Brückenprojekt Neu Darchau
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2011 - TOP 28. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Enno Hagenah (GRÜNE)
Das Projekt eines Brückenbaus über die Elbe bei Neu Darchau wird nach wie vor strittig diskutiert, schreitet aber in seiner Planung voran. Die Angaben über Kosten des Projekts schwankten in den letzten Jahren. Die Bereitschaft, die Kosten zu tragen, war bei den beteiligten Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie beim Land nur bedingt vorhanden. Ursache dafür waren ungenaue und wechselnde Angaben zur Kostenhöhe (noch im November ergaben sich Mehrkosten von 5 Millionen Euro), zu den Planungsinhalten, dem ökonomischen Nutzen des Projekts und seinen ökologischen Folgen für die hochrangigen FFH- bzw. Vogelschutzgebiete „Niedersächsische Elbeniederung“ und „Niedersächsische Mittelelbe“. Als weitere Unwägbarkeiten wurden die Klassifizierung als Kreis- oder Landesstraße, die Darstellung im Raumordnungsprogramm Lüchow-Dannenbergs und die Reihenfolge von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren genannt.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie hoch beziffert die Landesregierung die Bau-, Planungs- und Unterhaltungskosten, und wie setzen sie sich zusammen?
- Welche Risiken bestehen hinsichtlich zukünftig noch auftretender Kosten?
- Wer trägt zu welchen Anteilen diese verschiedenen Kosten und gegebenenfalls noch auftretende sonstige Mehrkosten?
Bei dem geplanten Brückenprojekt handelt es sich um ein Vorhaben des Landkreises Lüneburg, für das dieser Fördermittel beantragt und das mit EntflechtG-Mitteln (vormals GVFG) gefördert werden soll. Das Vorhaben wird zum einen im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg und zum anderen auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg geplant. Planfeststellungsbehörde für dieses kommunale Projekt ist der für das jeweilige Teilstück örtlich zuständige Landkreis. Das Vorhaben wird somit als kommunales Vorhaben geplant und als solches gebaut. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben des Landes.
Die Landesregierung ist fest davon überzeugt, dass die geplante Elbebrücke bei Neu Darchau ein wichtiger Baustein ist, um das Zusammenwachsen des Landkreises Lüneburg zu vollenden und um die Menschen mit einer witterungsunabhängigen Elbquerung zusammenzubringen.
Die Landesregierung hat daher im Jahre 2008 seine Beteiligung an den Baukosten für die geplante Elbebrücke zugesagt. Das Land wird sich mit Mitteln nach dem EntflechtG bei den zuwendungsfähigen Baukosten einbringen und hat unter Einbeziehung der entsprechenden Planungskosten eine 75 %-ige Förderung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus ist das Land bereit, 1,3 Millionen Euro des verbleibenden kommunalen Anteils zu tragen.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Landkreis Lüneburg hat als Träger des Vorhabens im Februar 2011 mitgeteilt, dass sich nach aktuellen Berechnungen für das Vorhaben voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von etwa 44,4 Mio. € ergeben. Nach Fertigstellung des Vorhabens tragen die Kommunen als Träger der Straßenbaulast die Unterhaltungskosten.
Zu 2.:
Welche Risiken hinsichtlich zukünftig noch auftretender Kosten bestehen, kann derzeit nicht beurteilt werden, da vom Antragsteller bisher weder Planungs- noch Antragsunterlagen zur Prüfung vorgelegt wurden.
Zu 3.:
Die Kosten, die über die in den Vorbemerkungen genannte Förderung hinausgehen, trägt der Antragsteller der Zuwendung.
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erstellt am:
18.02.2011