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Elbbrücke bei Neu Darchau

Der Abgeordnete Kurt Herzog (LINKE) hatte gefragt:

Vor Kurzem schrieb Staatssekretärin Dr. Christine Hawighorst den Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg an und wies auf den Stand des Verfahrens für die geplante Brücke bei Neu Darchau hin. Weiterhin erklärte sie, dass es eine Trassenführung gäbe, die naturschutzfachlich per Gutachten als naturverträglich eingestuft wurde, für deren Umsetzung allerdings aufgrund von „bestimmten Schutzmaßnahmen“ Zusatzkosten entstehen werden.

Sie wies nochmals darauf hin, dass die Brücke als kommunales Projekt umgesetzt werden müsse, um eine 75-prozentige Förderung nach dem Entflechtungsgesetz zu bekommen.

Außerdem wolle das Land noch 1,3 Mio. Euro des verbleibenden kommunalen Investitionsanteils übernehmen.

Über die laufenden Betriebs- bzw. Unterhaltungskosten führte sie nichts aus.

Mittlerweile ist es im Lüneburger Kreistag zu einer Gruppenbildung zwischen SPD und Grünen gekommen, die sich bezüglich der Darchauer Brücke in ihrer Gruppenvereinbarung auf folgende Formulierung geeinigt haben: „Unabhängig von den grundsätzlich unterschiedlichen Positionen vereinbaren die Gruppenpartner, keine Entscheidung mitzutragen, mit der dem Landkreis Kosten für den baulichen Unterhalt der Brücke entstehen.“

Unterhaltungskosten pro Jahr werden laut Ausführungen von Fachleuten (z. B. im Verkehrsausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg) mit 1 bis 2 % der Bausumme angesetzt. Bei der bisher veranschlagten Bausumme von ca. 40 Mio. Euro (ohne Zusatzmaßnahmen, s. o.) ergäben sich danach Unterhaltungskosten von 400 000 bis 800 000 Euro pro Jahr.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Da Voraussetzung für die Vereinnahmung von Entflechtungsmitteln ist, dass es sich um ein kommunales Projekt handelt, müssen die Brückentrasse und die zuführenden Straßen als Kreisstraßen klassifiziert sein. Wo verläuft die Grenze in oder an der Elbe zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Landkreis Lüneburg?
  2. Welcher Teil der Trasse und der Zuführungen ist dann eine Kreisstraße des Landkreises Lüchow-Dannenberg und welcher des Landkreises Lüneburg?
  3. Wie teilen sich dementsprechend die Unterhaltungskosten für
    a) das Brückenbauwerk und
    b) die Zuführungen auf die beiden Landkreise auf,
    und wie hoch sind sie jeweils anzusetzen?
  4. In welcher Höhe werden die Ausgaben für die Brücke die Haushalte der beiden Landkreise pro Jahr belasten (Abschreibungen, Verzinsung etc.)?
  5. Würde die Kommunalaufsicht die zusätzlichen Belastungen durch die Brückeninvestitionen und die Unterhaltungskosten in den Ergebnishaushalten der Landkreise trotz der hohen strukturellen Defizite akzeptieren?
  6. Sowohl der Landkreis Lüchow-Dannenberg (per Kreistagsbeschluss) als auch der Landkreis Lüneburg (per Gruppenvereinbarung SPD/Grüne) wollen keine Unterhaltungskosten für Brücke und Zuführungen übernehmen. Bedeutet die Ausführung von Frau Hawighorst, „dass die Brücke als kommunale Maßnahme gebaut“ werden müsse, dass die Unterhaltungskosten auf jeden Fall von den Kommunen übernommen werden müssen?
  7. Ist das Land Niedersachsen bereit, die Unterhaltungskosten oder Teile davon zu übernehmen?
  8. Wenn ja, wie viel, und gibt es in Niedersachsen einen vergleichbaren Fall, wo das Land Unterhaltungskosten für eine Kreisstraße übernimmt?
  9. Auf welcher Rechtsbasis könnte das Land Unterhaltungskosten für eine Kreisstraße übernehmen?
  10. Das Entflechtungsgesetz sieht Rückzahlungen an den Bund vor, falls Entflechtungsmittel nicht sachgerecht verwendet werden. Womit wird das Land gegenüber dem Bund rechtfertigen, dass eine Brücke über die Bundeswasserstraße Elbe lediglich eine Kreisstraße ist?
  11. Wie hoch ist das Risiko, dass Bundesbehörden dies nicht anerkennen und Rückzahlungen einfordern?
  12. In welcher Höhe wird der für ganz Niedersachsen angesetzte Betrag aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes durch das Projekt vermindert, und wie werden diese Ausfälle auf die anderen Kommunen Niedersachsens umgelegt?
  13. Welche naturschutzfachlichen Maßnahmen werden vonseiten des Gutachters gefordert, um das Projekt umsetzen zu können?
  14. Welche Zusatzkosten für Investitionen werden dadurch entstehen, und wie teilen sie sich auf die beiden Landkreise auf?
  15. Welche Zusatzkosten entstehen den Landkreisen durch Unterhaltungsmaßnahmen für die eingeforderten Zusatzmaßnahmen jeweils?
  16. Wie hoch sind dann nach jetzigem Stand die Gesamtbaukosten für a) Brücke und b) Zuführungen?
  17. Welche Verkehrsströme werden über die Brücke erwartet, und wie sind sie errechnet worden?
  18. Welche Auswirkungen haben die Verkehre über die Darchauer Brücke auf die Verkehrszahlen über die Dömitzer Brücke, und wie sind sie errechnet worden?
  19. Wie hoch sind die momentanen Verkehrszahlen (jeweils Lkw und Kfz) in den Ortsteilen a) Neu Darchau und b) Katemin, und mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wäre für die Ortsteile a) Neu Darchau und b) Katemin zu rechnen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.03.2011 wie folgt:

