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A 39: Wie ist die zeitliche Gestaltung von Planung, Ausschreibung und Bau eines der wichtigsten Infra-strukturvorhaben für Niedersachsen und Norddeutschland?

Plenum 22. Januar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 55


Abgeordnete Almuth von Below-Neufeldt, Gabriela König und Jörg Bode (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Landesregierung und Opposition (z. B. Drucksachen 17/447 oder 17/4359) im Landtag setzen sich für die Realisierung von Planung und Bau der Bundesautobahn A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg ein. Nach Aussagen der rot-grünen Landesregierung handelt es sich bei der A 39 um ein wichtiges Infrastrukturvorhaben für Niedersachsen, Norddeutschland, Skandinavien sowie Süd- und Osteuropa (z. B. Drucksachen 17/434, 17/3862 oder 17/4292). In den nächsten zehn bis 15 Jahren wird sich der Personenverkehr um 16 % und der Güterverkehr um 79 % erhöhen. Auch der seewärtige Außenhandel von Niedersachsen wird bis 2030 um 91 % steigen. Der Weser Kurier titelte dem entsprechend „Das 468-Millionen-Tonnen-Problem“ (8.12.2015) von und zu den Seehäfen im Jahr 2030. Der Prognose des Modal Split zwischen Wasserstraße, Schiene und Straße zur Abwicklung des landseitigen Güterumschlags sagt weiterhin eine Schwerpunktentwicklung bei der Abwicklung des straßengebundenen Güterverkehrs über Lkw voraus.

Seit dem Oktober 2008 ist der Weg frei für das Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Die 105 km lange Strecke wurde in sieben Planungsabschnitte (PA 1 bis PA 7) unterteilt.

Mit Stand vom 17.11.2015 sind die Abschnitte PA 1 und PA 7 in der Planfeststellung und die Abschnitte PA 2, PA 3, PA 4, PA 5 und PA 6 in der Planung (http://www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21173&article_id=78705&_psmand=135).

Die Projektkonferenz und der Scoping-Termin für den PA 1 fanden am 22. Januar 2009 statt, das Planfeststellungsverfahren für PA 1 begann am 3. Mai 2012.

Die Projektkonferenz und der Scoping-Termin für den PA 2 fanden am 26. März 2009 statt. Am 17. November 2014 wurden die Vorplanungen für den PA 2 genehmigt (Gesehen-Vermerk des BMVI), die Auflagen aus dem Gesehen-Vermerk sind eingearbeitet und die Unterlagen für die Planfeststellung befinden sich in der Erstellung. Die Landesregierung rechnet mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in der zweiten Jahreshälfte 2016 (Drucksache 17/4292).

Die Projektkonferenz zu PA 3, einschließlich des Scoping-Termins, fand am 3. Juni 2009 statt. Sitzungen fanden in den Jahren 2011 und 2012 statt, und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das zweite Halbjahr 2019 terminiert (Drucksache 17/4292).

Die Projektkonferenz zu PA 4, einschließlich des Scoping-Termins, fand am 1. Dezember 2009 statt. Sitzungstermine fanden in den Jahren 2010 bis 2014 statt, und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das zweite Halbjahr 2018 geplant (Drucksache 17/4292).

Die Projektkonferenz für den PA 5, einschließlich des Scoping-Termins, fand am 22. Juni 2009 statt. Sitzungen fanden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 statt. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das erste Halbjahr 2018 geplant (Drucksache 17/4292).

Der PA 6 startete mit der Projektkonferenz und dem Scoping-Termin am 29. April 2009. Sitzungstermine sind für die Jahre 2009, 2011, 2012 und 2013 ausgewiesen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für das zweite Halbjahr 2016 geplant, der „Gesehen-Vermerk“ des BMVI müsste seit wenigen Tagen vorliegen (Drucksache 17/4292).

Die Projektkonferenz und der Scoping-Termin für den PA 7 fanden am 27. Januar 2009 statt, das Planfeststellungsverfahren für PA 7 begann am 9. Oktober 2014.

