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IVG Caverns GmbH in Etzel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.10.2010 - TOP 31. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ina Korter und Christian Meyer (GRÜNE)


Die Abgeordneten Ina Korter und Christian Meyer (GRÜNE) hatten gefragt:

Am 6. August 2010 berichtete der Anzeiger für Harlingerland über einen Ölunfall auf dem Gelände der IVG Caverns GmbH in Etzel in der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund, der sich bereits am 21. Juni 2010 ereignet haben soll.

200 m³ Öl-Sole-Gemisch seien bei dem Vorfall auf dem Kavernenplatz 301 ins Erdreich geflossen, als man bei IVG eine Kaverne neu vermessen wollte, von der angenommen wurde, sie sei leer. 500 m³ verunreinigtes Erdreich mussten daraufhin zur Behandlung abtransportiert worden.

Die IVG hatte die Öffentlichkeit nicht über den Vorfall informiert. Auch den für Umweltdelikte zuständigen Polizeidienststellen wurde der Vorgang nicht gemeldet, obwohl es zu einer gravierenden Bodenverunreinigung gekommen war und möglicherweise auch eine Gewässerverunreinigung zu befürchten oder nicht auszuschließen gewesen ist. Offensichtlich wurde nicht untersucht, ob die Ursache des Vorfalls auf die Nichtbeachtung von umweltrechtlichen Vorschriften oder Genehmigungsauflagen zurückzuführen ist und es sich möglicherweise um einen strafrechtlich relevanten Vorgang gehandelt hat. Der Umweltunfall sei auf Privatgelände passiert, deshalb habe die IVG es nicht für erforderlich gehalten, die Öffentlichkeit zu informieren, hieß es. Der Landrat, die Gemeinde Friedeburg und die untere Wasserbehörde seien ja informiert worden, so Äußerungen eines Vertreters der IVG gegenüber der Presse.

Der Landrat äußerte sich erst Wochen später auf Nachfrage der Presse zu dem Vorfall und lobte, wie gut IVG alles sofort im Griff gehabt habe. Unklar bleibt jedoch, ob die Auswirkungen des Unfalls dadurch eingegrenzt werden konnten, dass die Alarm- und Notfallpläne gegriffen haben, oder ob die Vermeidung weiterer Umweltschäden der Tatsache zu verdanken war, dass zufällig Mitarbeiter des Unternehmens Schmidt-Umwelttechnik auf dem IVG-Gelände tätig waren, die sofort beim Unfallort eingesetzt werden konnten.

Auch der Landrat sah offensichtlich keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit oder die Umweltpolizei zu informieren. Die zuständige Polizeidienststelle soll erst sieben Wochen später aus der Presse über die Vorkommnisse erfahren haben. Nach § 1 Abs. 1 Nds. SOG haben die Verwaltungsbehörden und die Polizei gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr wahrzunehmen.

Nach Einschätzung besorgter Anwohnerinnen und Anwohner hätte zumindest eine Benachrichtigung auf Grundlage der Gewässerschutz-Alarmrichtlinie (Gem. RdErl. des MU, des MI, des ML und des MW vom 13. November 2009 - 24-62431/187; Nds. MBl. Nr.47/2009 S. 1023)erfolgen müssen, die auch bestimmte Schutzmaßnahmen vorsieht.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welcher Weise hat nach Kenntnis der Landesregierung IVG Caverns die nach Umweltrecht und nach Gefahrenabwehrrecht erforderlichen Alarm- und Maßnahmenpläne umgesetzt, um Vorfälle wie den Ölaustritt im Juni zu verhindern bzw. die Bevölkerung und die Umwelt wirksam vor den Folgen fehlerhaften Handelns oder unvorhersehbarer Unfälle bei IVG Caverns zu schützen?
  2. Wurden im beschriebenen Fall von IVG Caverns, vom Landkreis Wittmund und von der zuständigen staatlichen Überwachungsbehörde LBEG alle Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Natur, Umwelt und anderen Sachgütern einschließlich der Information der Öffentlichkeit so, wie rechtlich vorgeschrieben und sachlich geboten, rechtzeitig und umfassend getroffen?
  3. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wann die für Umweltdelikte im Landkreis Wittmund zuständige Polizeidienststelle mit welchem Ergebnis den Vorgang, seine Ursachen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen überprüft hat?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Am 21. Juni 2010 ereignete sich auf dem Kavernenplatz K 102 der IVG Caverns GmbH ein Vorfall, in dessen Folge rund 200 m3 Öl aus einer Ölkaverne austraten. Zum Zeitpunkt des Vorfalles wurde die Kaverne für die Durchführung von Vermessungsarbeiten vorbereitet, wozu Leitungen zum Kavernenkopf, die Verrohrung in der Kaverne sowie Teile des Bohrlochkopfes demontiert wurden. Dabei trat Öl aus dem Bohrlochkopf aus und verunreinigte den befestigten Kavernenplatz und umgebende Bodenbereiche sowie einen Graben.

