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Gutachten der Tecklenburger Nordbahn

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.11.2010 - TOP 29. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Enno Hagenah und Filiz Polat (GRÜNE)


Die Abgeordneten Enno Hagenah und Filiz Polat (GRÜNE) hatten gefragt:

In der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 28. September wurde über die Ergebnisse des aktuellen Gutachtens zur Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn berichtet. Vorausgesagt werden im Gutachten 5 700 Reisende pro Tag für die Personenstrecke Recke–Osnabrück. Die Investitionskosten für diese Strecke werden mit 29 Millionen Euro angegeben. Laut Gutachten ginge man von einem 30-Minuten-Takt zwischen Recke und Osnabrück Hauptbahnhof aus. Damit könnten laut Gutachten die nur stündlich bzw. halbstündlich verkehrenden Buslinien S 10 und R 11 ersetzt werden. Der Zweckverband wird laut NOZ das Nordbahn-Projekt in den Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe aufnehmen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Teilt die Landesregierung die positive Bewertung sowie die Kostenschätzung, und wird die Aufnahme des Fahrbetriebes vor diesem Hintergrund auch von ihr unterstützt?
  2. Welche Voraussetzungen für eine Umsetzung sind aus Sicht des Landes noch nötig, und wie sollen diese geschaffen werden?
  3. Welchen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der jeweils notwendigen Teilschritte auf dem Weg hin zu einem umfassenden Betriebsbeginn hält die Landesregierung für realistisch?
Vekehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die sog. „Tecklenburger Nordbahn“ der Regionalverkehr Münsterland GmbH verbindet die Städte Osnabrück und Rheine. Die Strecke fädelt westlich von Osnabrück-Eversburg – bereits jenseits der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – aus der DB Netz AG – Strecke Osnabrück-Eversburg – Oldenburg aus und verläuft annähernd parallel zu der von der DB Netz AG betriebenen Teilstrecke Osnabrück – Rheine der Verbindung Löhne – Rheine.

Die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf dieser Strecke von Recke über Mettingen und Westercappeln wird von den verantwortlichen Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen bereits seit längerem diskutiert. Eine endgültige Entscheidung zu dieser Frage ist bisher nicht gefallen.

Das in der NOZ vom 28. September 2010 zitierte Gutachten ist der Landesregierung nicht bekannt. Nach Informationen, die der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) vorliegen, hat der nordrhein-westfälische SPNV-Aufgabenträger Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) die Ergebnisse eines Gutachtens aus dem Jahr 2003 aktualisieren lassen. Ziel ist es, das Vorhaben „Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn“ in den ersten Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe einzustellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Gutachten ist ‑wie eingangs ausgeführt‑ allenfalls als Vorstudie zu bewerten. Von daher kann die niedersächsische Landesregierung zur Aufnahme eines Betriebes keine Aussage treffen.

Zu 2.:
Sofern das Vorhaben in den Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe aufgenommen wird, ist lediglich die Voraussetzung dafür geschaffen, weitergehende Untersuchungen einleiten zu können. Nach Vorliegen positiver volkswirtschaftlicher Ergebnisse dieser Untersuchungen muss die Finanzierung der Investitionen und der laufenden Betriebskosten sichergestellt werden. Dann könnte das Vorhaben in den SPNV-Investitionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Dies ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Realisierung des Projektes.

Im Falle der Reaktivierung müsste die LNVG die auf den niedersächsischen Teil der Verbindung entfallenden anteiligen Betriebskosten finanzieren, deren Höhe noch nicht bekannt ist. Eine Aussage zur Deckung der auf Niedersachsen entfallenden Betriebskosten kann daher zurzeit nicht gemacht werden.

Zu 3.:
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und des dargestellten Sach- und Verfahrensstandes ist eine einigermaßen verlässliche Prognose für den weiteren zeitlichen Ablauf bis hin zu einer Betriebsaufnahme nicht möglich.

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erstellt am:
11.11.2010

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