EU-Wirtschaftsförderung / Fachkräfte bei der NBank
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010 - TOP 22. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Enno Hagenah (GRÜNE)
Die Abgeordneten Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Niedersachsen verteilt Wirtschaftsmittel der EU. Das Antragsverfahren ist in der Regel aufwändig und intensiv. Nach Auszahlung der EU-Fördergelder hat die NBank anschließend zeitnah zu prüfen, ob die bewilligten Mittel entsprechend den Genehmigungen verwendet worden sind, um einen Missbrauch zu verhindern. Außerdem bleibt der Abschluss eines geförderten Projektes formal so lange offen, bis die NBank dem Empfänger der Fördermittel bestätigt, dass er die Mittel korrekt verwendet hat. Doch genau diese Nachweisprüfungen scheinen die NBank seit Längerem massiv zu überfordern. Monate bis Jahren vergehen, bis die NBank in der Lage ist, die Abrechnungen und Zwischenabrechnungen von Projekten, die mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, zu überprüfen. Damit können Antragsteller ihr Projekt nicht abschließen, sie wissen zudem nicht, ob sie möglicherweise überbezahlte Beträge zurück zu überweisen haben und/oder sie erhalten vor allem solange keine weiteren ausstehenden Teilbeträge, solange die NBank die jeweilige Zwischennachweisprüfung aufschiebt. Die Rückstände bei der Nachweisprüfung können in letzter Konsequenz dazu führen, dass das Land nicht in der Lage ist, einen Zahlungsantrag beim Bund auf Auszahlung der EFRE-Mittel zu stellen mit der Folge, dass die Projekte zunächst aus Landesmitteln vorzufinanzieren wären.
Wir fragen die Landesregierung:
- Nach wie vielen Monaten nach Eingang der Zwischenabrechnungen bzw. Schlussabrechnungen der Zuwendungsempfänger wird von der NBank die Überprüfung der Verwendung der EFRE-Mittel durchschnittlich abgeschlossen und den Antragstellern eine Prüfmitteilung zugestellt, und wie viele Nachweisprüfungen stehen derzeit noch aus?
- In welchem Umfang haben die Rückstände bei der Nachweisprüfung dazu geführt, dass Zahlungsanträge nicht oder nicht rechtzeitig beim Bund gestellt werden konnten, und in welcher Höhe hat das Land Projekte aus Landesmitteln gegebenenfalls schon vorfinanziert?
- Wie schätzt sie die Ressourcenverteilung innerhalb der NBank ein, wenn das Antragswesen zwar sorgfältig begleitet wird, aber anschließend die Kräfte bei der Nachweisprüfung fehlen, und wann bzw. in welcher Weise wird die Landesregierung an diesem Umstand etwas ändern?
Die Prüfungs- und Auszahlungstätigkeiten in der NBank erfolgen grundsätzlich auf Basis des jeweiligen Bewilligungsbescheides. Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den EFRE-Förderprogrammen die Fördermittel im Erstattungsverfahren beantragt und ausgezahlt werden. In der Regel werden 90 % der Fördermittel über die Mittelabrufe je Förderfall als Zwischenabrechnung laufend über den Projektzeitraum abgerufen. Mit dem Mittelabruf erklärt der Fördernehmer seine bisherigen Ausgaben mit Vorlage der jeweiligen Belege. Diese werden alle im Rahmen einer Vollbelegsprüfung durch die NBank geprüft. Erst auf Basis der in der Prüfung anerkannten Ausgaben wird der Erstattungsbetrag für den Fördernehmer ermittelt und an diesen ausgezahlt.
Die für die Schlussabrechnung notwendige Verwendungsnachweisprüfung hat in der Regel Einfluss auf die Restrate von 10 % der bewilligten Mittel und erfolgt ebenfalls im Erstattungsverfahren. Unabhängig davon kann die Prüfung zu Widerrufen und Rückforderungen führen.
Es werden also nicht wie in der Anfrage beschrieben nach Auszahlung der Mittel die Angaben der Fördernehmer geprüft, sondern immer vor Auszahlung. Damit erhält der Fördernehmer abhängig von der Erreichung des Zuwendungszwecks die notwendige Sicherheit, dass er die erhaltenen Fördermittel zweckentsprechend einsetzt. Es erfolgt also seitens der NBank auch über die notwendigen Prüfungstätigkeiten eine enge Begleitung des jeweiligen Projekts. Da der Fördernehmer die Ausgaben immer vorfinanziert, steht der Durchführung seines Projekts nichts entgegen.
