Zusammenarbeit mit Bremen bei wichtigen Verkehrsprojekten (BAB 281)
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.10.2009 - TOP 29
Der Abgeordnete Frank Mindermann (CDU) hatte gefragt:
Auf der Bundesstraße 6 (Kattenturmer Heerstraße), die eine bedeutende Verkehrsverbindung zwischen Niedersachen und Bremen darstellt, herrscht derzeit ein Nachtfahrverbot für Lkw ab 7,0 t.
Nun hat Bremen angekündigt, zusätzlich ein Tagfahrverbot für diese Lkw auf der B 6 einzurichten. Dieses Vorhaben wird insbesondere von den betroffenen Kommunen und Wirtschaftsunternehmen in Niedersachsen als sehr kritisch angesehen.
Bei der erforderlichen Alternativroute fallen pro Fahrzeug 7 bis 10 km zusätzlicher Wegstrecke an. Pro Tag fielen damit nach ersten Berechnungen von betroffenen Unternehmern ca. 40 000 Lkw-Kilometer zusätzlich an. Die Emissionen und sonstigen Umweltbelastungen würden erheblich ansteigen.
Weiterhin steht infrage, ob die Alternativroute über die BAB 1 angesichts der vielen Staus und der geplanten Baumaßnahmen (z. B. zweiter Teil der Sanierung Weserbrücke) überhaupt tauglich ist. Zudem werden die betroffenen Unternehmen zusätzlich mit Mautgebühren belastet.
Eine kürzere und bessere Alternativroute würde sich über die geplante BAB 281 bieten, die aber nur in einem kurzen Teilstück vollendet ist und daher nicht zur Verfügung steht.
Die Sperrung wird nicht zu einer Reduzierung des Lkw-Verkehrs an sich, sondern nur zu einer Verlagerung auf andere Strecken führen. Mit verstärkten Staus gerade in Stoßzeiten ist zu rechnen.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Planungsstand der BAB 281 mit der Anbindung an die BAB 1 in Stuhr-Brinkum?
- Wurde die Landesregierung über die geplante Lkw-Sperrung der B 6 informiert und an den Planungen beteiligt? Falls ja, wann war dies der Fall?
- Wie soll die zukünftige Zusammenarbeit der Landesregierung mit Bremen in Bezug auf wichtige Verkehrsprojekte funktionieren, also ganz konkret mit Blick auf BAB 281 und B 212 neu?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die BAB 281 stellt künftig die nordwestliche Eckverbindung zwischen den vorhandenen Bundesautobahnen A 27 und A 1 dar. Es handelt sich um eine Bundesfernstraßenmaßnahme in der Freien Hansestadt Bremen, die im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf eingestuft ist. Das Autobahnneubauprojekt ist aus finanziellen und verkehrsplanerischen Gründen in Teilabschnitte aufgeteilt worden, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsstufen befinden.
Als Anschlussstrecken zur A 281 enthält der Bedarfsplan die Verlegung der B 212 und die Verlegung der B 6 als länderübergreifende Neubauprojekte in unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen.
Die Verlegung der B 212 zwischen Harmenhausen und der A 281 ist im Bedarfsplan im "Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutfachlichem Planungsauftrag" ausgewiesen.
Die Verlegung der B 6 von der Anschlussstelle (AS) Kattenturm der A 281 bis zur A1 bei Brinkum (auch als 5. Abschnitt der A 281 bezeichnet) ist auf Bremer Gebiet in den "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" und im niedersächsischen Abschnitt in den "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag" eingestuft. Mit der Realisierung der B6neu wird die parallel verlaufende B6alt (Kattenturmer Heerstraße, Bremer Straße) vom Verkehr entlastet.
Niedersachsen und Bremen führen zur koordinierten Planung und Realisierung von länderübergreifenden Neubaumaßnahmen Abstimmungsgespräche durch, mit denen Planungsabläufe und Verfahrenszuständigkeiten für die von den Bundesländern zu planenden Infrastrukturmaßnahmen des Bundesfernstraßenbaus im Vorfeld abgestimmt werden.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
zu 1.:
Für die Verlegung der B 6 wurde im Mai 2009 von der Niedersächsischen Landesregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen in einer gemeinsamen Kabinettsitzung eine enge Zusammenarbeit von Niedersachsen und Bremen vereinbart.
Die Vorplanungen für die Baumaßnahme haben in Bremen und Niedersachsen begonnen. In Niedersachsen liegen die Ergebnisse eines Gutachtens für die Beurteilung von Varianten zum Knotenpunkt A1/B6n (Anschlussstelle Bremen/Brinkum) und zum Knotenpunkt B6n/L337 (Carl-Zeiss-Straße) vor. In Bremen wurden Trassenvarianten im Bereich des Anschlusses an den Bauabschnitt 2/2 der A281 untersucht und bewertet; nach der dort ermittelten Vorzugsvariante soll die verlegte B6 in Bremen unter dem Flughafen hindurch geführt werden.
zu 2.:
Die geplante Sperrung der B 6 in Bremen beruht auf straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und ist daher getrennt zu den Bauplanungen zur Verlegung der B 6 und der B212n zu beurteilen. Die Landesregierung war über die Planung der Sperrung der B 6 in Bremen nicht informiert.
zu 3.:
Gemäß dem Ergebnis der gemeinsamen Kabinettsitzung werden der weitere Planungsablauf und die Planungsfinanzierung zum Bau der B 6neu in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und dem Bremischen Amt für Straßen und Verkehr (ASV) geregelt.
Der Entwurf der Vereinbarung ist in Bremen erarbeitet worden und liegt in Niedersachsen zur Prüfung vor.
Die Planung des Streckenabschnittes der B 212neu von Harmenhausen bis zur A 281 wurde zwischen Bremen und Niedersachsen abgestimmt. Das Raumordnungsverfahren in Niedersachsen und das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan in Bremen sind abgeschlossen. Für den Antrag auf Linienbestimmung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt Niedersachsen die Antragsunterlagen zusammen. Die technische Bearbeitung der Vorentwürfe ist nach der Linienbestimmung in einer Vereinbarung zwischen Niedersachsen (NLStBV) und Bremen (ASV) zu regeln. Die Planfeststellung für den Teilabschnitt der B 212n von der A 281 in Bremen bis zur L 875 in Niedersachsen soll durch zeitparallele Verfahren in den jeweiligen Ländern erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010