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Wie sieht die Bilanz der Übergangssysteme f. Jugendliche ohne Ausbildungsplatz in Niedersachsen aus?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.01.2011 - TOP 21. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefragt:

Nach dem im Juni 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten Bundesbildungsbericht 2010 haben selbst im wirtschaftlichen Boomjahr 2008 über 34 % der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hochschulzugangsberechtigung und damit rund 400 000 Jugendliche weder einen betrieblichen Ausbildungsplatz im dualen System noch eine qualifizierte Berufsausbildung im Schulberufssystem gefunden. Sie befinden sich im beruflichen Übergangssystem, zu dem laut Definition des Bundesbildungsberichts 2006 jene Angebote gehören, die unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung liegen bzw. zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen.

Betroffen sind vor allem Schulabgängerinnen und ‑abgänger ohne Abschluss oder mit maximal einem Hauptschulabschluss. Diese Gruppe nimmt laut vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenem BIBB-Report 11/2009 zu 42 % an Maßnahmen des Übergangssystems teil. Jedoch müssen auch 23 % der Schulabgängerinnen und ‑abgänger mit einem mittleren Bildungsabschluss zunächst mit Maßnahmen des Übergangssystems Vorlieb nehmen.

Im Rahmen dieses Übergangssystems werden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, mehrerer Bundesministerien, des Landes, zum Teil kofinanziert vom Europäischen Sozialfonds und den Kommunen als Trägern der Jugendhilfe, angeboten. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung verbringt jeder Schulabgänger mit maximal einem Hauptschulabschluss ca. 1,4 Jahre im Übergangssystem. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel vom 14. Dezember 2009 ist der Begriff „Übergangssystem“ ein doppelter Etikettenschwindel: Die Förderungen führten nicht zum Übergang in den Beruf, und von einem System könne erst recht keine Rede sein. Es handele sich um ein „unkoordiniertes Nebeneinander von Angeboten und Maßnahmen“, zitiert der Spiegel die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, der auch Vertreter der Jugendämter angehören. Experten wie Prof. Dieter Euler (Universität St. Gallen) kritisieren, dass zahlreiche Jugendliche durch Maßnahmenkarrieren vagabundierten und dabei lediglich die Erfahrung machten, nicht gebraucht zu werden. Ähnlich argumentiert der Sozialforscher Prof. Martin Baethge (Universität Göttingen). Der Berufs- und Betriebspädagoge Prof. Gerhard Zimmer (Universität Hamburg) fordert deshalb, das berufliche Übergangssystem gehöre komplett abgeschafft. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung schlägt in seinen im Dezember 2007 vorgelegten „Handlungsvorschlägen für die berufliche Qualifizierung junger Menschen“ eine grundlegende Reform der Übergangssysteme vor, die eine horizontale und vertikale Kooperation aller in Betracht kommenden Ministerien und Dienststellen auf allen Ebenen einschließt.

Nach der von der Bertelsmann-Stiftung im Oktober 2008 veröffentlichten Studie „Volkswirtschaftliche Potenziale am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt“ belaufen sich die jährlichen Kosten des Übergangssystems bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit auf 5,6 Mrd. Euro (Zahlen des Jahres 2006). Laut niedersächsischem Länderbericht der genannten Studie der Bertelsmann-Stiftung beliefen sich die Kosten der außerschulischen Förderprogramme des Übergangssystems in Niedersachsen im Jahre 2007 auf ca. 41 Mio. Euro, davon 33,5 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Hinzu kommen Kosten des Landes und der kommunalen Schulträger von rund 380 Mio. Euro für berufsvorbereitende Maßnahmen an berufsbildenden Schulen. Bezogen auf eine Schulabgängerin/einen Schulabgänger mit maximal einem Hauptschulabschluss, beziffert die Bertelsmann-Stiftung die Kosten im Bereich der Förderung von Integration in Ausbildung und Beschäftigung auf 14 700 Euro pro Kopf - der zweithöchste Wert aller Bundesländer.

Wir fragen die Landesregierung:

I. Aktuelle Ausbildungssituation

1. Wie viele Schulabgängerinnen und ‑abgänger jeweils der Jahre 2005 bis 2009 (absolut und anteilig zur Gesamtheit) haben im Anschluss an die allgemeinbildende Schule

a) eine Berufsausbildung im dualen System angetreten,
b) eine qualifizierte Ausbildung im Schulberufssystem begonnen,
c) ein Studium aufgenommen,
d) eine Vollzeit-Erwerbsarbeit begonnen oder
e) tauchen in keiner Statistik mehr auf?

2. Wie viele Schulabgängerinnen und ‑abgänger der Jahre 2005 bis 2009 ohne Hochschulzugangsberechtigung (absolut und anteilig zur Gesamtheit) haben weder einen Ausbildungsplatz im dualen System noch eine qualifizierte vollzeitschulische Berufsausbildung angetreten und befinden sich in Maßnahmen des Übergangssystems?

3. Wie hoch sind die Zahl und der prozentuale Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Jahre 2005 bis 2009, die nach der allgemeinbildenden Schule Maßnahmen des Übergangssystems absolvieren bzw. absolviert haben, die

a) keinen Schulabschluss,
b) einen Hauptschulabschluss,
c) einen Realschulabschluss haben?

4. Wie viele niedersächsische Jugendliche befinden sich derzeit (unabhängig vom Zeitpunkt des Verlassens der allgemeinbildenden Schule) in einer Maßnahme des Übergangssystems?

II. Verteilung der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen des Übergangs­systems und Träger der Maßnahmen

5. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Bildungsmaßnahmen des Übergangssystems an niedersächsischen berufsbildenden Schulen, die weder im Rahmen einer dualen Berufsausbildung, einer vollqualifizierenden schulischen Berufsausbildung noch zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung absolviert werden?

6. Wie viele Schülerinnen und Schüler niedersächsischer berufsbildender Schulen besuchen im laufenden Schuljahr folgende Maßnahmen:

a) die Berufseinstiegsklasse,
b) das Berufsvorbereitungsjahr,
c) die einjährige Berufsfachschule,
d) die zweijährige Berufsfachschule?

7. Welche allgemeinbildenden Schulabschlüsse weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Maßnahmen zu welchen Anteilen auf?

8. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren derzeit Maßnahmen in niedersächsischen Jugendwerkstätten? Über welche allgemeinbildenden Schulabschlüsse verfügen diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu welchen Anteilen?

9. Welche Träger betreiben in Niedersachsen jeweils wie viele Jugendwerkstätten mit jeweils wie vielen Plätzen?

10. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach den §§ 61/61 a SGB III an. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Jahr 2009 Maßnahmen in diesem Rahmen absolviert? Welche allgemeinbildenden Bildungsabschlüsse wiesen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu welchen Anteilen zu Beginn der Maßnahme auf?

11. Wie viele und welche Träger bieten in Niedersachsen wo BvB-Maßnahmen an?

12. Wie viele Personen wurden in Niedersachsen 2009 im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert, die ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum in einem Betrieb vorsieht?

III. Erfolge der Maßnahmen des Übergangssystems

13. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

a) der Berufseinstiegsklasse,
b) des Berufsvorbereitungsjahres,
c) der einjährigen Berufsfachschule,
d) des Berufsgrundbildungsjahres

hat die besuchte Maßnahme jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 vorzeitig abgebrochen, ohne im Anschluss eine Berufsausbildung zu beginnen?

14. Welcher jährliche Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 13 a bis d hat in den Jahren 2004 bis 2009 einen höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht (bitte nach Schulformen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)?

15. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 13 a bis d hat in den Jahren 2004 bis 2009 im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme einen Ausbildungsplatz im dualen System gefunden oder eine vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen?

16. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 13 a bis d ist jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 im Anschluss an die Maßnahme in eine weitere Maßnahme des Übergangssystems gewechselt?

17. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 13 a bis d der Jahre 2004 bis 2006 hat auch zwei Jahre nach Beendigung der Maßnahme noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden oder eine vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen?

18. Zu welchen Anteilen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Jugendwerkstätten die Maßnahme vorzeitig abgebrochen, ohne anschließend in eine „höherwertige“ Maßnahme, in eine Berufsausbildung oder in eine Erwerbstätigkeit einzumünden?

19. Wie hoch ist der Anteil der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen niedersächsischer Jugendwerkstätten der Jahre 2004 bis 2009, der im Rahmen der Maßnahme einen höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschluss erworben hat?

20. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Jugendwerkstätten hat im Anschluss

a) eine weitere Maßnahme des Übergangssystems an einer berufsbildenden Schule,
b) eine weitere Maßnahme des Übergangssystems außerhalb einer berufsbildenden Schule,
c) eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen oder
d) eine Erwerbsarbeit aufgenommen?

