21. Zweites Gutachten in Sachen Meyer Werft - Gibt es eines oder gibt es keines?
Plenum 18. September 2015 - Mündliche Anfragen
Abgeordneter Dirk Toepffer (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung
Vorbemerkung des Abgeordneten
Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 11. August 2015 unter der Überschrift „Meyer Werft: Ministerium holt eigenes Gutachten zu Luxemburg-Umzug ein“, das Ministerium habe geäußert: „Auch wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben.“ Minister Lies erklärte hingegen in „Hallo Niedersachsen“ am 2. September 2015 (ab Minute 8:14): „Wir haben kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben …“
1. Warum hat das Ministerium nicht bereits nach der Berichterstattung am 11. August 2015 klargestellt, kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben zu haben?
Bei der durch die Verlagerung der Holding und des Einkaufsbereichs der Meyer Werft nach Luxemburg aufgeworfenen Thematik handelt es sich um hochkomplexe, rechtsübergreifende Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund hatte im MW ein umfassender Abwägungsprozess begonnen, der erst Ende August beendet war. Ergebnis dieses Prozesses war die Orientierung auf einen weiteren intensiven Dialog mit den Verantwortlichen der Meyer Werft. Ein allumfassendes Gutachten, das sowohl gesellschaftsrechtliche als auch das internationale Steuerrecht betreffende Rechtsfragen sowie das Betriebsverfassungsrecht erfasst, wurde nicht beauftragt.
2. Was bezweckte die Landesregierung mit der Ankündigung, ein eigenes Gutachten in Sachen Luxemburg-Umzug der Meyer Werft in Auftrag gegeben zu haben?
Ursprünglich bestand seitens der Landesregierung zu dem in Frage 1 genannten Zeitpunkt noch die Überlegung, ein umfassendes Gutachten in Auftrag zu geben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen.
3. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Öffentlichkeit mit der nicht richtig gestellten Aussage in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 11. August 2015 über den wahren Sachverhalt getäuscht?
Nein, siehe Antwort zu 1.