Bei dem geplanten Brückenprojekt handelt es sich um ein Vorhaben des Landkreises Lüneburg, für das dieser Fördermittel beantragt und das mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz -EntflechtG- (vormals GVFG) gefördert werden soll. Das Vorhaben wird zum einen im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg und zum anderen auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg geplant. Planfeststellungsbehörde für dieses kommunale Projekt ist der für das jeweilige Teilstück örtlich zuständige Landkreis. Das Vorhaben wird somit als kommunales Vorhaben geplant und als solches gebaut. Es handelt sich nicht um ein Bauvorhaben des Landes.

Die Landesregierung hat daher im Jahre 2008 seine Beteiligung an den Baukosten für die geplante Elbebrücke zugesagt. Das Land wird sich mit Mitteln nach dem EntflechtG bei den zuwendungsfähigen Baukosten einbringen und hat unter Einbeziehung der entsprechenden Planungskosten eine 75 %-ige Förderung in Aussicht gestellt. Darüber hinaus ist das Land bereit, 1,3 Millionen Euro des verbleibenden kommunalen Anteils zu tragen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Grenze verläuft in Strommitte bei mittlerem Hochwasser.

Zu 2.:
Grundsätzlich ist der Übergang der Straßenbaulast durch den Grenzverlauf bestimmt, es sei denn, eine Vereinbarung zwischen den Baulastträgern regelt etwas anderes. Eine solche Vereinbarung besteht zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg mit Datum vom 09.01.2009 und besagt folgendes: Bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme (OU Neu Darchau und Elbquerung) verbleibt diese in der Straßenbaulast des Landkreises Lüneburg. Nach Bauabnahme der Ortsumfahrung geht diese in die Straßenbaulast des Landkreises Lüchow-Dannenberg über. Die Straßenbaulast der Elbbrücke (bis zu dem links-elbischen Punkt, an dem die über die Elbe führende Straße nicht mehr aufgeständert ist) verbleibt bis zum Ende der fünfjährigen Gewährleistungsfrist beim Landkreis Lüneburg. Anschließend wird zwischen den Landkreisen über die endgültige Baulastregelung der Elbquerung verhandelt.