Vorbemerkung der Landesregierung

Dem Straßenbau geht ein aufwändiger Prozess voraus, in dem die Belange von Infrastruktur, betroffenen Bürgern und der Umwelt in Einklang zu bringen sind. Das Spektrum der Planung reicht unter anderem von der reinen Straßenplanung einschließlich aller Ausstattungen, Nebenanlagen und Entwässerungseinrichtungen sowie der Planung von Brücken und Stützbauwerken, Ingenieurbauwerken bis hin zur naturschutzfachlichen Ausgleichsplanung in Form der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Dabei ist insbesondere auch dem Anspruch, die Straßen nicht nur wirtschaftlich zu bauen und zu betreiben, sondern sie gleichzeitig auch so sicher wie möglich zu gestalten, gerecht zu werden.

Diese Ziele werden im Rahmen der Straßenplanung in gesetzlich geregelten Schritten von der Linienfindung über den detaillierten Entwurf und die Planfeststellung bis hin zum Bau verfolgt.

Der Planungsprozess für eine Autobahnplanung mit einer Gesamtlänge von ca. 105 km ist sehr umfänglich, äußerst komplex und vielschichtig.

Indem ständig neueste Erkenntnisse aktueller Untersuchungen, Anregungen und Hinweise in die Planung einfließen, lassen sich die Auswirkungen der Autobahnplanung mit zunehmender Detailgenauigkeit beschreiben und unerwünschte Wirkungen auf Anwohner, Umwelt und andere öffentliche Belange vermeiden oder zumindest vermindern.

Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Planungsschritte, und auch in Abhängigkeit von den zeitlich nur abschätzbaren Genehmigungsverfahren durch den Bund, sind bei einem Großprojekt dieser Art Verschiebungen in der Zeitplanung, in der Komplexität und dem Umfang der Maßnahme begründet.

1. Vor dem Hintergrund der Vorbemerkungen und der Ausführungen der Landesregierung in der Drucksache 17/4292: Wann ist mit den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen (Ende Phase 3 „Genehmigungsplanung“) der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg zu rechnen? Bitte getrennt nach Planungsabschnitten aufführen.

In Abhängigkeit von der Zustimmung des Bundes zu den noch nicht durch den Bund genehmigten Vorentwürfen der Planungsabschnitte 3 bis 6, mit der Maßgabe eines reibungslosen Planungsablaufes und Planfeststellungsverfahrens, ergeben sich aus heutiger Sicht im günstigsten Fall folgende Termine für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss:

PA 1 2018

PA 2 2019

PA 3 2022

PA 4 2022

PA 5 2021

PA 6 2018

PA 7 2017

2. Vor dem Hintergrund, dass der Neubau der A 39 ausweislich der Ausführungen der Landesregierung in der Drucksache 17/434 eine hohe Bedeutung für Niedersachsen, Norddeutschland, Skandinavien sowie Süd- und Osteuropa hat, und der prognostizierten Verkehrsentwicklungen: Wann ist mit dem jeweils ersten „Spatenstich“ (Phase 4 Ausführungsplanung und Baubeginn) der Planungsabschnitte PA 1, PA 2, PA 3, PA 4, PA 5, PA 6 und PA 7 voraussichtlich zu rechnen?

In Abhängigkeit von der Zustimmung des Bundes zu den noch nicht durch den Bund genehmigten Vorentwürfen, mit der Maßgabe eines reibungslosen Planungsablaufes und Planfeststellungsverfahrens (ohne die Berücksichtigung der Abarbeitung von Klagen) sowie unter der Voraussetzung der erforderlichen Mittelbereitstellung durch den Bund, ergeben sich aus heutiger Sicht folgende Termine für einen möglichen Baubeginn:

PA 1 2019

PA 2 2020

PA 3 2024

PA 4 2023

PA 5 2023

PA 6 2019

PA 7 2018/2019

3. Welche Maßnahmen kann oder könnte die Landesregierung ergreifen, damit der jeweilige Planungsprozess und der Baubeginn der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 für den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg erheblich oder signifikant beschleunigt wird? Bitte mögliche Maßnahmen getrennt nach den Planungsphasen 2 bis 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) und möglichen Maßnahmen zur Beschleunigung des Baubeginns im Sinne „Spatenstich“ der Planungsabschnitte PA 1 bis PA 7 aufführen.

Vor dem Hintergrund der weit fortgeschrittenen reinen Planungsleistungen und der Abhängigkeit vom Verlauf der öffentlichen Genehmigungsverfahren sowie unter Bezug auf die vorangegangenen Ausführungen werden keine signifikanten Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planung gesehen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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