21. Welche signifikanten Unterschiede hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen von Jugendwerkstätten gibt es gegebenenfalls regional bzw. bei unterschiedlichen Trägern?

22. Das Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sieht für Maßnahmen im Rahmen dieses Programms, die längstens über einen Zeitraum von zehn Monaten durchgeführt werden können, eine individuelle Beratung und Bildungsbegleitung und eine Aufteilung des Maßnahmenbündels in Phasen vor (Eingangsanalyse, Grundstufe, Förderstufe und Übergangsqualifizierung). Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Erfolg dieser Maßnahmen hinsichtlich der Einmündung in eine anschließende duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung vor?

23. Welcher Anteil der im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung geförderten Jugendlichen findet im Anschluss einen Ausbildungsplatz im selben Betrieb, in dem auch Einstiegsqualifizierung gefördert wurde, oder in einem anderen Betrieb?

24. Wie, in welchen Abständen und nach welchen Kriterien evaluiert die Landesregierung die nicht von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Bund angebotenen Maßnahmen des Übergangssystems?

25. Welche anderen Erfolgskriterien über das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses, eines Ausbildungsplatzes im dualen System, der Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung oder der Einmündung in Erwerbsarbeit hinaus werden bei der Evaluation von den Trägern benannt?

26. Welche besonderen Probleme sind der Landesregierung von den Maßnahmenträgern mitgeteilt worden?

IV. Kosten der Maßnahmen

27. Wie hoch sind die Kosten für Maßnahmen des Übergangssystems jeweils in den Jahren 2004 bis 2009 in Niedersachsen insgesamt, und zu welchen Anteilen werden diese Kosten getragen

a) vom Bund,
b) von der Bundesagentur für Arbeit,
c) vom Land Niedersachsen,
d) von den Kommunen,
e) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds,
f) von sonstigen Kostenträgern (bitte benennen)?

28. In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten beim Land und beim Schulträger für einen Schulplatz in der Berufseinstiegsklasse, im Berufsvorbereitungsjahr und in der einjährigen Berufsfachschule (sofern die Kosten zwischen den Schulformen deutlich differieren, bitte einzeln aufführen)?

29. Wie unterscheiden sich gegebenenfalls die Kosten der an berufsbildenden Schulen durchgeführten Maßnahmen des Übergangssystems bei öffentlichen und privaten Schulträgern?

30. Wie hoch sind die jährlichen Kosten pro Platz in einer Jugendwerkstatt (gegebenenfalls Spannweite angeben)?

31. In welcher Höhe belaufen sich die monatlichen Kosten für Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer?

32. In welcher Höhe entstehen Kosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer, die/der im Anschluss an die Maßnahme des Übergangssystems eine Berufsausbildung im dualen System, eine vollzeitschulische Berufsausbildung oder einer Vollzeiterwerbsarbeit aufgenommen hat

a) in vollzeitschulischen Maßnahmen des Übergangssystems gemäß III 13 a bis d,
b) in Jugendwerkstätten,
c) in Berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit,
d) durch Förderung der Einstiegsqualifizierung?

V. Unterstützung der Betroffenen, Koordination von Maßnahmen

Zur individuellen Unterstützung der Jungendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf wurden in Niedersachsen Pro-Aktiv-Centren (PACE) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover eingerichtet. Ihre Aufgabe soll es u. a. sein, Doppelbetreuung und Maßnahmenketten zu vermeiden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des von 2007 bis 2013 laufenden Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss ein regionales Übergangsmanagement in drei niedersächsischen Landkreisen etabliert, dessen Aufgabe es u. a. ist, das Übergangssystem Schule/Beruf zu erfassen, transparent zu machen und die unterschiedlichen Akteure miteinander zu vernetzen.

33. In welcher Weise und von wem werden die Pro-Aktiv-Centren über Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf informiert?

34. Welche Maßnahmen werden seitens der Pro-Aktiv-Centren im Falle von Problemen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz ergriffen?

35. Wie wird die Zusammenarbeit mit den örtlichen Agenturen für Arbeit und den Pro-Aktiv-Centren organisiert?

36. In welcher Weise und auf wessen Initiative (Pro-Aktiv-Centrum, Arbeitsagentur, Schulabgängerin/-abgänger selbst) findet eine Beratung/Unterstützung derjenigen statt, die nach der allgemeinbildenden Schule bis zu welchem Stichtag keinen Ausbildungsplatz oder keine vollzeitschulische Berufsausbildung gefunden haben?

37. Wer ist Projektträger der niedersächsischen Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss?

38. In welcher Weise besteht eine Zusammenarbeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss mit den örtlichen Pro-Aktiv-Centren?

39. Wie wirkt sich die explizit auf die Übergangssysteme ausgerichtete Arbeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms für die Jugendlichen aus, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben? Gegebenenfalls wie unterscheiden sich die Teilnehmerzahlen an den einzelnen Maßnahmen des Übergangssystems in den drei beteiligten niedersächsischen Landkreisen von jenen Regionen, die nicht an diesem Projekt teilnehmen? Gibt es Unterschiede zum Zeitraum vor Beginn der Projekte?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkungen/Präambel

Die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung legt die Grundlage für ein eigenverantwortliches Leben der jungen Menschen und zielt auf eine reibungslose Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Zielsetzung hat sehr hohe Priorität. Dafür setzen wir uns u. a. mit den übrigen Arbeitsmarktpartnern in der Qualifizierungsoffensive Niedersachsen und im Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ein. Gemeinsam mit Kammern, Verbänden und Arbeitsagenturen setzen wir auf eine Stärkung der dualen Ausbildung und verfolgen nachdrücklich das Ziel, jedem Jugendlichen ein Angebot zu machen.

Für die Landesregierung ist die Berufsausbildung im dualen System mit ihrer einzigartigen Verbindung von theoretischem und praktischem Lernen in Schule und Betrieb eine tragende Säule des Qualifikationssystems, die für die Mehrheit der Jugendlichen die berufliche wie auch persönliche Startposition für ein eigenständiges und wirtschaftlich unabhängiges Leben bedeutet, um so auf eigenen Beinen zu stehen.

Die gemeinsamen Anstrengungen im Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs sind erfolgreich. So hat die Wirtschaft die Zielmarke aus dem Pakt von jährlich 3 000 neuen Ausbildungsplätzen in jedem Jahr deutlich übertroffen. Seit dem Start des Ausbildungspaktes konnten über 49 000 neue Ausbildungsplätze in Niedersachsen gewonnen werden. Mit dem gezielten Einsatz von Fördermitteln hat die Landesregierung für Jugendliche zahlreiche Chancen für die Aufnahme einer Ausbildung geschaffen.

Ergänzend sind alle Maßnahmen der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Ausbildungsfähigkeit unserer Jugendlichen durch eine Stärkung der Basisqualifikationen sowie die Förderung von sozialen und humanen Kompetenzen sicherzustellen, und den Übergang von der Schule in Ausbildung zu verbessern und zu erleichtern. Die berufsbildenden Schulen flankieren diese Bemühungen.

Die Lage auf dem niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. So konnte die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge seit dem Jahr 2005 kontinuierlich gesteigert werden. Im Ausbildungsjahr 2007/2008 wurden mit fast 60 000 neuen dualen Verträgen sogar der höchste Stand seit dem Jahr 1992 erreicht. Selbst im Krisenjahr 2009 hatte Niedersachsen nur einen sehr moderaten Rückgang der neu abgeschlossenen Verträge von 4,1 % zu verzeichnen, während bundesweit die Zahl der abgeschlossenen Verträge um 8,2 % zurückgegangen ist. Im gerade zu Ende gegangenen Ausbildungsjahr ist die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge um 1,6 % gestiegen, was bundesweit die drittbeste Entwicklung darstellt.

Zudem konnte in Niedersachsen von 2005 bis 2009 auch die Anzahl der jungen Menschen, die eine vollqualifizierende Berufsausbildung, d. h. eine Ausbildung im dualen System, eine Berufsausbildung an berufsbildenden Schulen, eine Ausbildung für Berufe im Gesundheits- oder Sozialwesen sowie eine Beamtenausbildung absolvierten, um 6 % gesteigert werden, während im Bundesdurchschnitt ein Rückgang um 2,1 % zu verzeichnen war.

In Niedersachsen konnten trotz der Krise zum Ende des Ausbildungsjahres 2009/2010 zum dritten Mal in Folge mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unversorgte Bewerber vermeldet werden.

Die bessere Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt wirkt sich auch auf das sogenannte Übergangssystem in Niedersachsen aus. So ist die Zahl der Schulabgänger, die zunächst keinen Ausbildungsplatz fanden und in eine Maßnahme zur Integration in Ausbildung einmündeten, in Niedersachsen von 2005 bis 2009 im Vergleich zu der bundesweiten Entwicklung überdurchschnittlich gesunken.