Zu 3.:
Die Unterhaltungslast ist grundsätzlich an die Straßenbaulast gekoppelt, es sei denn, es werden Vereinbarungen zur Unterhaltung und Instandhaltung getroffen. Eine solche Vereinbarung zwischen den Landkreisen ist der Landesregierung nicht bekannt. In diesem Fall ist die Unterhaltungslast gem. Antwort zu Frage 2 geregelt. Die geschätzten Unterhaltungskosten für die linkselbische Anbindung an das übergeordnete Straßennetz belaufen sich auf ca. 15.000 €/a, rechtselbisch auf ca. 6.000 €/a. Die geschätzten Kosten für das Bauwerk betragen rd. 300.000 €/a und teilen sich wie folgt auf:

  • 175.000 € für Abschreibung und Verzinsung
  • 100.000 € für größere Erhaltungsmaßnahmen
  • 15.000 € für Betriebsdienst, Unterhaltung und Instandhaltung
  • 10.000 € für Bauwerksprüfungen

Zu 4.:
Siehe Antwort zu Frage 3.:

Zu 5.:
Bereits im Vorfeld der Vereinbarung der Landesregierung mit den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau war die Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium beteiligt und hat signalisiert, die in der o.g. Vereinbarung enthaltenen Regelungen über die finanziellen Verpflichtungen grundsätzlich mitzutragen. Ein erster Teilbetrag des Investitionskostenzuschusses ist auch bereits genehmigt. Die Fragestellung, in welcher Höhe sich die Landkreise nach der fünfjährigen Gewährleistungsfrist an den Kosten der Übertragung der Straßenbaulast beteiligen werden (§ 3 Nr. 5 Brückenvereinbarung), war bisher nicht Gegenstand einer kommunalaufsichtlichen Betrachtung. Sie wird zu gegebener Zeit bei der Beurteilung der Gesamthaushaltslage der Landkreise mit einzubeziehen sein.

Zu 6.:
Ja.

Zu 7.:
Nein.

Zu 8.:
Siehe Antwort zu Frage 7).

Zu 9.:
Eine Rechtsbasis, auf der das Land die Unterhaltungskosten für eine Kreisstraße übernehmen kann, besteht im NStrG nicht.

Zu 10.:
Für die Einstufung einer Straßenklasse sind allein die verkehrlichen Verhältnisse im Zuge dieser Straße relevant. Die Verkehrsbedeutung kreuzender Verkehrswege spielt keine Rolle. Die geplante Verkehrsbeziehung über die Elbe entspricht den Vorraussetzungen einer Kreisstraße.

Zu 11.:
Es besteht kein Risiko.

Zu 12.:
Das Vorhaben belastet das Gesamtbudget der EntflechtG-Mittel verteilt auf mehrere Jahre um einen Betrag in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten und unter Einbeziehung der entsprechenden Planungskosten.
Den übrigen Kommunen Niedersachsens steht somit ein um diesen Betrag vermindertes Fördervolumen zur Verfügung. EntflechtG-Mittel werden nicht umgelegt.

Zu 13.:
Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Frage ist vom planenden Landkreis Lüneburg zu beantworten.

Zu 14.:
Siehe Antwort zu Frage 13).

Zu 15.:
Siehe Antwort zu Frage 13).

Zu 16.:
Die gesamten Baukosten der Maßnahme belaufen sich nach Auskunft des Landkreises Lüneburg auf rd. 40,5 Mio. €. Die Aufteilung der Kosten auf Brücke und Anschlüsse ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 17.:
Diese Frage kann nur der Landkreis Lüneburg aus der Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Raumordnung beantworten. Die Untersuchung liegt der Landesregierung nicht vor.

Zu 18.:
Siehe Antwort zu Frage 17).

Zu 19.:
Die nachfolgenden Verkehrsmengen entsprechen dem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) aus der Verkehrszählung des Landes im Jahre 2005. Sie liegen an unterschiedlichen Zählstellen in Neu Darchau zwischen 900 und 1500 Fahrzeugen und in Katemin an verschiedenen Zählstellen zwischen 1400 und 1700 Fahrzeugen. Der jeweilige Anteil Schwerverkehr liegt bei 100 Fahrzeugen.

Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung für die Ortsteile Neu Darchau und Katemin zu rechnen ist, kann nur der Landkreis Lüneburg aus der Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Raumordnung beantworten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011

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