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Radweg zwischen Lucklum und Evessen im Landkreis Wolfenbüttel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.07.2011 - TOP 41. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Victor Perli (LINKE)


Der Abgeordnete Victor Perli (LINKE) hatte gefragt:

Seit vielen Jahren wünschen sich Bürgerinnen und Bürger einen Radweg entlang der Landesstraße 625 von der Kreuzung bei Lucklum nach Evessen. Gemeinderäte, Politik, Verwaltung, ADFC und viele andere setzen sich ebenfalls für den Neubau ein. Inzwischen wird die Strecke regelmäßig von engagierten Radfahrern befahren, auf deren gelber Sicherheitsweste demonstrativ die Aufschrift „Hier fehlt ein Radweg!“ zu lesen ist. Beklagt wird, dass das Straßenstück insbesondere für Kinder lebensgefährlich sei.

Im Lucklumer Nachbardorf Neuerkerode (ebenfalls an der L625) leben viele Menschen mit geistiger Behinderung. Unter anderem von Beschäftigten wird immer wieder beklagt, dass zielorientierte Ausflüge per Fahrrad und mit anderen Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen wegen der Gefährlichkeit des Abschnitts nicht unternommen werden können. Auch der Direktor der Evangelischen Stiftung Neuerkerode wies in der Wolfenbütteler Zeitung darauf hin, dass ein Radweg eine bessere Verzahnung der ambulanten Angebote der Stiftung in Evessen und Neuerkerode ermöglichen würde.

Sachkundige Beobachter beklagen, dass die geringe Finanzausstattung des zuständigen Landesamtes für Straßenbau für den Radwegeneubau mitverantwortlich für den Stillstand sei. Zudem wurde der gewünschte Radweg nur mit geringer Priorität versehen. Im neuen Radverkehrsplan des Landkreises Wolfenbüttel soll der Radweg nach Auskunft von Beteiligten hingegen unter den Bedarfen der 1. Priorität geführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Fehlen eines Radwegs insbesondere im Hinblick auf Kinder und Menschen mit Behinderung?
  2. Wann ist mit dem Bau eines Radwegs zwischen Lucklum und Evessen zu rechnen und in welchem Umfang befinden sich die benötigten Flächen bereits im Besitz des Landes bzw. der öffentlichen Hand?
  3. Nach welchen Kriterien bestimmt das Land die Priorität von Radwegen, und welche Radwege im Landkreis Wolfenbüttel werden vom Land mit höherer Priorität bearbeitet?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Bau von Radwegen im Zuge von Landestraßen ist nach wie vor ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Radwege dienen der Verbesserung der Verkehrs­sicherheit, indem die Fußgänger und Radfahrer vom schnelleren Verkehr getrennt werden. Das gilt insbesondere auch für Kinder und Menschen mit Behinderung. Aber nicht nur im Alltagsverkehr, sondern auch im Freizeitverkehr haben Radwege ihre unbestrittene Berechtigung.

Gleichwohl können nicht alle Wünsche zeitgleich realisiert werden. Um hier ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, erfolgt der Bau von Radwegen im Zuge von Landestraßen in enger Abstimmung mit den Kommunen. Das landesweite Radwegekonzept reiht die wichtigsten Projekte nach den regionalen Kriterien, wie z. B. die Bedeutung des Radweges, die Schulwegsicherung oder Lückenschlüsse. Die letzte Fortschreibung im Herbst 2006 erfolgte in regionalen Konferenzen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gemeinsam mit den Kommunen und der örtlichen Politik. Die darin vorrangig eingestuften Radwege (disponierter Bedarf) werden entsprechend der Rangfolge, der Baureife und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach und nach geplant und gebaut.

Der hier angesprochene Radweg ist im Radwegekonzept des regionalen Geschäftsbereiches Wolfenbüttel (rGB) als „weiterer Bedarf“ ausgewiesen. Im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die im „disponierten Bedarf“ gelisteten Radwege sukzessive gebaut. Die Projekte des „weiteren Bedarfs“ werden deshalb zunächst nicht beplant. Sie werden vielmehr bei einer weiteren Fortschreibung in Abstimmung mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden erneut bewertet und eingestuft. Die Fortschreibung des Programms erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, der nicht zuletzt auch durch die finanziellen Randbedingungen des Landes bestimmt wird.

Sofern der Radweg entlang der L 625 von Lucklum nach Evessen dann eine entsprechende höhere Priorität erhält, dürfte seiner Aufnahme in den „disponierten Bedarf“ nichts entgegenstehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
siehe Vorbemerkungen

Zu 2.:
Radwege des „weiteren Bedarfs“ werden nicht beplant. Erst die konkrete Planung ermöglicht eine qualifizierte Aussage zum Grunderwerb.

Zu 3.:
Die Kriterien sind in den Vorbemerkungen benannt.
Der „disponierte Bedarf“ des rGB Wolfenbüttel umfasst aktuell noch 6 Maßnahmen:

  • L 475 Wedtlenstedt – Bortfeld
  • L 321 Gr. Schwülper – Rethen
  • L 636 Salder – Nord-Süd-Straße
  • L 293 Querum – Waggum
  • L 294 A39 – Mörse
  • L 475 Köchingen - Vallstedt

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erstellt am:
01.07.2011

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