Für Jugendliche, denen der direkte Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine berufliche Ausbildung nicht gelingt, stehen in Niedersachsen gezielte Angebote zur Verfügung, um einerseits die noch fehlende Ausbildungsreife der Jugendlichen herzustellen oder ihre schulischen Voraussetzungen weiter zu verbessern, um den Einstieg in die Ausbildung zu ermöglichen.

Laut Definition des Berufsbildungsberichts 2006 gehören zum Übergangssystem jene Angebote, die unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung liegen bzw. zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen. Die Zuordnung einzelner Angebote zum Übergangssystem ist aufgrund der schulgesetzlichen Vorgaben der Bundesländer unterschiedlich. So kann entsprechend der bundesweiten Rahmenvereinbarung (KMK-Beschluss vom 7. Dezember 2007) beispielsweise eine Berufsfachschule (BFS) geführt werden, um auf einen Beruf vorzubereiten. Die Länder können aber auch Berufsfachschulen einrichten, die zu einem beruflichen Abschluss führen oder in denen berufliche Inhalte vermittelt werden, die einem ersten Ausbildungsjahr entsprechen.

Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 wurde die berufliche Grundbildung in Niedersachsen inhaltlich und strukturell neu ausgerichtet. Wesentliche Eckpunkte waren die Abschaffung des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ), die inhaltliche Einbindung der einjährigen Berufsfachschule in die Berufsausbildung und die Einführung der Berufseinstiegsschule (BES), mit den Bildungsgängen „Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)“ und „Berufseinstiegsklasse (BEK)“.

Von daher gibt es, bezogen auf das schulische Übergangssystem, zwei unterschiedliche Zuordnungen, zum einen die Bildungsangebote bis Schuljahr 2008/2009 und zum anderen die Bildungsangebote ab Schuljahr 2009/2010.

In der folgenden Übersicht sind dem Übergangssystem die Bildungsgänge zugeordnet, die unterhalb einer qualifizierten Berufsausbildung liegen und der Berufsvorbereitung bzw. Berufsorientierung zugerechnet werden.

Übergangssystem

Berufsausbildung

im dualen System

Bildungsgänge,

die beruflich qualifizieren

die einen höherwertigen allgemein bildenden Abschluss*) vermitteln

bis Schuljahr 2008/2009

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Berufseinstiegsklasse (BEK)

1-jährige Berufsfachschule (BFS)

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

verbindliches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Berufsschule Teilzeit

Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt (BFS)

Fachschule

2-jährige Berufsfachschule (BFS)

Fachoberschule

Berufsoberschule

Fachgymnasium


ab Schuljahr 2009/2010

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Berufseinstiegsklasse (BEK)

Berufsschule Teilzeit

1-jährige Berufsfachschule (BFS)

Berufsfachschule, die zu einem beruflichen Abschluss führt (BFS)

Fachschule

2-jährige Berufsfachschule (BFS)

Fachoberschule (FOS)

Berufsoberschule

Fachgymnasium

*) In diesen Bildungsgängen können die folgenden höherwertigen allgemeinbildenden Abschlüsse vermittelt werden:

  • 2-jährige Berufsfachschule = Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Fachoberschule = Fachhochschulreife,
  • Berufsoberschule = fachgebundene Hochschulreife,
  • Fachgymnasium = allgemeine Hochschulreife.

Für Jugendliche, die die wesentlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer dualen Ausbildung noch nicht erfüllen, ist in Niedersachsen die Schulform der Berufseinstiegsschule (BES) geschaffen worden. Die Schulform der Berufseinstiegsschule in Niedersachsen ist Teil des klassischen Übergangssystems. Hierzu gehören das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufseinstiegsklasse (BEK). Ziel dieser Schulform ist es, die Schülerinnen und Schüler durch eine besondere Förderung auf eine Berufsausbildung vorzubereiten und den fehlenden allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen.

Alle anderen Jugendlichen, die mindestens den Hauptschulabschluss erworben haben, aber keinen Ausbildungsplatz erhalten, können die neugestaltete einjährige Berufsfachschule (BFS) besuchen.

Der Unterricht ist in allen Fachrichtungen der einjährigen Berufsfachschule so strukturiert, dass die Schülerinnen und Schüler dem ersten Ausbildungsjahr entsprechend gleichwertig ausgebildet werden, um dann ohne Zeitverzug in das zweite Ausbildungsjahr einer dualen Berufsausbildung wechseln zu können. Aus diesem Grund wird die Berufsfachschule ab dem Schuljahr 2009/2010 nicht mehr dem schulischen Übergangssystem zugerechnet.

Bis zum Schuljahr 2008/2009 gab es in Niedersachsen die einjährige Berufsfachschule in unterschiedlichen Ausrichtungen. So gab es einjährige Berufsfachschulen, die auf einen Beruf vorbereiten oder in denen berufliche Inhalte vermittelt werden, die einem ersten Ausbildungsjahr entsprechen. Die einjährige Berufsfachschule ist in der Übersicht bis zum Schuljahr 2008/2009 gänzlich dem Übergangssystem zugeordnet worden, obwohl auch während dieser Zeit einjährige Berufsfachschulen geführt wurden, die beruflich qualifizierten. Eine entsprechende statistische Auswertung und Abgrenzung der unterschiedlichen Ausrichtungen war hier nicht möglich.

Differenziert betrachtet werden muss das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Als eines der wenigen Länder hatte Niedersachsen in einigen Berufsbereichen bis zum Schuljahr 2008/2009 das BGJ verbindlich eingeführt. Verbindlich heißt, dass das erste Ausbildungsjahr grundsätzlich in der berufsbildenden Schule erfolgte und nicht im Betrieb. Die Ausbildungsdauer in den Betrieben verkürzte sich um ein Jahr. Somit ist dieses verbindliche BGJ der Berufsausbildung im dualen System zugeordnet. Das „nicht verbindliche“ Berufsgrundbildungsjahr wurde hingegen bis zum Schuljahr 2008/2009 dem schulischen Übergangssystem zugerechnet. Mit der Neustrukturierung der beruflichen Grundbildung zum Schuljahr 2009/2010 wurde das Berufsgrundbildungsjahr abgeschafft.

Neben den Bildungsgängen, die dem schulischen Übergangssystem zugerechnet werden, gibt es mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) und der Einstiegsqualifizierung (EQ) der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem Landesprogramm „Jugendwerkstätten“ weitere Maßnahmen, die dem außerschulischen Übergangssystem zugerechnet werden.

Mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) bietet die Bundesagentur für Arbeit ein wichtiges Qualifizierungselement an, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sollen die Jugendlichen vorrangig auf die Eingliederung in Ausbildung vorbereitet werden.

Zu den Aufgaben gehört es, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich in der Vielzahl der Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Weitere Ziele sind, den Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung zu vermitteln und die Jugendlichen möglichst nachhaltig in den Ausbildungsmarkt zu integrieren.

Darüber hinaus fördern die Agenturen für Arbeit die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Ziel der Einstiegsqualifizierung ist es, dass mehr junge Menschen mit erschwerten Vermittlungsbedingen eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen.

Für Schülerinnen und Schüler, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, gestaltet sich der direkte Übergang von der Schule in das Erwerbsleben besonders schwierig. Hierzu gehören junge Menschen, die aufgrund multipler Problemlagen ohne Unterstützung nicht in der Lage wären, eine Ausbildung zu beginnen. Gründe hierfür können z. B. problematische Schulverläufe, fehlende bzw. schlechte Schulabschlüsse, Defizite in den Basiskompetenzen, wie z. B. Sozialverhalten, ungünstige soziale Einbindung, aber auch unrealistische Vorstellungen vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sein. Zu dieser Gruppe gehören auch Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Für diese Zielgruppen hat das Land die Förderprogramme „Jugendwerkstätten“ und „Pro-Aktiv-Centren“ aufgelegt. Es handelt sich um Programme, die darauf abzielen, junge Menschen sozial zu integrieren, persönlich zu stabilisieren und in die Lage zu versetzen, an weiterführenden Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder eine Ausbildung oder Beschäftigung anzunehmen.

In Jugendwerkstätten werden arbeitslose junge Menschen durch betriebsnahe Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. Dabei werden auch Bildungsinhalte und Schlüsselqualifikationen, die für den 1. Arbeitsmarkt benötigt werden, vermittelt. Die Jugendwerkstätten verfolgen einen individuellen, ganzheitlichen Förderansatz, der die gesamte Lebenssituation einbezieht. Zusätzlich werden in den niedersächsischen Jugendwerkstätten in Abstimmung mit dem Kultusministerium 300 Plätze für „Schulverweigerer“ aus dem berufsbildenden Bereich gefördert.

