Intercity-Anschluss Braunschweig
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.11.2009 - TOP 25
Die Abgeordneten Heidemarie Mundlos und Carsten Höttcher (CDU) hatten gefragt:
Am 9. November 2009 war in der Braunschweiger Zeitung unter der Überschrift "Braunschweigs Bahnpendler für vier Monate ohne Intercity-Anschluss" u. a. zu lesen:
"Die Deutsche Bahn wird Braunschweig für Monate vom Intercity-Netz abhängen. Von Anfang Mai bis Ende Juli kommenden Jahres streicht sie alle IC-Verbindungen zwischen Braunschweig und Hannover im Berufsverkehr. Die Züge fahren auch im August noch nicht wieder. Die umfangreichen Einschnitte treffen vor allem Pendler. Die Veränderungen sind allerdings erst auf den zweiten Blick aus dem neuen Fahrplan gültig ab 13. Dezember 2009 - zu erkennen. Sie verbergen sich in einem Anhang. Grund für die monatelange Unterbrechung sind Bauarbeiten. Die Bahn setzt allerdings dem jetzt veröffentlichten neuen Fahrplan zufolge während der Bauzeit kaum Ersatz auf die Schiene - zwischen Braunschweig und Hannover nicht einmal eine Handvoll zusätzliche Regionalexpresse."
Dies dürfte zu überfüllten Zügen führen und erheblichem zeitlichem Mehraufwand. Nachdem jetzt erste Proteste laut werden, hat die Bahn erklärt, dass man nunmehr an Sonderfahrplänen arbeite. Auch an den Einsatz von Bussen sei gedacht. Da Braunschweig - zweitgrößte Stadt Niedersachsens - ohnehin keine optimale Anbindung beim Fernverkehr ans Bahnnetz hat (z. B. um nach Berlin zu gelangen, ist vielfach der Umweg über Wolfsburg erforderlich), fragt man sich, ob diese Vorgehensweise der Bahn noch andere Gründe haben könnte.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen ergreift die Deutsche Bahn AG, um die Verbindung von Braunschweig nach Hannover während der Bauphase zu optimieren, und damit Pendler ohne Zeitverluste im Vergleich zum Ist-Stand die Zugverbindung in Anspruch nehmen können? Ist die Landesregierung informiert und eingebunden?
- Wie kann und wird die Landesregierung auf die Bahn einwirken, um die Interessen der Pendler zu vertreten und zu wahren, damit keine Mehrkosten für die Pendler entstehen bzw. gezahlte IC-Aufschläge rückerstattet werden?
- Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass auch künftig eine angemessene, möglichst verbesserte Bahnverbindung Braunschweig–Hannover gewährleistet sein wird? Dies gilt gleichermaßen für Fernverbindungen generell und für die Erreichbarkeit von Berlin im Besonderen
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Mit Inkrafttreten der Bahnreform im Jahre 1994 ist die Deutsche Bahn AG als privatrechtlich organisiertes Unternehmen Eigentümer und Betreiber der Schieneninfrastruktur der Schienenwege des Bundes. Die in Artikel 87 e Absatz 4 Grundgesetz festgelegte Verantwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur der Eisenbahn des Bundes wird durch das Bundesschienenwegeausbaugesetz sowie durch § 22 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes konkretisiert. Die Mitwirkungsrechte der Länder sind danach stark eingegrenzt.
Seit der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs 1996 haben die Länder die Verantwortung lediglich für den Schienenpersonennahverkehr.
Die Deutsche Bahn AG konzipiert seit der Bahnreform ihr Fernverkehrsangebot eigenverantwortlich und betreibt den Fernverkehr eigenwirtschaftlich.
In der Zeit von Mai bis August 2010 werden an der betreffenden IC-Strecke zwischen Hannover und Braunschweig folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
- 24 Kilometer Gleiserneuerung
- 30 Weichenerneuerungen
- zwei Kilometer Untergrunderneuerung
- Anpassungen am elektronischen Stellwerk (EStW Braunschweig)
Aufgrund dieser Maßnahmen erfolgen Einschränkungen im Fernverkehr.
Der Pressebericht ist insoweit zu korrigieren, als dass in der genannten Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli 2010 zwischen Hannover und Braunschweig in jeder Richtung lediglich zwei IC-Züge verkehren. Auch im August 2010 verkehren die IC-Züge zwischen Hannover und Braunschweig nur eingeschränkt – zweistündlich. Dies ist jedoch begründet in Baumaßnahmen zwischen Braunschweig/Weddel und Helmstedt.
Der Nahverkehr zwischen Hannover und Braunschweig ist von den kapazitiven Einschränkungen nicht betroffen. Die Regionalexpress-Züge zwischen Hannover und Braunschweig mit einer Fahrtdauer von 45/46 Minuten verkehren sämtlich weiterhin, einschließlich der Verstärkerfahrten. Auf diese Weise muss die überwiegende Anzahl der Pendler und insbesondere die Pendler, die zwischen Braunschweig und Hannover zu- bzw. aussteigen, keine Einschränkungen hinnehmen.
Die vorstehende Lösung der Einschränkung des IC-Verkehrs wurde von der DB gewählt, da die Nahverkehrszüge zwischen Hannover und Braunschweig zu den stärkst belegten in Norddeutschland gehören, so dass sie nicht auf die Straße verlagert oder umgeleitet werden können.
Zwar sind auch die Fernverkehrszüge der beiden betroffenen IC-Linien ausgelastet.
Deren Kapazität bleibt bei der Umleitung für die Fahrgäste auf dem Abschnitt Hannover-Magdeburg jedoch grundsätzlich erhalten, denn die Züge werden über Wolfsburg umgeleitet.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Für IC-Pendler, die auf Regionalexpress-Züge ausweichen, beabsichtigt die DB Regio in den Hauptverkehrszeiten zusätzliche Wagen bereitzustellen. Für diese Pendler beträgt die Fahrtdauer zwischen Hannover und Braunschweig unausweichlich statt 32/33 Minuten dann 45/46 Minuten.
Im Übrigen verkehren trotz der Kapazitätseinschränkungen in jeder Richtung zwei IC-Züge. (Hannover ab 5.36 Uhr und 9.36 Uhr, Braunschweig ab 9.51 Uhr und 11.51 Uhr).
Die Landesregierung wurde auf Nachfrage über die Auswirkungen der Baumaßnahmen informiert.
Zu 2.:
Die Landesregierung begrüßt, dass es für die überwiegende Zahl der Pendler zwischen Hannover und Braunschweig im Nahverkehr keine Einschränkungen geben wird.
Die Landesregierung hat um eine kundenfreundliche Erstattungsregelung für die durch den eingeschränkten IC-Verkehr betroffenen Zeitkarteninhaber gebeten, die derzeit von der DB geprüft und voraussichtlich im Februar bekanntgegeben wird.
Zu 3.:
Die Bauarbeiten sind zur Instandsetzung der Strecke erforderlich und aus Sicherheitsgründen geboten. Nach deren Ende tritt der reguläre Fahrplan in Kraft. Die zuständigen Aufgabenträger in dem Bereich – Region Hannover und ZGB - bemühen sich um eine stetige Optimierung des Verkehrsangebots. Bezüglich des Fernverkehrs wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010