprochen werden kann. Aktuell liegt die Zahl der neu eingetragenen Ausbildungsverträge in Niedersachsen nur leicht unter dem sehr guten Ergebnis des letzten Jahres.
Zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit den Partnern im Niedersächsischen Pakt für Ausbildung – den Kammern, Verbänden und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundes-agentur für Arbeit – dafür ein, dass junge Menschen in Niedersachsen berufliche Perspektiven erhalten und so der Fachkräftebedarf der Zukunft gedeckt werden kann. Dazu haben die Partner im Februar 2007 den im Jahr 2004 geschlossenen Niedersächsischen Pakt für Ausbildung für die Jahre 2007 bis 2009 verlängert. Ziel ist es, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot zu machen. Mit den Paktpartnern wurden hierzu konkrete Maßnahmen für die Jahre 2007 bis 2009 verabredet, um Chancen für Ausbildung zu schaffen. Damit haben die Partner in den letzten Jahren zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Niedersachsen und in den einzelnen Regionen erheblich beigetragen.
Die wirtschaftliche Situation, die demografische Entwicklung sowie der doppelte Abiturjahrgang erfordern weiterhin zusätzliche Anstrengungen in der beruflichen Bildung. Vor diesem Hintergrund sind sich die Paktpartner darin einig, den erfolgreichen Ausbildungspakt über das Jahr 2009 hinaus zu verlängern. Die ersten Gespräche über die Fortführung und Weiterentwicklung des Niedersächsischen Paktes für Ausbildung haben bereits stattgefunden. Auch in den kommenden Jahren wird es weiterhin darauf an-kommen, dass allen ausbildungswilligen und fähigen Jugendlichen in Niedersachsen ein Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsangebot zu unterbreiten. Unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen müssen zukünftig vermehrt Anstrengungen unternommen werden, damit alle verfügbaren Ausbildungsplätze mit geeigneten Bewerbern besetzen werden können. Hierfür wird es in Zukunft auch darauf ankommen, die Ausbildungsreife und Berufsorientierung der Jugendlichen weiter zu verbessern.
Wenn in bestimmten Regionen oder Berufsbereichen signifikante Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen auftreten und dadurch erfolgreiche Schülerinnen und Schüler der Einjährigen Berufsfachschule ihre begonnene Ausbildung nicht fortsetzen können, gebietet es die soziale Verantwortung gegenüber der jungen Generation, staatliche Angebote zur Berufsausbildung als subsidiäre Maßnahmen vorzuhalten. Aus diesen Gründen ist in § 34 der neuen BbS-VO, die zum 01.08.2009 in Kraft getreten ist, längstens bis zum Jahr 2013 die Möglichkeit geschaffen worden, unter bestimmten Bedingungen eine Ausbildung in schulischer Verantwortung durchzuführen und mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle abzuschließen.
zu 5:
Die Zahlen über die Schulabgänger der allgemein bildenden Schulen im Jahr 2009 liegen voraussichtlich erst im Frühjahr 2010 vor. Der Verbleib der Schulabgänger wird in der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben.
zu 6:
Die Prognosezahlen über die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger je Schulform für die Jahre 2009 (Schuljahr 2008/2009) bis 2011 (Schuljahr 2010/2011) auf Basis der Abgängerdaten des Schuljahres 2006/07 und Schülerzahlen des Schuljahres 2008/09 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Prognose aufgeschlüsselt nach Geschlecht liegt nicht vor.
Schuljahr Hauptschule Realschule Gym. IGS FWS Abendgym. Kolleg örderschule
2008/09 22.270 29.790 26.240 4.360 270 180 180 4.490
2009/10 20.200 29.850 28.430 4.480 280 170 170 4.080
2010/11 18.860 29.260 48.800 4.690 280 180 160 3.870
Hinweis: Die Zweige der KGS wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt.
zu 7:
Anmeldezahlen zu vollschulischen, nicht berufsqualifizierenden Maßnahmen werden in der amtlichen Statistik für die berufsbildenden Schulen nicht erfasst.
zu 8:
Amtliche Schülerzahlen können für das laufende Schuljahr erst nach dem Stichtag für die Jahresstatistik der berufsbildenden Schulen benannt werden. Dieser Stichtag ist immer der 15. November im jeweiligen Schuljahr. Der Stichtag ist u. a. deshalb gewählt worden, weil die ausbildende Wirtschaft seit jeher Nachvermittlungen in der Zeit zwischen Sommer und Herbst vornimmt, die sich auf die Schülerzahlen in den Schulformen auswirken.
zu 9:
a) an allgemeinbildenden Schulen
Hauptschule
Seit der Regierungsübernahme im Jahr 2003 hat Niedersachsen einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern.