Die Pro-Aktiv-Centren (PACE) haben eine interdisziplinäre Schlüsselposition in der Schnittmenge von Jugendhilfe, Schule, Arbeitsverwaltung, Familie und sozialen Diensten. Damit nehmen sie im Übergangsmanagement eine wichtige Aufgabe wahr. Zentrales Element der Pro-Aktiv-Centren ist das Fallmanagement. Mit diesem individuellen Handlungsansatz soll angemessen auf die Lebenssituation und die komplexen Problemlagen des Einzelnen reagiert werden. Die Pro-Aktiv-Centren können daher nicht direkt dem Übergangssystem zugerechnet werden, da sie sich in erster Linie dem Case- und Übergangsmanagement von Jugendlichen widmen und die Jugendlichen zeitgleich eine allgemein bildende oder berufsbildende Schule oder aber auch eine andere außerschulische Maßnahme besuchen können.

Die Niedersächsische Landesregierung unternimmt alles, um die Notwendigkeit eines Übergangssystems zu reduzieren und die Jugendlichen möglichst nahtlos in eine betriebliche Ausbildung einmünden zu lassen. Daher wurde nicht nur im berufsbildenden Bereich eine Neustrukturierung der beruflichen Grundbildung vorgenommen, sondern auch im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wurden und werden Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufsausbildungsvorbereitung umgesetzt und der quantitative und qualitative Ausbau der Berufsorientierung vorangetrieben, um die Herausforderung beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu bewältigen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

I. Aktuelle Ausbildungssituation

Zu 1.:
Von den Schulabgängerinnen und ‑abgängern der Jahre 2005 bis 2009 hat direkt im Anschluss an die allgemein bildende Schule ein knappes Drittel eine Berufsausbildung im dualen System angetreten.

Rund ein Viertel und ab 2009 rund die Hälfte der Schulabgängerinnen und ‑abgänger eines Jahrgangs hat direkt im Anschluss eine qualifizierte Ausbildung im Schulberufssystem1) begonnen. Die Veränderung ab dem Jahr 2009 erklärt sich durch die Neustrukturierung der beruflichen Grundbildung (vgl. Ausführungen in den Vorbemerkungen). Für die Schulabgänger, die ein Studium aufgenommen, eine Vollzeiterwerbstätigkeit begonnen oder in keiner Statistik mehr auftauchen, liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor, da keine Individualdaten erhoben werden, die eine entsprechende Auswertung ermöglichen.


2005

2006

2007

2008

2009

Schulabgänger

der allgemeinbildenden Schulen

92 100

91 000

91 700

89 900

85 900

a) Berufsausbildung im dualen System






Absolut

26 700

26 500

28 000

28 000

26 200

in %

29 %

29 %

31 %

31 %

30 %







b) qualifizierte Ausbildung im Schulberufs­system1)






Absolut

22 100

21 600

22 000

22 500

43 200

in %

24 %

24 %

24 %

25 %

50 %



















c) Studium2)






Absolut

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

in %

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.







d) Vollzeit-Erwerbsarbeit2)






Absolut

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

in %

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.







e) tauchen in keiner Statistik auf2)






Absolut

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

in %

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium und Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

1) Hierzu zählen das verbindliche Berufsgrundbildungsjahr (bis 2009), die Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss, die Fachoberschule Klasse 11, das Fachgymnasium und ab 2009 die einjährige Berufsfachschule. Nur diese Bildungsgänge ermöglichen den direkten Einstieg bzw. Übergang von der allgemeinbildenden Schule.

2) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden bzw. keine entsprechenden Statistiken vorliegen.

Zu 2.:
In den Jahren 2005 bis 2008 sind im Durchschnitt 42 % der Schulabgängerinnen und ‑abgänger der allgemeinbildenden Schulen ohne Hochschulzugangsberechtigung direkt in einen Bildungsgang an einer niedersächsischen berufsbildenden Schule, der dem Übergangssystem zugerechnet wird, gewechselt. Wie bereits in den Vorbemerkungen angemerkt, wurden hier auch die Jugendlichen mitgezählt, die eine einjährige berufsqualifizierende Berufsfachschule besuchten.

Durch die Neustrukturierung der beruflichen Grundbildung (vgl. Ausführungen in den Vorbemerkungen) haben im Jahr 2009 nur noch rund 11 % der Schulabgänger einen Bildungsgang im schulischen Übergangssystem aufgenommen.

schulisches Übergangssystem

2005

2006

2007

2008

2009

Schulabgänger der allgemeinbildenden Schulen ohne Hochschulzugangsberechtigung

72 000

70 700

69 600

69 000

63 400

Davon






Schüler im Übergangssystem an berufsbildenden Schulen






Absolut

30 800

30 800

29 800

28 100

7 200

in %

43 %

44 %

43 %

41 %

11 %

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium und Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Aufgrund der Schulgesetzbestimmungen ist ein direkter Übergang von einer allgemeinbildenden Schule in das außerschulische Übergangssystem nur in Ausnahmen möglich. Solche Ausnahmen sind immer einzelfallbezogen! Grundsätzlich gilt: Für Schulabgängerinnen und ‑abgänger allgemeinbildender Schulen, die der Schulpflicht unterliegen, besteht noch eine mindestens einjährige Berufsschulpflicht.

Zu 3.:
Bis zum Jahr 2008 sind rund ein Drittel der Schulabgängerinnen und ‑abgänger der allgemeinbildenden Schulen direkt ins schulische Übergangssystem eingemündet. Bezogen auf alle Schulabgänger der allgemeinbildenden Schule hatten hiervon durchschnittlich 7 % keinen Schulabschluss, 8 % einen Hauptschulabschluss und 18 % einen Realschulabschluss. Durch die Neustrukturierung der beruflichen Grundbildung ab dem Schuljahr 2009/2010 absolviert nur noch jeder zwölfte Schulabgänger der allgemeinbildenden Schule eine Maßnahme des schulischen Übergangssystem an einer berufsbildenden Schule (vgl. Ausführungen in den Vorbemerkungen). Bezogen auf alle Schulabgänger hatten hiervon 6 % keinen Schulabschluss und 2 % einen Hauptschulabschluss.

Abschluss

2005

2006

2007

2008

2009

Schulabgänger

der allgemein bildenden Schulen

92 100

91 000

91 700

89 900

85 900







Davon






direkt ins Übergangssystem an berufsbildenden Schulen eingemündet






Absolut

30 800

30 800

29 800

28 100

7 200

in %

33 %

34 %

33 %

31 %

8 %







Davon






a) keinen Schulabschluss






Absolut

7 170

6 630

6 310

5 480

5 200

in %

8 %

7 %

7 %

6 %

6 %

b) Hauptschulabschluss






Absolut

7 220

7 570

7 220

6 830

1 950

in %

8 %

8 %

8 %

8 %

2 %

c) Realschulabschluss






Absolut

16 230

16 420

16 130

15 640

50

in %

18 %

18 %

18 %

17 %

0 %

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium und Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Anmerkung:
Die Differenz zwischen den Schulabgängern, die eine Maßnahme im schulischen Übergangssystem an einer berufsbildenden Schule absolvieren und der Summe der aufgeführten Abschlüsse erklärt sich dadurch, dass in den Daten der Jahre 2005 bis 2008 das unverbindliche Berufsgrundbildungsjahr und die Berufsfachschule enthalten sind. In diesen Bildungsgängen befanden sich auch einige Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife.

Zu 4.:
Aufgrund der unterschiedlichen Statistiken und Erhebungszeiträume kann eine Gesamtzahl der niedersächsischen Jugendlichen, die sich in einer Maßnahme des schulischen und außerschulischen Übergangssystems befinden, nicht ausgewiesen werden. Die Teilnehmerzahlen werden daher getrennt nach den einzelnen Maßnahmen ausgewiesen.

Im Schuljahr 2009/2010 befanden sich 4 374 Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und 5 000 Schülerinnen und Schüler in der Berufseinstiegsklasse (BEK). Somit befanden sich insgesamt rund 9 400 Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen, die dem schulischen Übergangssystem an einer berufsbildenden Schule zugerechnet werden. Statistische Daten über das laufende Schuljahr liegen noch nicht vor.

Im Jahr 2009 sind insgesamt rund 5 600 junge Menschen in eine Jugendwerkstatt eingetreten.

Nach den Daten der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind in Niedersachsen im Jahr 2009 insgesamt 11 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine allgemeine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit eingetreten. Im Jahresdurchschnitt 2009 befanden sich 5 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer entsprechenden Maßnahme.

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) haben im Jahr 2009 insgesamt 2 900 Jugendliche begonnen (Eintritte). Durchschnittlich waren im Jahr 2009 1 750 Jugendliche im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung beschäftigt (Bestand).