Die IVG Caverns GmbH hat die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - LBEG), den Gemeindebrandmeister der Gemeinde Friedeburg und die untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften unverzüglich über den Vorfall verständigt. Unmittelbar nach dem Vorfall begannen ein planmäßig bereitstehender Saugwagen sowie ein zur Unterstützung angeforderter zweiter Saugwagen mit dem Absaugen des ausgetretenen Öls. Durch das Absaugen der ausgetretenen Flüssigkeiten, das Setzen von Ölsperren, die Errichtung von Dämmen und den Aushub des verunreinigten Erdreiches mit Zwischenlagerung in Containern und anschließender Entsorgung konnten das Schadensausmaß minimiert und der eingetretene Schaden kurzfristig saniert werden. Personenschäden oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind nicht eingetreten, sodass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit und auch der Polizei nicht geboten war. Im vorliegenden Fall wurde kein Gewässerschutz-Alarm ausgelöst, da die betrieblichen Maßnahmen ausreichend und besondere örtliche oder überörtliche Maßnahmen nicht erforderlich waren. Anzumerken bleibt, dass die Gewässerschutz-Alarmrichtlinien im Abschnitt 2 (Zuständigkeiten, Adressaten) die Polizei nur in der Verantwortung sehen, soweit die Gefahrenabwehr durch die Verwaltungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Aurich hat aufgrund des Verdachts des Vorliegens einer Straftat die Ermittlungen aufgenommen und die Ermittlungsbeamten des LBEG mit der Untersuchung des Vorfalles beauftragt. Die Ermittlungsbeamten des LBEG berichten in dieser Funktion direkt an die Staatsanwaltschaft, stehen aber auch im Kontakt mit den zuständigen Polizeidienststellen. Derzeit sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die IVG Caverns GmbH hat in dem vom LBEG zugelassenen Hauptbetriebsplan die im Betrieb vorgehaltenen Einrichtungen und Geräte zum Feuerlöschen, zur Ölabwehr und zum Gasschutz im Brand,- Gasschutz- und Ölwehrplan beschrieben. Alle Anforderungen an diese im Verwaltungsverfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes vorgegebenen Maßnahmenpläne hat die IVG Caverns GmbH umgesetzt und sie sind Gegenstand der laufenden Betriebsüberwachung. Eine regelmäßige Wartung der Einrichtungen ist eingeschlossen. Übungen an den Einrichtungen und Geräten finden mit dem Betriebspersonal viermal jährlich statt. Weitere Pflichten zur Erstellung von Alarm- und Maßnahmenplänen durch die IVG Caverns GmbH nach Umwelt- und Gefahrenabwehrrecht bestehen nicht.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2.:
Vor dem Hintergrund der laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen kann die Landesregierung diese Frage derzeit nicht beantworten.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3.:
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass der Vorfall von den Ermittlungsbeamten des LBEG und nicht von der Polizei untersucht wird. Da die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind, kann die Landesregierung zu deren Ergebnissen keine Stellungnahme abgeben.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2010

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