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Aktionstage gegen Schwarzarbeit in Niedersachsen:

Wirkungsvoller Schlag der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden gegen die „Schattenwirtschaft“


Die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte haben erneut gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Schwerpunktermittlungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. An den Überprüfungen vom 05. bis 08. Oktober 2015 waren auch Beschäftigte der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Jobcenter beteiligt. In der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Zollverwaltung koordinierten Großaktion waren 262 Fahnder in ganz Niedersachsen eingesetzt. Insgesamt wurden 473 Objekte, 1.969 Personen und 897 Betriebe überprüft.

Der Schwerpunkt der kommunalen Überprüfungsaktion lag bei Baustellen und Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Tätigkeitsbereichen. Die kommunalen Fahnder wurden durch Zollbeamte unterstützt. Der Zoll kontrollierte unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Dabei hatte der Zoll die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnverstößen, den Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch, die „Sofortmelde-" sowie „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" besonders im Fokus.

Bei den landesweiten Aktionstagen wurden 336 mutmaßliche Rechtsverstöße, davon in 32 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 63 Fällen gegen die Handwerksordnung, festgestellt. In 92 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 25 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 12 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird in 112 Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter ermittelt.

Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte, wie wichtig neben Aufklärung und Information auch Kontrollen im Kampf gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung seien. „Faire Wettbewerbsbedingungen bilden den Grundstein für eine gerechte und funktionierende Wirtschaft. Schon allein deshalb liegt es in unserem Interesse, gesetzestreue Unternehmen und Arbeitnehmer vor rechtswidrig agierender Konkurrenz zu schützen. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden, der Jahr für Jahr durch nicht geleistete Steuerzahlungen und Sozialleistungen verursacht wird. Niedersachsen geht konsequent gegen die Schattenwirtschaft vor. Dazu gehört es, u.a. die handwerks- und gewerberechtlichen Eintragungs- und Anzeigepflichten zu überprüfen. Hier arbeiten wir Hand in Hand mit den zuständigen Behörden“, sagte Minister Lies.

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen.

Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 32 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Northeim, Osterode am Harz, Peine und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar sowie 21 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 131 Objekte mit insgesamt 238 Betrieben und 309 Personen kontrolliert und dabei 90 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Northeim wurden auf mehreren Baustellen Arbeiter aus dem EU-Ausland angetroffen, die nach ihren Angaben „selbstständig tätig“ sind, aber nicht über die Bescheinigung nach § 8(1) EU/EWR Handwerk-Verordnung verfügten. In einem China-Restaurant in der Stadt Goslar wurden 7 arbeitende Personen aus dem EU-Ausland angetroffen, die ihren Wohnort nicht nachweisen konnten. Ob diese Personen den Mindestlohn für ihre Arbeiten erhalten haben, wird vom Zoll überprüft.

Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 30 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund, der Städte Emden, Osnabrück und Lingen sowie 51 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 143 Objekte mit insgesamt 325 Betrieben und 853 Personen kontrolliert hierbei wurden 87 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg im Bereich des Landkreises Vechta wurden Arbeiten an zwei Bauvorhaben aufgrund fehlender Absturzsicherungen untersagt.

Im Bereich Lüneburg waren 18 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 69 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen und Hannover im Einsatz. Es wurden 98 Objekte mit insgesamt 192 Betrieben und 478 Personen kontrolliert und dabei 68 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Auf einer Baustelle in der Stadt Cuxhaven wurde ein Arbeiter angetroffen, der keine Ausweispapiere mit sich führte und der deutschen Sprache nicht mächtig war. Der Arbeiter wurde zur Identitätsfeststellung der Polizei übergeben. Bei den Kontrollen im Landkreis Rotenburg wurden zwei Personen mit Verdacht auf illegalen Aufenthalt aufgegriffen und an die Polizei überstellt. Hier wurde noch am gleichen Tag die Ausweisungsverfügung erlassen. Auf einer Baustelle im Landkreis Stade wurden 14 selbstständig arbeitende EU-Ausländer angetroffen, bei allen besteht Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.

Im Bereich Hannover waren 20 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover und Hameln sowie 21 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 101 Objekte mit insgesamt 142 Betrieben und 329 Personen kontrolliert und dabei 91 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Auf den kontrollierten Großbaustellen im Landkreis Schaumburg wurden schwierige bzw. unklare Vertragsverhältnisse festgestellt. Verständigungsprobleme haben die Überprüfungen zusätzlich erschwert.

Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind gegenüber den beiden vorherigen Aktionszeiträumen von Herbst 2014 und Frühjahr 2015 (358 + 336 Fällen) mit 336 Fällen auf vergleichbarem Niveau.

Der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2015 wird nach einer Prognose von Prof. Dr. F. Schneider / IAW vom 03.02.2015 auf 339 Milliarden Euro geschätzt.

Alle Verdachtsfälle werden näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de
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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2015

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