II. Verteilung der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen des Übergangssystems und Träger der Maßnahmen

Zu 5.:
Im Schuljahr 2009/2010 befanden sich insgesamt 9 374 Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen, die dem schulischen Übergangssystem zugerechnet werden. Statistische Daten über das laufende Schuljahr liegen noch nicht vor.

Zu 6.:
Aus der folgenden Tabelle kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 einen der genannten Bildungsgänge besucht haben, entnommen werden. Statistische Daten über das laufende Schuljahr liegen noch nicht vor.

Schulform

Anzahl der Schülerinnen
und Schüler

a) Berufseinstiegsklasse

5 000

b) Berufsvorbereitungsjahr

4 374

c) einjährige Berufsfachschule

28 228

d) zweijährige Berufsfachschule

5 659

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Im Rahmen der Neustrukturierung der schulischen beruflichen Grundbildung zum Schuljahr 2009/2010 sind die einjährigen Berufsfachschulen neu ausgerichtet worden.

Dabei wurde verbindlich festgelegt, dass in einjährigen Berufsfachschulen mindestens die beruflichen Kompetenzen eines ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln sind. Die einjährigen Berufsfachschulen werden daher nicht mehr dem schulischen Übergangssystem, sondern der beruflichen Grundbildung zugerechnet (vgl. Ausführungen in den Vorbemerkungen).

Zu 7.:
Eine Übersicht der allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 eine der genannten Schulformen besucht haben, kann der Anlage zu Frage II.7 entnommen werden. Statistische Daten über das laufende Schuljahr liegen noch nicht vor.

Zu 8.:
Im Jahr 2009 haben insgesamt 5 616 Jugendliche eine Maßnahme in einer Jugendwerkstatt begonnen. Davon hatten knapp 85 % keinen oder maximal einen Hauptschulabschluss. Die allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Schulabschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Anzahl

in %

Maßnahmebeginn in einer Jugendwerkstätte im Jahr 2009

5.616

100,0

davon



Abitur/(fachgebundene) Hochschulreife

47

0,8

Fachhochschulreife ohne Hochschulreife

42

0,7

(erweiterter) Realschulabschluss/Mittlere Reife

801

14,3

Hauptschulabschluss

2 179

38,8

Förderschulabschluss

344

6,1

ohne Schulabschluss

1 829

32,6

ohne Schulabschluss, ist aktuell noch Schüler

116

2,1

ohne Schulabschluss, Volkshochschule

8

0,1

nicht zuzuordnender (ausländischer) Abschluss

38

0,7

keine Angabe

212

3,8

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, webSta

Zu 9.:
In Niedersachsen betreiben 82 Träger insgesamt 104 Jugendwerkstätten. In diesen Jugendwerkstätten stehen knapp 5 400 Teilnehmerplätze zur Verfügung.

Eine Aufstellung der Träger der Jugendwerkstätten mit der Platzzahl je Jugendwerkstatt kann der Anlage zu Frage II.9 entnommen werden.

Zu 10.:
Im Jahr 2009 haben in Niedersachsen insgesamt 11 700 Jugendliche eine allgemeine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) begonnen.

Zu den allgemeinbildenden Schulabschlüssen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen keine validen statistischen Daten vor.

Zu 11.:
Im Jahr 2010 wurden 13 neue Verträge für BvB-Maßnahmen abgeschlossen und zwei Optionen aus dem Jahr 2009 realisiert. Die namentliche Benennung der Vertragspartner ist der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit nicht gestattet.

Zu 12.:
Im Jahr 2009 haben in Niedersachsen 2 900 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Eine Differenzierung nach der Dauer der Praktika lässt sich anhand der erhobenen Daten nicht vornehmen.

III. Erfolge der Maßnahmen des Übergangssystems

Zu 13.:
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in den Jahren 2004 bis 2009 den Besuch der genannten Bildungsgänge vorzeitig abgebrochen haben, kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich nicht ermitteln, ob die Schülerinnen und Schüler im Anschluss eine Berufsausbildung begonnen haben.

Schulform

Schuljahr

2003/2004

2004/2005

2005/2006

2006/2007

2007/2008

2008/2009

a) Berufseinstiegsklasse

-

-

-

14 %

13 %

15 %

b) Berufsvorbereitungsjahr

5 %

7 %

6 %

7 %

6 %

8 %

c) einjährige Berufsfachschule

7 %

7 %

7 %

8 %

7 %

7 %

d) Berufsgrundbildungsjahr

12 %

11 %

10 %

11 %

10 %

9 %

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Zu 14.:
Durch den Besuch der Berufseinstiegsklasse oder des Berufsvorbereitungsjahres (durch die Teilnahme an einem Zusatzangebot) kann der Hauptschulabschluss erworben werden. In den vergangenen Schuljahren haben dies in der Berufseinstiegsklasse durchschnittlich rund 27 % und im Berufsvorbereitungsjahr rund 10 % der Schülerinnen und Schüler erreicht.

Zusätzlich zum berufsbezogenen Abschluss kann durch den Besuch der einjährigen Berufsfachschule (BFS) oder des schulischen Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) auch der „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss“ und gegebenenfalls auch der „Erweiterte Sekundarabschluss I“ erworben werden. In der einjährigen Berufsfachschule haben durchschnittlich rund 23 % und im schulischen Berufsgrundbildungsjahr rund 6 % der Schülerinnen und Schüler einen höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschluss erworben.

Eine Übersicht der erreichten höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschlüsse in den genannten Bildungsgängen kann der Anlage zu Frage III.14 entnommen werden.

Zu 15.:
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aus der Berufseinstiegsklasse, dem Berufsvorbereitungsjahr, der einjährigen Berufsfachschule oder dem Berufsgrundbildungsjahr kommen und im unmittelbaren Anschluss ins duale System oder in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule gewechselt sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

Schulform/

Wechsel in …

Schuljahr

2003/2004

2004/2005

2005/2006

2006/2007

2007/2008

2008/2009

a) Berufseinstiegsklasse1)







duale Ausbildung

-

-

-

k. A.

k. A.

k. A.

BFS berufl. Abschluss

-

-

-

k. A.

k. A.

k. A.

b) Berufsvorbereitungsjahr1)







duale Ausbildung

17 %

16 %

18 %

k. A.

k. A.

k. A.

BFS berufl. Abschluss

1 %

1 %

1 %

k. A.

k. A.

k. A.

c) einjährige Berufsfachschule







duale Ausbildung

35 %

36 %

37 %

41 %

43 %

51 %

BFS berufl. Abschluss

7 %

7 %

7 %

7 %

7 %

16 %

d) Berufsgrundbildungsjahr







duale Ausbildung

48 %

49 %

52 %

58 %

60 %

61 %

BFS berufl. Abschluss

2 %

1 %

1 %

1 %

1 %

1 %

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

1) Für die Schuljahre 2006/2007 bis 2008/2009 liegen für die Berufseinstiegsklasse (BEK) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) keine belastbaren statistischen Daten vor. In diesem Zeitraum wurde die BEK als Schulversuch geführt. Mit Einführung der BEK ist auch eine neue Schulform entstanden, die Berufseinstiegsschule (BES). In der BES sind die beiden Bildungsangebote BVJ und BEK zusammengeführt. Im Rahmen dieser Zusammenführung kam es zu statistischen „Irritationen“, wodurch eine verlässliche Auswertung nicht möglich ist.

Für die BEK lässt sich allerdings anmerken, dass bei den im Rahmen des Schulversuchs evaluierten Schulen zieladäquate Übergänge (duale Ausbildung, BFS beruflicher Abschluss, einjährige BFS) von ca. 60 % - in Einzelfällen bis zu 90 % - erreicht wurden (Quelle: Wissenschaftliche Begleitung, Schulberichte).

Zu 16.:
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aus der Berufseinstiegsklasse, dem Berufsvorbereitungsjahr, der einjährigen Berufsfachschule oder dem Berufsgrundbildungsjahr kommen und im unmittelbaren Anschluss in eine weitere Maßnahme des schulischen Übergangssystems gewechselt sind, kann der Anlage zu Frage III.16 entnommen werden.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aus einem der genannten Bildungsgänge im unmittelbaren Anschluss in eine Maßnahme des außerschulischen Übergangssystem (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Einstiegsqualifizierung oder Jugendwerkstatt) gewechselt sind, kann nicht ausgewiesen werden, da die entsprechenden Daten von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Jugendwerkstätten nicht erhoben werden.

Zu 17.:
Der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an den genannten Maßnahmen teilgenommen haben und auch zwei Jahre nach der Beendigung der Maßnahme noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben, kann nicht ausgewiesen werden. Eine entsprechende Auswertung wäre nur über sogenannte Individualdaten möglich, die allerdings weder im Rahmen der Schulstatistik noch von der Bundesagentur für Arbeit oder den Trägern der Jugendwerkstätten erhoben werden.

