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Autobahnmaut für LKW

Die Abgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte gefragt:

Seit der Einführung der Autobahnmaut für Fahrzeuge über 12 t zulässigem Gesamtgewicht im Jahr 2004 hat der Güterverkehr auf Bundesstraßen und Landstraßen auch in Niedersachsen stark zugenommen. Stark befahren ist z. B. die L 135 zwischen Bremen/Ritterhude-Ihlpohl und der Anschlussstelle Bremerhaven-Süd. Im Bereich der Ortschaften Heilshorn und Garlstedt sind die Anwohner besonders betroffen. „Sie klagen über Lärm und Vibrationen, schlechter werdende Straßen, Endloskolonnen hinter landwirtschaftlichen Maschinen, riskante Überholmanöver und die Schwierigkeiten, in der Hauptverkehrszeit überhaupt mit einem Treckergespann aus einer Hofeinfahrt über die Landstraße zu kommen“ (Osterholzer Kreisblatt vom 23. Juli 2010).

Zwar sieht die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Auswertung der Unfallzahlen vom August 2008 im Bereich der Ortschaft Heilshorn keinen Unfallschwerpunkt, doch berichten die Anwohner oft von brenzligen Situationen durch Raser und gefährliche Überholmanöver. Sie beob­achten auf Eigeninitiative das Verkehrsaufkommen genau, nahmen eigene Messungen etc. vor. Zudem gibt es immer wieder schwere Unfälle, wenn Fahrzeuge auf die Landstraße einbiegen und von überholenden Fahrzeugen auf der L 135 übersehen werden.

Des Weiteren werden vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der Ampelanlage missachtet, was besonders für die Schulkinder, die die Straße an der Ampel überqueren, gefährlich ist. Auf eigene Initiative engagieren sich die Bewohner aus Heilshorn bereits seit März 2008 als Schülerlotsen, um ihren Kindern einen sicheren Weg zur Schule zu bieten.

Neben den Gefahren durch zu schnelles Fahren und rücksichtslose Fahrweisen sind die Anwohner ebenfalls stark vom Lärm und durch Lastwagen ausgelöste Vibrationen betroffen. Die Auswirkungen von Lärm auf den Organismus sind hinlänglich erforscht. Demnach sollte es selbstverständlich sein, Anwohner von viel befahrenen Straßen bestmöglich zu schützen. Diese machten für die L 135 bereits mehrere Vorschläge, um ihre Situation zu verbessern. So wünschen sich die Anwohner eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung und ein durchgängiges Überholverbot. Ebenfalls möglich sei die Sperrung der Landstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Es gibt bereits diverse Ausweichstrecken, die für den Lkw-Verkehr gesperrt sind oder zu mautpflichtigen Strecken umgewandelt wurden. Beispiele hierfür sind die Bundesstraße 8 zwischen Straßkirchen und Osterhofen, die Bundesstraße 9 zwischen Mainz und Worms und die Bundesstraße 254 zwischen Alsfeld und Kassel.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Lage an der L 135?
  2. Wie schätzt die Landesregierung die besonders prekäre Lage in den Ortschaften Heilshorn und Garlstedt ein?
  3. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Zahl der Lastkraftwagen, die die L 135 täglich befahren?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrsentwicklung auf der L 135 in den nächsten Jahren ein?
  5. Was unternimmt die Landesregierung, um Anwohner an viel befahrenen Landstraßen vor Lärm zu schützen?
  6. Sieht die Landesregierung Bedarf, die Bewohner an der L 135 besonders zu schützen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind möglich? Wenn nein, warum nicht?
  7. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mautausfälle in Niedersachsen, die durch das Befahren von Ausweichstrecken entstehen?
  8. Wie hoch ist dieser Ausfall durch das Ausweichen auf die L 135?
  9. Gibt es Planungen in Niedersachsen, Mautausweichstrecken für Lastkraftwagen zu sperren? Wenn ja, ist dieses Vorgehen eine Option für die L 135? Wenn nein, warum nicht?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 14.11.2010 wie folgt:

Die L 135 zwischen Bremen und Bremerhaven wird seit der Einführung der LKW-Maut hinsichtlich möglicher Mautausweichverkehre beobachtet, da sie in einer direkten Parallellage zur A 27 verläuft. Hierbei wurde in den letzten Jahren eine Zunahme des Schwerverkehrs festgestellt.

Trotz dieser Verkehrszunahme ist die L 135 in diesem Streckenabschnitt für ihren Ausbauzustand lediglich durchschnittlich stark belastet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die L 135 ist als ehemalige Bundesstraße 6 eine gut ausgebaute Landesstraße. Die Verkehrsbelastungen liegen mit rund 7200 Kfz/d und einem Schwerverkehrsanteil von rund 12 % für eine Landesstraße in einer normalen Größenordnung.

Zu 2.:
Die kurzen Ortsdurchfahrten von Heilshorn und Garlstedt im Zuge der L 135 weisen keine Besonderheiten auf. In einem landesweiten Vergleich von Ortsdurchfahrten fallen sie weder in Bezug auf Verkehrsunfälle, Verkehrsgefährdung noch durch hohe Verkehrsbelastungen auf.

Zu 3.:
Im Zuge der L 135 werden relativ häufig die Verkehrsbelastungen im Bezug auf den Schwerverkehr ermittelt.

Im November 2009 wurde im Bereich der Ortschaft Garlstedt eine 7-tägige Verkehrszählung durchgeführt. Hierbei ergab sich eine Verkehrsbelastung von rund 7200 Kfz/d mit einem Schwerverkehrsanteil von 12% (860 Fahrzeuge). Von den 860 Fahrzeugen waren rund 530 Fahrzeuge länger als 10 Meter und können somit größtenteils als mautpflichtiger Verkehr eingestuft werden.

Zu 4.:
In den nächsten Jahren werden keine erheblichen Verkehrszuwächse im Zuge der L 135 erwartet.

Zu 5.:
Die Anwohner von viel befahrenen Landstraßen werden gemäß den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie- StV) vom 23. November 2007 geschützt.

Zu 6.:
Da es sich bei den o.a. Ortsdurchfahrten um kurze Ortsdurchfahrten handelt, die durchschnittlich belastet sind, werden keine besonderen Maßnahmen ergriffen.

Zu 7. und 8.:
Zu möglichen Mautausfällen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu 9.:
In Niedersachsen wurden bereits Mautausweichstrecken für den Durchgangsschwerverkehr über 12 t gesperrt.

Für die L 135 ist dies allerdings keine Option. Eine mögliche Sperrung wurde bereits mit der Polizei und den unteren Verkehrsbehörden Anfang 2010 erörtert. Auf Grund der hohen Anforderungen der Rechtsprechung an die erheblichen Auswirkungen der Mautausweichverkehre auf die Ordnung des Verkehrs (Verkehrsablauf, Verkehrsverhalten, Lärmsituation der Wohnbevölkerung) wurde von einer Sperrung abgesehen, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.

Zudem pendelt ein Großteil der verlagerbaren Schwerverkehre zwischen Bremen und Bremerhaven und wäre auf Grund der Entfernung von rund 45 km nicht von dem Durchfahrtsverbot umfasst.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2010

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