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Sanierungsmaßnahmen auf der B 439

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.11.2010 - TOP 29. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Mindermann, Swantje Hartmann, Ansgar Focke, Karl-Heinz Klare und Stephan Siemer (CDU)


Die Abgeordneten Mindermann, Swantje Hartmann, Ansgar Focke, Karl-Heinz Klare und Stephan Siemer (CDU) hatten gefragt:

Die nur fünf km lange B 439 verbindet die beiden Bundesstraßen B 51 und B 322 und hat hierdurch eine hohe verkehrliche Bedeutung für die Region. Mit über 5 000 Fahrzeugen pro Tag und mit einem überdurchschnittlichen hohen Lkw-Anteil von 17 % ist es von essentieller Bedeutung, einen optimalen baulichen Zustand der Straße zu bewahren.

Seit dem Jahr 2006 besteht die Absicht der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den innerörtlichen Bereich der B 439 im Ortsteil Heiligenrode zu sanieren. Nach der anfänglich fehlenden Planfeststellung ist derzeit eine fehlende Kostendeckung bei der Sanierungsmaßnahme festzustellen. Dabei gibt es immer wieder Hinweise von Anwohnern, dass ausgehend von schadhaften Stellen in der Fahrbahn es zu einer unerträglichen Lärmsituation kommt. Die zwischenzeitlichen Flickarbeiten am Straßenbelag stören nicht nur den Verkehrsfluss und die verkehrliche Sicherheit, sondern sind auch unwirtschaftlich. Zudem wurden in der Vergangenheit vermehrt Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ortskern von Heiligenrode beobachtet. Dies betrifft einen Abschnitt, in dem aufgrund räumlicher Gegebenheiten weder stationäre noch mobile Geschwindigkeitsmessungen erfolgen können.

Zur Herbeiführung der erforderlichen Verkehrssicherheit sind nunmehr dringend verschiedene kleinere bauliche Maßnahmen notwendig, die nur im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Sanierung wirtschaftlich herzustellen sind.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann und mit welchem Kostenvolumen ist die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an der B 439 geplant?
  2. Inwiefern wird den hohen Einfahrtsgeschwindigkeiten in die geschlossene Ortschaft Heiligenrode aus Richtung Fahrenhorst entgegengewirkt?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der Verkehrsströme in diesem Gebiet im Hinblick auf die Autobahnmaut und die damit einhergehenden Umgehungsverkehre?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die durchschnittliche Verkehrsbelastung einer Bundesstraße liegt bundesweit bei etwa 9200 Kfz/24h und einem Schwerlastanteil von ca. 8,5 %. Hinsichtlich der Gesamtverkehrsbelastung ist die B 439 somit eher als unterdurchschnittlich, bezüglich der Schwerverkehrsbelastung als durchschnittlich anzusehen.

Für die Maßnahme „Umbau der OD Heiligenrode mit Fahrbahnerneuerung im Zuge der B 439“ wurde das Planfeststellungsverfahren am 20.01.2010 eingeleitet. Mit einem Abschluss dieses öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens wird um den Jahreswechsel 2010/2011 gerechnet. Unabdingbare Voraussetzung für den Baubeginn dieser Umbau- und Erhaltungsmaßnahme ist aber das Vorliegen eines rechtsbeständigen Planfeststellungsbeschlusses. Danach wird es darum gehen, die Finanzierung für die gemeinschaftliche Maßnahme sicher zu stellen. Neben dem Bund entfallen auch Kosten auf den Landkreis Diepholz und die Gemeinde Stuhr.

Zu den Bundesfernstraßenmitteln ist festzustellen, dass im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes viele Neubauprojekte begonnen wurden, die jetzt ausfinanziert werden müssen. Hierdurch ist ein gewisser „Stau“ bei den Um- und Ausbaumaßnahmen, aber auch bei den Erhaltungsmaßnahmen entstanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Wie in der Einleitung bereits ausgeführt, muss zunächst ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau wird dann im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel über die Umsetzung der Maßnahme entscheiden. Insoweit ist die Angabe eines verbindlichen Baubeginns derzeit noch nicht möglich.

Für das Straßenbauvorhaben in Heiligenrode im Zuge der B 439 sind Gesamtkosten in Höhe von 815 000 € veranschlagt. Davon entfallen ca. 740 000 € auf den Bund, ca. 25 000 € auf den Landkreis Diepholz und ca. 50 000 € auf die Gemeinde Stuhr.

Zu 2.:
Innerhalb des Streckenbereichs Heiligenrode hat sich erfreulicherweise in den letzten 10 Jahren keine Unfallhäufung ergeben. Weil sich die polizeiliche Verkehrsüberwachung, und hier insbesondere die Geschwindigkeitsüberwachung, ausschließlich am Unfallgeschehen orientiert, erfolgt keine gezielte Überwachung von Seiten der Polizei. Wegen der örtlichen Gegebenheiten sieht auch der Landkreis Diepholz keine Möglichkeit für eine Geschwindigkeitsüberwachung. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme ist daher von der Gemeinde Stuhr beabsichtigt, einen Fahrbahnteiler als optisches und zugleich verkehrsberuhigendes Element zu Beginn der geschlossenen Ortschaft einbauen zu lassen.

Zu 3.:
Unter Berücksichtigung der bisherigen Verkehrsentwicklung auf der B 439, den Auswertungen von benachbarten Dauerzählstellen im Zuge der B 51 und der B 61, die einen relativ konstanten Pkw- und Schwerlastverkehr aufweisen, und der vorgesehenen Erweiterungen des Bundesfernstraßennetzes (6-spuriger Ausbau der A 1 und Bau der A 20) erwartet die Landesregierung keine wesentliche Änderung der Verkehrsbelastung im Bereich Heiligenrode.

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erstellt am:
11.11.2010

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