Zu 18.:
Im Jahr 2009 haben 5 972 junge Menschen die Jugendwerkstätten verlassen. 1 136 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ca. 20 %) haben die Maßnahme vorzeitig beendet, weil sie direkt in Arbeit, Ausbildung oder eine andere weiterführende Maßnahme eingetreten sind. 2 456 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (ca. 40 %) haben die Maßnahme ohne eine solche Folgebeschäftigung vor dem vorgesehenen Ende abgebrochen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

Anzahl

in %

die eine Maßnahme im Jahr 2009 beendet haben

5 972

100,0

davon



haben die Maßnahme bis zum vorgesehenen Ende besucht

2 330

39,0

haben die Maßnahme nicht bis zum vorgesehenen Ende besucht

3 592

60,1

davon



ohne eine solche Folgebeschäftigung

2 456

41,1

positive vorzeitige Maßnahmebeendigungen

1 136

19,0

davon



wegen Arbeitsaufnahme

433

7,3

wegen Ausbildungsaufnahme

315

5,3

wegen Wechsel in eine andere Fördermaßnahme

388

6,5

keine Angaben

50

0,8

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, webSta

Zu 19.:
In vielen Jugendwerkstätten bestand bis zur Einführung bundesgesetzlicher Regelungen (§ 61 a SGB III) die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss nachzuholen. Es ist aber nicht das vorrangige Ziel von Jugendwerkstätten, auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses vorzubereiten.

Im Vordergrund steht vielmehr die Zielsetzung, junge Menschen persönlich zu stabilisieren, sozial zu integrieren und an Ausbildung oder andere Weiterbildungsmaßnahmen heranzuführen.

Insgesamt haben ca. 4 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Jugendwerkstätten im Rahmen der Maßnahme einen (Haupt-)Schulabschluss erworben.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Maßnahme …

Anzahl

in %

… im Jahr 2009 beendet haben

5 972


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

367

6,1

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

218

3,7

… im Jahr 2008 beendet haben

5 098


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

302

5,9

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

185

3,6

… im Jahr 2007 beendet haben

4 792


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

266

5,6

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

198

4,1

… im Jahr 2006 beendet haben

5 013


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

289

5,8

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

212

4,2

… im Jahr 2005 beendet haben

4 760


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

275

5,8

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

180

3,8

… im Jahr 2004 beendet haben

4 123


davon haben ein Zertifikat1) erhalten

222

5,4

davon haben einen (Haupt-) Schulabschluss erworben

116

2,8

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, webSta

1) Zu den erworbenen Zertifikaten zählen der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der (Haupt-)Schulabschluss, sonstige externe oder staatliche Prüfungen, staatlich anerkannte Abschlüsse sowie trägerinterne Prüfungen.

Zu 20.:
Eine Zuordnung nach der in der Frage getroffenen Differenzierung ist nicht möglich.

In der begleitenden Evaluation definiert sich der Erfolg einer Jugendwerkstatt anhand des Anteiles der Absolventinnen und Absolventen der Maßnahmen von Jugendwerkstätten, die in eine Ausbildung, in eine Beschäftigung, in eine Maßnahme der Berufsvorbereitung bzw. Weiterbildung oder in eine schulische Maßnahme übergehen.

Um Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahme treffen zu können, wird der Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme erhoben.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die im Jahr 2009 eine Maßnahme in einer Jugendwerkstatt beendet haben, gehen nach sechs Monaten 10 % einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt nach und 22 % haben eine Ausbildung aufgenommen. Unter Berücksichtigung der weiteren Beschäftigungsformen sind knapp zwei Drittel (65,5 %) der Absolventinnen und Absolventen in eine Ausbildung, in eine Beschäftigung, in eine Maßnahme der Berufsvorbereitung bzw. Weiterbildung oder in eine schulische Maßnahme übergegangen.

Die detaillierten Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, …

Anzahl

in %

… die eine Maßnahme im Jahr 2009 beendet haben

5 972


davon



… zu denen eine Verbleibsfeststellung sechs Monate
nach Beendigung vorliegt (40,1 % aller Teilnehmerinnen
und Teilnehmer)

2 393

100,0

davon



arbeitslos

481

20,1

Ausbildung

540

22,6

Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt

239

10,0

Beschäftigung im 2. Arbeitsmarkt („1-Euro-Job“)

68

2,8

geringfügige Beschäftigung („400-Euro-Job“)

55

2,3

Jugendwerkstatt

178

7,4

Langzeitpraktikum

34

1,4

Qualifizierungsmaßnahme

279

11,7

Schule

175

7,3

Sonstiges

344

14,4

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, webSta

Zu 21.:
Der Erfolg einer Jugendwerkstatt definiert sich anhand des Anteils der Absolventinnen und Absolventen der Maßnahmen von Jugendwerkstätten, die sechs Monate nach Beendigung in eine Ausbildung, in eine Beschäftigung, in eine Maßnahme der Berufsvorbereitung bzw. Weiterbildung oder in eine schulische Maßnahme übergehen (vgl. Antwort zu Frage III.20).

Die regionalen und trägerbezogenen Unterschiede hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen von Jugendwerkstätten ergeben sich aus der Anlage zu Frage III.21.

Eine Aussage zu Unterschieden bei den Trägern ist nicht fundiert zu belegen, da die Träger der Jugendhilfe sehr heterogen sind und eine eindeutige Zuordnung zu Trägergruppen nicht immer gegeben ist.

Zu 22.:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ein Projekt der Begleitforschung zu den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) durchgeführt und im Juli 2010 eine Studie über das neue Fachkonzept vorgelegt. Für das Maßnahmejahr 2006/2007 wurden umfangreiche Teilnehmerdaten ausgewertet sowie Bildungsträger und Teilnehmer befragt.

Hinsichtlich des Erfolgs der Maßnahmen kommt die Studie zu folgendem Ergebnis:

Betrachtet man als Basis diejenigen Teilnehmer/innen, für die eine Information zum Verbleib nach der Maßnahme vorliegt, liegt der Anteil der Übergänge in Ausbildung (betriebliche, außerbetriebliche und schulische Ausbildung) bei 50,4 %. Betrachtet man alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Basisgröße, konnten im Durchschnitt 41 % eine Ausbildung aufnehmen.

Da sich die IAB-Studie ausschließlich auf bundesweite Daten bezieht, ist eine länderspezifische Auswertung nicht möglich.

Zu 23.:
Die sogenannte Eingliederungsquote gibt Auskunft darüber, wie viele von den in einem bestimmten Zeitraum aus der Maßnahme ausgetretenen Teilnehmern sechs Monate nach dem Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu zählen auch sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende. Die aktuell verfügbaren Daten der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich auf den Zeitraum von September 2008 bis August 2009. Danach waren zwei Drittel (66 %) der niedersächsischen Jugendlichen, die an einer Einstiegsqualifizierung teilgenommen hatten, sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon rund 88 % als Auszubildende.

Zu 24.:
Die berufsbildenden Schulen haben ein eigenständiges Qualitätsmanagement. Eine Absicherung erfolgt durch die Schulinspektion und durch Zielvereinbarungen, die mit der Landesschulbehörde abgeschlossen werden.

Die Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren werden mit der begleitenden Gesamtevaluation aller vom ESF kofinanzierten arbeitsmarktpolitischen Programme evaluiert. Die Träger der Maßnahmen sind angehalten, Informationen zu den Teilnehmenden laufend in einem hierfür entwickelten webbasierten Monitoring- und Evaluationssystem zu erheben. Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Träger aufgefordert, die teilnehmer- und projektbezogenen Evaluationsdaten zum Stichtag 31. Dezember des zurückliegenden Jahres im System zu erfassen.

Zu 25.:
Bei den Trägern von Maßnahmen des außerschulischen Übergangssystems (Jugendwerkstätten und insbesondere die Pro-Aktiv-Centren) werden im Rahmen des Casemanagements die Verbesserung von problematischen Lebenslagen der Jugendlichen (wie z. B. Wohnsituation, Drogen- und Alkoholprobleme, gesundheitliche Einschränkungen, Überschuldung) zu den Erfolgskriterien gezählt. Darüber hinaus werden die Aktivitäten der Träger zur Akquirierung von Praktikumsplätzen erhoben.