Seit 2004 wird zudem in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden kann. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern hat Niedersachsen als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um Jugendlichen durch das Projekt "Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern" bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen.
In einem Projekt zur aktiven Berufswahlvorbereitung werden für rund 3.000 Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, um Hinweise für die individuelle Förderung und Berufswegeplanung der Schülerinnen und Schüler zu gewinnen.
In Neustadt und in Hameln werden in Schulversuchen besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erprobt. Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs erhalten dabei Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht an der berufsbildenden Schule. Diese Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Der Ein-tritt in die duale Berufsausbildung verdoppelte sich auf die Quote von 60 % der Schülerinnen und Schüler.
Wir haben diese erfolgreichen Wege im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes allen Hauptschulen eröffnet. Daneben können andere erfolgreiche Formen der Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Betrieben und anderen Partnern fortgeführt und weiter entwickelt werden. Durch verbindliche Absprachen unter den Schulen wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.
Realschule
In modifizierter Form sind die gewonnenen Erfahrungen aus den oben dargestellten Modellprojekten auch geeignet, den Weg zur Weiterentwicklung der Realschulen in Niedersachsen aufzuzeigen. Der gute Ruf der Realschulen und die hohe Akzeptanz bei Eltern und Schülerinnen und Schülern liegen im Angebot zeitgemäßer Unterrichtsinhalte ebenso wie in den praktizierten Lernformen begründet. Schülerinnen und Schüler erhalten neben einer soliden Grundbildung mit berufsvorbereitenden Elementen eine erweiterte Allgemeinbildung, die es ihnen ermöglicht, nach Abschluss der 10. Klasse eine Fachoberschule, ein Fachgymnasium oder ein Gymnasium zu besuchen. Die Möglichkeit, das Abitur auf diesem Bildungsweg zu erwerben, ist gerade für "Spätstarter" attraktiv. Die Realschule eröffnet den Schülerinnen und Schülern eine hervorragende Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten.
In der Realschule werden künftig neben dem bestehenden fremdsprachlichen Schwerpunkt ab dem 6. Schuljahrgang weitere fachliche Schwerpunkte (Profile) im Wahlpflichtbereich der 9. und 10. Schuljahrgänge angeboten: Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales. Für die jeweils angebotenen Schwerpunkte stehen im Wahlpflichtbereich jeweils vier Wochenstunden zur Verfügung. Kooperationen mit berufsbildenden Schulen sind anzustreben.
b) im berufsbildenden Bereich
Berufsbildende Schulen
Nach den Vorgaben der BbS-VO können Absolventinnen und Absolventen, die über einen allgemein bildenden Abschluss verfügen, eine berufliche Grundbildung in Berufsfachschulen erhalten, sofern sie nicht direkt in eine duale Ausbildung eintreten können.
Berufsfachschulen können inhaltlich zielgerichteter auf einzelne Berufe oder Berufsgruppen ausgerichtet werden und dadurch den unterschiedlichen Anforderungen besser als ein Berufsgrundbildungsjahr gerecht werden. Der Differenzierungsgrad dieser Berufsfachschulen, ihre Ziele und Inhalte, sowie die praktischen Anteile und betrieblichen Praktika sind so gestaltet, dass auf freiwilliger Basis eine Anerkennung der erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen im Rahmen eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses erfolgen kann.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Einjährigen Berufsfachschulen passgenau auf die Anforderungen in den zugehörigen Ausbildungsberufen ausbilden und die Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahres sicher vermittelt werden.
Der erfolgreiche Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule ermöglicht in das zweite Jahr einer dualen Ausbildung oder einer dual-kooperativen Ausbildung einzutreten. Darüber hinaus ist die Durchlässigkeit zu anderen beruflichen Bildungsgängen sichergestellt, damit aufbauend auf die einjährige Berufsfachschule höherwertige Bildungsabschlüsse erworben werden können.
