Landesstraße 500 als Autobahnersatz?
Die Abgeordnete Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) hatte gefragt:
Bei der L 500 handelt es sich um eine ausgewiesene Umleitungsstrecke von der BAB 7, Abfahrt Bockenem. Durch den gerade zurzeit stattfindenden Ausbau der BAB 7 und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen hat die ohnehin hohe Verkehrsbelastung noch weiter zugenommen.
Weiterhin befindet sich ein Werk zum Sandabbau in der Gemarkung Bodenstein, zwischen Bodenstein und Lutter. Die Abfuhr von dem dortigen hochwertigen Sand erfolgt meist über die BAB 7. Dadurch fließt der Schwerverkehr auch grundsätzlich durch die Ortschaft Bodenstein über die L 500 zur BAB-Auffahrt Bockenem.
Da die Abbaufläche in Bodenstein erweitert werden soll, ist mit einer starken Erhöhung der Abfuhr zu rechnen.
Bedingt durch den schlechten Zustand der Straße, sind die Anwohner einer Lärmbelästigung ausgesetzt, die durch eine Sanierung der Straße erheblich abzumildern wäre.
Ich frage die Landesregierung:
- Wann ist mit einer Sanierung dieser in der Hoheit des Landes stehenden Straßen zu rechnen?
- Wird die Landesregierung der zu erwartenden höheren Belastung durch die Erweiterung des Sandabbaus Rechnung tragen und eine Sanierung als vorrangig einstufen?
Die L 500 weist im angefragten Bereich zwischen Bodenstein und Lutter gemäß der letzten Verkehrszählung von 2010 eine Verkehrsbelastung von 1038 Kfz/24h (DTV) und eine Schwerverkehrsbelastung von 55 Kfz/24h (SV) auf. Somit ist die L 500 im Vergleich zu vielen anderen Landesstraßen als weniger belastet anzusehen. Im genannten Bereich ist die Verkehrsbelastung im Vergleich zur letzten Zählung im Jahr 2000 sogar leicht zurück gegangen.
Aufgrund der Lage der Zählstelle (zwischen Bodenstein und Lutter) sind die LKW, die von der Sandgrube zur Autobahn fahren, in den genannten DTV- und SV-Werten nicht erfasst. Es ist wahrscheinlich, dass ein Großteil des LKW-Verkehrs aus der Sandgrube durch Bodenstein zur Autobahn A 7 fährt. Derzeit erzeugt die Sandgrube im Bereich zwischen Bodenstein und der Autobahn einen Schwerverkehr von 20 LKW/24h. Der tatsächliche Schwerverkehr in der OD Bodenstein und im Bereich bis zur A 7 liegt somit bei ca. 75 Kfz/24h.
Für die Erweiterung des Quarzsandtagebaues wird ein Genehmigungsverfahren nach Bergrecht durchgeführt. Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld. Für den Fall der Genehmigung der beantragten Erweiterung des Sandabbaus wird eine Erhöhung des LKW-Verkehrs auf 40 LKW/24h erwartet. Auch mit dem zusätzlichen Verkehr ist der Schwerverkehr im Vergleich zu anderen Landesstraßen nicht außergewöhnlich hoch.
Der von Frau MdL Emmerich-Kopatsch angesprochene schlechte Fahrbahnzustand der L 500 in Teilbereichen zwischen Mahlum und Bodenstein und in der OD Bodenstein ist bekannt - er wurde auch bei der Zustandserfassung 2010 festgestellt.
Um die Funktionstüchtigkeit der Landesstraßen insgesamt weiterhin sicher zu stellen und den strapazierten Zustand der Fahrbahnen zu verbessern, hat die Landesregierung die „Sanierungsoffensive Landesstraßen“ für 2012 und 2013 initiiert.
Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf sollen im Landesstraßenbauplafond (TGr 61) in beiden Haushaltsjahren jeweils 82,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Die abschließende Haushaltsberatung muss jedoch abgewartet werden.
Die Reihung der Erhaltungsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage eines Erhaltungskonzeptes. Es fließen verschiedene Kriterien ein, u. a. auch die Verkehrsbelastung. Die zur Erneuerung anstehenden Fahrbahnbereiche stehen in Konkurrenz mit vielen anderen, z. T. wesentlich schlechteren und höher belasteten Streckenabschnitten. In direkter Abhängigkeit von den künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden auch die hier angesprochenen Abschnitte nach und nach erneuert werden.Es ist richtig, dass die L 500 in diesem Abschnitt auch als Bedarfsumleitungsstrecke für den die Autobahn 7 dient. Eine vorrangige Fahrbahnerneuerung des genannten Abschnittes der L 500 lässt sich daraus jedoch nicht rechtfertigen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Fahrbahnerneuerung der L 500 in Teilbereichen zwischen Mahlum und Bodenstein und in der OD Bodenstein ist anerkanntermaßen mittelfristig erforderlich. Die Angabe eines genauen Zeitpunktes ist derzeit nicht möglich. Bis zur Durchführung der Maßnahmen wird die Straßenbauverwaltung im Rahmen der Instandhaltung weiterhin einen verkehrssicheren Zustand aufrecht erhalten.
Zu 2.:
Zur Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen verweise ich auf den Vorspann.
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erstellt am:
14.10.2011