Zu 26.:
Zur beruflichen Qualifizierung arbeitsloser Menschen sehen das SGB II und das SGB III verschiedene Regelinstrumente vor. Für junge Menschen kommen insbesondere Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) in Betracht. Erst wenn absehbar ist, dass die Teilnahme an Regelinstrumenten wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen scheitert, erfolgt die Vermittlung in eine Jugendwerkstatt. Diese Zuweisungspraxis führt dazu, dass in Jugendwerkstätten in besonderem Maße Jugendliche anzutreffen sind, die gravierende Problemkonstellationen aufweisen. Der große Unterstützungsbedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellt die Fachkräfte vor eine besondere Herausforderung. Angesichts der schwierigen Ausgangssituation gelingt es selbst Jugendwerkstätten als niedrigschwellige Angebote nicht immer, negative Abbrüche bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu vermeiden.

Ein weiteres Problem betrifft die Komplementärfinanzierung der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren. Beide Einrichtungen arbeiten an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Arbeitsmarktförderung. So fließen in die Finanzierung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren auch Mittel des SGB II und SGB III als Komplementärfinanzierung ein.

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe eine Komplementärfinanzierung erfolgt, ist regional verschieden und kann zu Finanzierungsengpässen führen. Zur passgenauen Unterstützung benachteiligter junger Menschen wird eine flexible Nutzung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente gewünscht.

IV. Kosten der Maßnahmen

Zu 27.:
Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsarten (Kosten der berufsbildenden Schulen vs. Projektförderungen) und Erhebungszeiträumen (Haushaltsjahr vs. Schuljahr) werden die Kosten getrennt nach den einzelnen Maßnahmen des schulischen und außerschulischen Übergangssystems sowie der unterschiedlichen Träger ausgewiesen.

Die Gesamtkosten der Bildungsgänge an den niedersächsischen berufsbildenden Schulen, die dem Übergangssystem zugerechnet werden (vgl. Ausführungen in den Vorbemerkungen), können der folgenden Übersicht entnommen werden. Die Gesamtkosten setzen sich dabei aus Personal- und Sachkosten zusammen. Die Personalkosten betragen ca. 5/6 und werden vom Land getragen, die Sachkosten (1/6) von den Kommunen.

- in Mio. Euro -

Schuljahr

2004/2005

2005/2006

2006/2007

2007/2008

2008/2009

2009/2010

schulisches Übergangssystem an BBSen







insgesamt

150,790

149,000

150,160

145,160

140,000

51,670

davon







Landesmittel

125,660

124,170

125,130

120,970

116,670

43,060

Kommunale Mittel

25,130

24,830

25,030

24,190

23,330

8,610

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Die Gesamtkosten der Jugendwerkstätten, die sich aus der Förderung mit ESF- und Landesmitteln sowie der Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln, Bundesmitteln sowie privaten und sonstigen Mitteln zusammensetzen, ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

- in Mio. Euro -

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Jugendwerkstätten







insgesamt

48,810

42,773

42,222

41,621

35,515

38,044

davon







Bundesmittel 1)

16,038

12,620

12,711

11,808

10,597

10,666

Landesmittel

4,381

3,738

4,128

2,686

9,254

7,905

Kommunale Mittel

11,541

9,082

8,679

9,366

3,909

4,625

ESF-Mittel

11,988

13,096

12,669

13,427

8,129

10,889

priv. u. sonst. Mittel

4,862

4,236

4,035

4,335

3,624

3,958

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, NBank

1) Die Mittel des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit können nicht getrennt ausgewiesen werden. Die Jugendwerkstätten werden im Wesentlichen jedoch von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung kofinanziert.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in Niedersachsen für die Instrumente „Einstiegsqualifizierung (EQ)“ und „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)“ die folgenden Mittel eingesetzt:

- in Mio. Euro -

2004

2005

2006

2007

2008

2009

EQ und BvB







insgesamt

33,300

32,600

34,100

34,200

32,400

34,400

davon







Bundesagentur für Arbeit

33,300

32,600

34,100

34,200

32,400

34,400

Quelle: Angaben der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit

Zu 28.:
Die jährlichen Kosten für einen Schulplatz in der Berufseinstiegsklasse, im Berufsvorbereitungsjahr und in der Berufsfachschule, die beim Land und beim Schulträger entstehen, fallen sehr unterschiedlich aus. Die entsprechenden Beträge sind für das Schuljahr 2009/2010 in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Schulform

Kosten für einen
Schulplatz

davon

Land (5/6)

davon

Kommune (1/6)

Berufsvorbereitungsjahr

6 750 Euro

5 625 Euro

1 125 Euro

Berufseinstiegsklasse

4 430 Euro

3 692 Euro

738 Euro

einjährige Berufsfachschule

3 976 Euro

3 313 Euro

663 Euro

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Zu 29.:
Die Kosten an berufsbildenden Schulen unterscheiden sich nicht zwischen öffentlichen und privaten Schulträgern, da die Schulen in freier Trägerschaft im Regelfall eine Finanzhilfe erhalten, die den durchschnittlichen Ausgaben für einen entsprechenden Bildungsgang an öffentlichen Schulen entspricht.

Zu 30.:
In den Jahren 2004 bis 2009 lag die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - mit Ausnahme des Jahres 2007 - relativ konstant zwischen 5 100 und 5 600 jungen Menschen. Die Gründe für den Rückgang der Teilnehmerzahl im Jahr 2007 sind nicht bekannt. Zu vermuten ist, dass das Auslaufen der ESF-Förderperiode 2000 bis 2006 und die zeitlich befristete Übergangsphase im Jahr 2007 zu einer verhaltenen Zuweisungspraxis seitens der Grundsicherungsträger führten. Im Jahr 2008 trat eine neue Jugendwerkstattrichtlinie für den Förderzeitraum 2008 bis 2013 in Kraft.

Die jährlichen Kosten pro Platz in einer Jugendwerkstatt wurden anhand der Gesamtkosten (bewilligte Fördermittel zuzüglich der Kofinanzierung) und der Anzahl der bewilligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermittelt.

Jugendwerkstätten

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Gesamtkosten (bew. Mittel)

- in Mio. Euro -

48,810

42,773

42,222

41,621

35,515

38,044

Anzahl der bewilligten
Teilnehmerinnen/Teilnehmer

5 160

5 559

5 590

4 638

5 529

5 539

Kosten pro Platz

- in Euro -

9 459

7 694

7 553

8 974

6 423

6 868

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, NBank

Zu 31.:
Die Kosten für die Einstiegsqualifizierung belaufen sich auf 288 Euro pro Teilnehmer und Monat (96 Euro SV-Beiträge + 192 Euro Netto-Entgelt). Insgesamt wurden in Niedersachsen im Jahr 2009 4,2 Mio. Euro für Einstiegsqualifizierungen eingesetzt.

Zu 32.:
Zu den Kosten pro Teilnehmerin und Teilnehmer, die im Anschluss an eine Maßnahme des schulischen oder außerschulischen Übergangssystems eine duale oder schulische Berufsausbildung oder eine Vollzeiterwerbsarbeit aufgenommen haben, liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.

Die im Zusammenhang mit einer Maßnahme des Übergangssystems verausgabten Mittel ergeben sich aus den Antworten zu den Fragen III.27 und 31.

V. Unterstützung der Betroffenen, Koordination von Maßnahmen

Zu 33.:
Die Pro-Aktiv-Centren erhalten die Informationen über Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf durch folgende Institutionen und Quellen:

  • Schulen (allgemein bildende Schulen, berufsbildende Schulen, Förderschulen),
  • Kommunen,
  • Agenturen für Arbeit,
  • Wohlfahrtsverbände bzw. Kommunale Spitzenverbände,
  • Arbeitskreise (kommunale, regionale, überregionale),
  • Netzwerkpartner vor Ort,
  • Wissenschaftliche Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, Institute),
  • Kammern und Verbände,
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit in Niedersachsen - Jugendaufbauwerk,
  • NBank.

Zu 34.:
Für die erfolgreiche Integration von benachteiligten jungen Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind die individuell abgestimmten Methoden und Maßnahmen der Pro-Aktiv-Centren mit den sozialen und beruflichen Aspekten wichtig.

Im Casemanagement werden klare Ziele formuliert, die in einem Förderplan festgehalten werden. Die Begleitung des Einzelfalls kann über einen längeren Zeitraum verlaufen, in dem die Ziele kontinuierlich reflektiert und gegebenenfalls neu formuliert werden. In das Casemanagement werden alle beteiligten Akteure einbezogen:

Eltern, Lehrer, Freunde oder andere Personen, die eine wichtige Rolle im Leben des jungen Menschen spielen. Eine enge Verknüpfung zwischen der beruflichen Orientierung und dem persönlichen Umfeld soll hergestellt werden.

Weiterhin fungieren die Pro-Aktiv-Centren als Lotsen in der Vielfalt der Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Sozialen Dienste. Sie haben einen Überblick über die regionalen Bildungsträger und Weiterbildungsangebote und können entsprechend beraten. Zusätzlich zu den Leistungen des SGB II und SGB III werden auf den Bedarf abgestimmte individuelle Hilfen und Eingliederungsmaßnahmen entwickelt.