Betriebliche Ausbildung
Um Jugendlichen den Weg in eine reguläre Ausbildung zu ermöglichen, fördert das Land seit 1998 die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze, die im Rahmen einer Verbundausbildung geschaffen werden. Durch die Ausbildung im Verbund ist es möglich, dass Betriebe, die selbst nicht oder nicht vollständig nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder anderer vergleichbarer Vorschriften ausbilden können, gleichwohl an die Berufsausbildung herangeführt werden. Die Förderung richtet sich direkt an die ausbildenden Betriebe.
Ein weiteres, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziertes, Förderpro-gramm richtet sich an Ausbildungsträger (Ausbildungsverbünde, -partnerschaften, -netzwerke), die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund organisieren und durchführen. Hierdurch soll sowohl eine Verbesserung des Ausbildungsplatzangebots in Niedersachsen als auch ein effektiver Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt erreicht werden.
Ferner fördert das Land seit 2004 ein flächendeckendes Netz zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteure bei den Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern. Diese Akquisiteure sprechen gezielt Unternehmen an, die bisher nicht oder nicht ausreichend ausbilden, und werben für mehr Ausbildungsplätze. Das Programm ist Teil des Ausbildungspaktes und wird auf der Grundlage der aktuellen Fördereckpunkte bis Ende 2010 fortgeführt.
Das Land Niedersachsen hat bereits im Jahre 2005 auf Anregungen der Kammern und Wirtschaftsverbände ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziertes Zuwendungsprogramm für die Übernahme von Insolvenzauszubildenden aufgelegt und damit bisher 678 Auszubildenden den Abschluss der begonnenen Ausbildung gesichert. Mit in Kraft treten des 3. SGB IV-Änderungsgesetzes am 22.07.2009 können im Rahmen des Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III) künftig auch Betriebe, die Insolvenzauszubildende übernehmen, befristet bis zum 31.12.2010, durch die Arbeitsagenturen gefördert wer-den. Durch diese bundesgesetzlich geregelte Förderung besteht, zunächst bis zum 31.12.2010, für eine subsidiäre Landesförderung im Rahmen des Zuwendungsrechts kein Raum mehr.
Mit dem Programm "2.000 mal 2.500" hat das Land rund 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerberinnen und Altbewerber sowie für benachteiligte Bewerber gefördert. Mit dem Start des Ausbildungsbonus des Bundes (§ 421 r SGB III) im Sommer 2008 musste dieses erfolgreiche Programm leider bereits nach nur einem Jahr eingestellt werden, da der Ausbildungsbonus die gleiche Zielrichtung verfolgt.
Auch die überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden (ÜLU) dient der Schaffung und Sicherung zusätzlicher Ausbildungsmöglichkeiten. Die Ausbildungsbetriebe werden ganz wesentlich von den Kosten der ÜLU entlastet. Das Land fördert die ÜLU in gleicher Höhe wie der Bund. Somit gehört Niedersachsen zu den wenigen Ländern, in denen die Kosten zu jeweils einem Drittel vom Bund, vom Land und von der Wirtschaft übernommen werden. Ohne die Förderung des Landes wären die von der Wirtschaft zu übernehmenden Kosten deutlich höher. Die Förderung ist ein wichtiger Baustein, um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu sichern und gleichzeitig den Lehrlingen eine am technischen Fortschritt orientierte breite Berufsausbildung zu ermöglichen. Sie dient daher auch der Vermittlungsfähigkeit junger Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt.
zu 10:
Die Niedersächsische Landesregierung nimmt Hinweise aus der Wirtschaft zur Ausbildungsfähigkeit junger Menschen, so auch die aktuellen zur Qualität von Bewerbungsschreiben, weiterhin zum Anlass, die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Es sei auf die zahlreichen bekannten Maßnahmen in den vergangenen Jahren verwiesen, die von der ausbildenden Wirtschaft nachdrücklich begrüßt wurden. Dies gilt auch für die jüngsten Entscheidungen zur Weiterentwicklung des niedersächsischen Schulwesens mit den geänderten Bildungsaufträgen für die Hauptschule und die Realschule sowie die damit verbundene Verzahnung zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Die Landesregierung löst damit um so mehr den Anspruch unserer Jugendlichen ein, eine qualitativ gute Schulausbildung zu erhalten, um erfolgreich den Übergang von der Schule in den Beruf gelingen zu lassen. Die Landesregierung vertritt im Übrigen die Auffassung, dass nicht eine überflüssige Schulstrukturdebatte, sondern konkrete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der schulischen Arbeit die Ausbildungsfähigkeit der jungen Menschen stärkt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010