Instandhaltung von Straßen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21.01.2011 - TOP 27. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE)
Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:
Schon zur Halbzeitbilanz des Winters 2010/2011 alarmieren die Kommunen die Öffentlichkeit mit Horrorzahlen über den Instandhaltungsstau bei der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Auf 25 Milliarden Euro hat sich laut Pressemeldungen nach Recherche des Gemeindebundes das Schadensvolumen bereits auf den kommunalen Straßen in Deutschland summiert. Allein die Schäden aus dem laufenden Winter betragen danach bereits 3,5 Milliarden Euro. Zu derart hohen Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen sehen sich die Kommunen wirtschaftlich nicht in der Lage und fordern zusätzliche Unterstützung.
Gleichzeitig ist aufgrund aktueller Zustandsberichte auch hinsichtlich der Landesstraßen ein erheblicher Instandhaltungsstau zu verzeichnen, der mit den bisher eingestellten Haushaltsmitteln nicht ausreichend abgebaut werden kann. Zudem machen die aktuellen reparaturbedingten Autobahnsperrungen deutlich, dass selbst die im Vergleich noch gut erhaltenen Bundesverkehrswege durch den zunehmenden Lkw-Verkehr und die Wintereinflüsse an ihre Grenzen stoßen.
Offen bleibt in der bisherigen öffentlichen Debatte, woher die Mittel für zusätzliche Infrastrukturinstandhaltung kommen können und wie eine gerechtere Verteilung der Lasten aus der zunehmenden Abnutzung der Straßen bewerkstelligt werden kann. Vertreter des niedersächsischen Verkehrsministeriums sprechen z. B. von der 10 000-fachen Abnutzungswirkung eines beladenen Lkw gegenüber der eines Pkw. Mauteinnahmen durch Lkw-Nutzung der Straßen, abgesehen von der Frage, ob sie für die Behebung aller von Lkw verursachten Belastungen auskömmlich ist, erzielt bisher aber nur der Bund und weder die Länder noch die Gemeinden.
Ich frage die Landesregierung:
- Unterstützt und teilt sie den Notruf der kommunalen Ebene nach zusätzlichen Mitteln zur Infrastrukturerhaltung, und welche Vorschläge zur Lösung des Problems kann sie beitragen?
- Welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Behebung der Schäden auf Landes- und Gemeindestraßen insbesondere durch den Lkw-Verkehr hält die Landesregierung für möglich und sinnvoll?
- Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Neuverschuldungsverbotes der öffentlichen Hände sind auch Umfinanzierungsmöglichkeiten innerhalb der vorhandenen Haushalte zur Erhöhung der Erhaltungsbudgets zu prüfen. In wieweit hält die Landesregierung es für sinnvoll, die bisher für Straßenneubau vorgehaltenen Mittel zukünftig auch für die bedarfsgerechte Substanzerhaltung zu verwenden?
Zweifellos lässt der bisherige Verlauf des Winters 2010/2011 erkennen, dass auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden an der Straßeninfrastruktur zu erwarten sind.
Der Umfang dieser Schäden kann derzeit noch nicht abschließend bilanziert werden.
Bilanz wird nach dem Ende des Winters gezogen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Erhaltung der kommunalen Straßeninfrastruktur bzw. die Verwendung der kommunalen Mittel obliegt den Kommunen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises.
Zu 2.:
Sofern der Fragesteller in seiner Frage auf die Erhebung einer LKW-Maut auf den Landesstraßen und kommunalen Straßen zielt, entspricht dies nicht der Position der Landesregierung.
Zu 3.:
Bundesfernstraßen:
- Die Länder können sowohl im Straßenneubaubereich, als auch bei der Substanzerhaltung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit flexibel agieren.
Landesstraßen:
- Der Straßenneubau wurde bereits Mitte der 80’er Jahre eingestellt. Insofern können auch keine Mittel zur Substanzerhaltung verlagert werden.
Kommunale Straßen:
- Die Verwendung der Haushaltsmittel obliegt allein den Kommunen.
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erstellt am:
21.01.2011