Die Pro-Aktiv-Centren kooperieren mit Betrieben, vermitteln junge Menschen in Ausbildung und Beschäftigung und unterstützen bei gelungener Arbeitsaufnahme durch nachgehende Betreuung.

Zu 35.:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Pro-Aktiv-Centren sieht eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen den Pro-Aktiv-Centren und den Leistungsträgern des SGB II und SGB III als Zuwendungsvoraussetzung vor. In den Kooperationsvereinbarungen werden die Art und der Umfang der Zusammenarbeit in Netzwerken und Gremien, mit der Berufs- und Rehabilitationsberatung und mit der Arbeitsvermittlung festgelegt. Es werden z. B. Zugangs- und Zuweisungsabstimmungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen und die Durchführung von Fallkonferenzen vereinbart.

Zu 36.:
Zunächst ist festzuhalten, dass die Inanspruchnahme von beruflicher Beratung und Ausbildungsstellenvermittlung durch die Agenturen für Arbeit für die Kunden aus dem Rechtskreis des SGB III auf Freiwilligkeit beruht und daher nur diejenigen erfasst werden, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Jugendliche können zu jedem Zeitpunkt des Jahres an die Berufsberaterinnen und ‑berater der Agenturen für Arbeit mit Beratungs- und/oder Vermittlungswunsch herantreten. Dafür, dass dies rechtzeitig geschieht, wird umfangreich in den Schulen und den für Jugendliche bereit gestellten Medien geworben. Die Unterstützung orientiert sich dabei am individuellen Bedarf und ist grundsätzlich nicht an einen Stichtag gebunden.

Als Bewerber erfasst werden Jugendliche, die einen stabilen Berufswunsch haben, der sich auf einen Beruf bezieht, für den die Bundesagentur für Arbeit nach § 35 SGB III einen Vermittlungsauftrag hat.

Ferner ist erforderlich, dass die/der Jugendliche die Vermittlung durch die Agentur für Arbeit ausdrücklich wünscht und dass die Eignung für den jeweiligen Berufswunsch vorliegt.

Mit den in diesem Sinne als „Bewerber“ bezeichneten und entsprechend erfassten Jugendlichen wird regelmäßiger Kontakt gehalten. Jede Beratungsfachkraft ist über die von ihr zu betreuenden Bewerber, die noch unversorgt sind, informiert. Jugendliche werden im Rahmen der Beratung und zusätzlich auf Veranstaltungen wie z. B. Ausbildungsplatzbörsen ermutigt, auch geeignete Alternativen in Betracht zu ziehen.

Alle Jugendlichen, die zum 30. September eines Jahres unversorgt sind, werden im Rahmen einer Nachvermittlungsaktion erneut eingeladen. Hier arbeiten die Agenturen für Arbeit vor Ort eng mit den Kammern zusammen, um im Rahmen dieser Aktion allen Jugendlichen ohne feste Ausbildungs- oder Qualifizierungsperspektive passgenaue Angebote für eine Ausbildung zu unterbreiten. Der Verbleib jedes zum 30. September unversorgten Bewerbers wird von den Arbeitsagenturen weiterverfolgt und dokumentiert.

Sofern es sich bei den Schülerinnen und Schülern um erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II handelt, werden diese von den ARGEn und den Trägern mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ebenfalls frühzeitig vor Abgang aus der Schule betreut. Je nach Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler werden nach individuellem Profiling in enger Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit entsprechende Maßnahmen eingeleitet (Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung, Berufsvorbereitung); gegebenenfalls unter Einbindung der Pro-Aktiv-Centren. Die Betreuung richtet sich auch hier nach dem individuellen Bedarf und ist nicht an einen Stichtag gebunden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen die Pro-Aktiv-Centren auf verschiedenen Wegen. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Agenturen für Arbeit weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer - unter Beachtung der Schulpflicht - den Maßnahmen zu. Darüber hinaus kann jeder junge Mensch von sich aus das Angebot der Pro-Aktiv-Centren in Anspruch nehmen. Die Pro-Aktiv-Centren verfolgen auch einen aufsuchenden Ansatz. Dadurch werden auch junge Menschen, die von den herkömmlichen Angeboten nicht oder nicht mehr erfasst werden und die von allein die vorhandenen Angebote nicht aufgreifen, erreicht.

Zu 37.:
In Niedersachsen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive Berufsabschluss“ die drei folgenden Einrichtungen gefördert.

  • Soltau-Fallingbostel
    Träger: Bildungsbüro Heidekreis, eine Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Soltau-Fallingbostel und dem Verein zur Verbesserung der Bildungschancen e. V.,
  • Stadt Göttingen
    Träger: Beschäftigungsförderung Göttingen in Kooperation mit der VHS Göttingen und Zoom - Verein für prospektive Entwicklungen,
  • Wilhelmshaven/Friesland
    Träger: Volkshochschule und Musikschule Wilhelmshaven gGmbH.

Es handelt sich dabei um eine Förderung des „Regionalen Übergangsmanagements“.

Zu 38.:

Standort Soltau-Fallingbostel

Das Pro-Aktiv-Center Heidekreis ist präventiv ausgerichtet. Es arbeitet mit nahezu allen Hauptschulen im Landkreis Soltau-Fallingbostel zusammen und bietet Unterstützung bei Eignungsdiagnostik, Berufsorientierung sowie spezifische Module zur Kompetenzerweiterung (z. B. Sozialkompetenztrainings) an.

Angeregt durch die Bildungskonferenz 2007 wurde im Landkreis ein Bildungsbüro installiert. Die notwendigen Mittel wurden aus unterschiedlichen ESF-Programmen, u. a. „Perspektive Berufsabschluss“, eingeworben. Im Landkreis Soltau-Fallingbostel wurde die Ausrichtung des Projektes „Regionales Übergangsmanagement“ auf die Arbeit des Pro-Aktiv-Centers und anderer Akteure abgestimmt. Es besteht eine intensive Zusammenarbeit beider Projekte sowohl bei der gemeinsamen Planung als auch bei der operativen Durchführung von Angeboten und Programmbausteinen.

Standort Stadt Göttingen

Das Bundesprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ in Göttingen hat den Schwerpunkt in der Koordination regionaler und überregionaler Aktivitäten, der Durchführung von Veranstaltungen und Fachforen, der Erstellung von Studien über die Situation von Schulabgängern sowie der Umsetzung und Verbreitung von innovativer beruflicher Orientierung an einer Modellschule in Göttingen.

Regionales Übergangsmanagement und das Pro-Aktiv-Center ergänzen sich sinnvoll. Das Pro-Aktiv-Center realisiert konkrete Arbeitsansätze und Leistungen für die Zielgruppe, das Regionale Übergangsmanagement ist koordinierend tätig.

Standort Wilhelmshaven/Friesland

Das Bundesprogramm „Perspektive Berufsabschluss“ hat in Wilhelmshaven eine Netzwerkfunktion. Konkretes Casemanagement und die Durchführung von Maßnahmen mit 14- bis 27-Jährigen findet in den Pro-Aktiv-Centren des Landkreises Friesland und der Stadt Wilhelmshaven statt. Ziel des Regionalen Übergangsmanagements ist es, die Angebote der Institutionen in Wilhelmshaven, die sich mit dem Übergang Schule und Beruf befassen, zu koordinieren. An den Jugendkonferenzen, die vom Job-Center Wilhelmshaven und dem Pro-Aktiv-Center veranstaltet werden, nehmen die Mitarbeiter des Bundesprogramms teil. Dort findet ein Austausch über die inhaltliche Gestaltung der Jugendkonferenz statt.

Mit dem Pro-Aktiv-Center gibt es eine Kooperation im Bereich der niedrigschwelligen Angebote und der Abstimmungen über die Situation von besonders benachteiligten jungen Menschen. Das Pro-Aktiv-Center arbeitet in verschiedenen vom Regionalen Übergangsmanagement initiierten Foren mit. Als Ergebnis der Zusammenarbeit hat das Pro-Aktiv-Center ein Angebot für die Eltern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund entwickelt, da deren Anteil knapp 50 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Pro-Aktiv-Center beträgt.

Zu 39.:
Im Rahmen des Bundesprogramms werden in Niedersachsen drei Träger gefördert. Diese sind aufgrund ihrer regionalen und der Trägerstruktur sowie der unterschiedlichen Ansätze kaum miteinander vergleichbar. Das Bundesprogramm wird durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) evaluiert. Umfassende Evaluationsergebnisse zum Bundesprogramm sind im Jahr 2012 zu erwarten.

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  Anlagen
(PDF, 4,11 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2011

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