Zwischennachweise haben in der Regel auf das Auszahlungsgeschehen keinen Einfluss. Es ist im Zwischennachweis insbesondere zu prüfen, ob das Projektziel wie geplant bzw. bewilligt auch erreicht werden kann. Dieses erfolgt über einen Sachbericht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Mittelabrufe als Zwischenabrechnungen werden in der Regel innerhalb eines Monats geprüft und ausgezahlt. Abweichungen hiervon gibt es derzeit leider in mehreren Förderprogrammen. Aktuell liegen 302 offene Mittelabrufe vor.
Verwendungsnachweise sollen im Rahmen der Schlussabrechnung i.d.R. innerhalb von drei Monaten geprüft und die ermittelte Restrate ausgezahlt werden. Aktuell liegen der NBank 331 Verwendungsnachweise zur Prüfung vor. Bei 282 Vorgängen beträgt die Bearbeitungsfrist mehr als drei Monate. Bei 46 Vorgängen besteht eine längere Prüfungsfrist, so dass es bei 236 Vorgängen zu Verzögerungen kommt. In diesen 236 Vorgängen sind auch Verwendungsnachweise enthalten, bei denen der Zuwendungsempfänger seiner Vorlagepflicht verspätet nachkommt.
Wegen der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Förderprogramme ist ein durchschnittlicher Wert für die Dauer von Zwischen- und Schlussabrechnungen in den EFRE-Programmen nicht aussagefähig.
Zu 2.:
Die Anzahl der bei der NBank derzeit vorhandenen und sich in Bearbeitung befindenden Nachweisprüfungen hatte bislang keinen Einfluss auf das Erstellen von Zahlungsanträgen durch das Land. Damit wird auch zukünftig nicht gerechnet. Gemäß dem gegenüber der Europäischen Kommission geltenden „Erstattungsprinzip“ hat das Land grundsätzlich alle Ausgaben aus den EFRE-Programmen zunächst aus Landesmitteln unabhängig vom Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfungen vorzufinanzieren. Um etwaige Zinsbelastungen durch die Vorfinanzierung weitestgehend zu vermeiden, hat die Europäische Kommission Vorschusszahlungen zu Beginn der Förderperiode 2007-2013 an die Mitgliedstaaten geleistet. In Niedersachsen belaufen sich diese auf über 90 Mio. €.
Im Jahr 2010 sind rund 51 Mio. € von dem Land vorfinanziert worden. Dieses Vorgehen entspricht der langjährigen Praxis und ergibt sich aus dem für die Strukturfonds geltendem Erstattungsprinzip. Das Land hat in dieser Woche gerade zwei Zahlungsanträge in einer Gesamthöhe von über 160 Mio. € für die in Niedersachsen geltenden Programme (Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) gestellt. Nach Aussage der Kommission werden diese noch im Laufe des Monats Dezember 2010 zur Auszahlung gebracht und vom Land vereinnahmt werden können.
Zu 3.:
Die Wirtschaftskrise hat besonders in 2009 dazu geführt, dass die NBank durch das Konjunkturpaket und zusätzliche Maßnahmen mehr Personal für die zielgerichtete Beratung und in der Folge auch das Bewilligungsgeschäft eingesetzt hat. Um den hieraus entstehenden Anstieg des Personalbedarfs in der Nachweisprüfung abzudecken, hat die NBank bereits reagiert und geht auf mehreren Ebenen derzeit wie folgt vor:
- Interne Umsetzung von bisher 20 Mitarbeitern in die Nachweisprüfung über alle Förderprogramme
- Reorganisation sämtlicher mit der Förderung beschäftigter Abteilungen. Bewilligung und Nachweisprüfung der Förderfälle werden ab November 2010 nicht mehr in getrennten Abteilungen, sondern in einer Gruppe bearbeitet. Dadurch können Schnittstellen reduziert, Doppelarbeiten vermieden und das Personal flexiblerer eingesetzt werden.
- Konsequente Prozessoptimierung
- Zusätzliche Einstellung von bis zu 20 befristeten Mitarbeitern für alle Förderprogramme
Wir gehen in Übereinstimmung mit der Planung der NBank davon aus, dass so die Rückstände bis 31.08.2011 abgearbeitet werden können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.12.2010